Darf mich die Schulleitung rausschmeißen?
Hallo, ich bin Schüler einer Realschule ihn Bayern ich war vor 3 Wochen mit paar Freunden ihm Ski Lager und haben paar Sachen kaputt gemacht ich habe 1 Lampe kaputt gemacht und der lehrer war dabei und hat es gesehen nach 1 Wochen musste ich mit meiner Mutter zum Schulleiter und haben uns alles gesagt was kaputt war ich habe gesagt was ich kaputt gemacht habe dann gingen wir wieder. Heute ist ein Brief gekommen wo ich zu so einer Konferenz muss ihm Brief stande noch das die Schulleitung sich überlegt mich raus zu schmeißen ich weiß jetzt nicht ob sie das dürfen? Bitte hilft mir und irgendeiner hat gegen die Wand ihn dem Badezimmer gepinkelt aber keiner will es zu geben ich war es nicht und deswegen will er uns alle rausschmeißen obwohl ich es gar nicht war ?
4 Antworten
Wenn du mit Absicht diese Lampe kaputt gemacht hast, dürfen die das auf jeden Fall.
Du wirst auch noch eine Rechnung bekommen, kannst also schonmal anfangen zu sparen.
Gut wenn es ausversehen war, müsst Ihr das im Gespräch natürlich klären.
aber es war ja ausversehen
Hätte schlimmer kommen können - "ausversehen". Stell Dir vor, Du hättest ein Regal gebaut...
ich weiß jetzt nicht ob sie das dürfen?
Dann schau Dir die möglichen Ordnungsmaßnahmen in Art. 86 BayEUG an.
Einer hat noch gegen die Wand gepinkelt aber keiner will es zu geben und deswegen will er uns alle rausschmeißen
Es steht Art.86 Abs.2 BayEug das heißt doch das er mir die ganzen strafen ihm Absatz 3 geben kann
Ihm Brief Stande auch 86 und 88 bayeug
In Art. 88 BayEUG geht es um das Verfahren, dass zur Verhängung einer solchen Ordnungsmaßnahme nötig ist.
Also heißt es das ich fliege
paar Sachen kaputt gemacht
ein paar Sachen?
und alles "aus Versehen"
wohl eher nicht ....
Ja der Betrag ist 10€ aber es war ja ausversehen und ein Lehrer war dabei