Darf mich die Schulleitung rausschmeißen?

4 Antworten

Wenn du mit Absicht diese Lampe kaputt gemacht hast, dürfen die das auf jeden Fall.

Du wirst auch noch eine Rechnung bekommen, kannst also schonmal anfangen zu sparen.

Hilfebitte6507 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 10:53

Ja der Betrag ist 10€ aber es war ja ausversehen und ein Lehrer war dabei

Christiangt  23.02.2019, 10:54
@Hilfebitte6507

Gut wenn es ausversehen war, müsst Ihr das im Gespräch natürlich klären.

aber es war ja ausversehen 

Hätte schlimmer kommen können - "ausversehen". Stell Dir vor, Du hättest ein Regal gebaut...

Bild zum Beitrag

 - (Schule, Gesetz, rausschmiss)
ich weiß jetzt nicht ob sie das dürfen?

Dann schau Dir die möglichen Ordnungsmaßnahmen in Art. 86 BayEUG an.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86

Hilfebitte6507 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 19:39

Einer hat noch gegen die Wand gepinkelt aber keiner will es zu geben und deswegen will er uns alle rausschmeißen

Hilfebitte6507 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 11:05

Es steht Art.86 Abs.2 BayEug das heißt doch das er mir die ganzen strafen ihm Absatz 3 geben kann

Hilfebitte6507 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 10:53

Ihm Brief Stande auch 86 und 88 bayeug

RobertLiebling  23.02.2019, 10:53
@Hilfebitte6507

In Art. 88 BayEUG geht es um das Verfahren, dass zur Verhängung einer solchen Ordnungsmaßnahme nötig ist.

Hilfebitte6507 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 10:54
@RobertLiebling

Also heißt es das ich fliege

paar Sachen kaputt gemacht

ein paar Sachen?

und alles "aus Versehen"

wohl eher nicht ....