Bußgeld weil mein Sohn gegen einen Baum gepinkelt hat ...
Ich war heute mit meinen Kindern auf dem SPielplatz .... mein Sohn ( 3 jahre ) musste drigend aufs Klo ... da aber weit und breit keins war ( hätte erst in die stadt laufen müssen ) bin ich mit ihm an einen Baum gegangen und habe ihn sein geschäft machen lassen ( pipi ) als ich mich umdrehte,stand ein polizist hinter mir und meinte " Sie wissen aber schon dass das verboten ist?" Ich musste lachen weil ich ehrlich gesagt dachte,der will mich veräpeln ... ende vom lied ich durfte ein bußgeld von 20 euro zahlen weil mein Sohn gegen den baum gepinkelt hat!
Nun meine Frage: Ist das wirklich rechtens?? Gibt es ein Gesetzt was besagt das kleine kinder nicht gegen einen Baum pinkeln dürfen???
18 Antworten
also ganz ehrlich, da würde ich morgen aufs Polizeirevier gehen und mir den Vorgesetzten holen lassen. Ich glaubs ja wohl. Erwachsene Männer stehen mit größter Regelmäßigkeit überall und verrichten ihr Geschäft und KINDER dürfen das NICHT???.
Oder bei Hunden---die dürfen überall ihr Beinchen heben, ohne dass das Herrcehn ein Bußgeld bekommt
und mindestens genau DAS sollte dem Vorgesetzte dann aber auch (mit fairen Worten umschrieben) mitgeteilt werden. Ist für MICH ein absolutes Unding, was dort gelaufen ist! Wenn sie evtl. auch ihr Geld nicht wiederbekommt, SO sollte sich ein Ordnungshüter aber garantiert nicht verhalten!!!
Die lokale Presse freut sich bestimmt auch über solche Sachen. ;-)
GLaubs,meine Mutter meinte au zu mir " Da würd ich sofort zur Zeitung gehn ..."
Nicht bezahlen Sobald Anzeige kommt Einspruch und ab zu einem Anwalt.
Das ist urinieren auf öffentlichen Grund und strafbar...nur finde ich das Ganze bei einem 3 Jährigen schon etwas übertrieben.
erwachsene dürfen das nicht aber bei kleinen kindern dürfte doch keiner etwas sagen.das wäre ja nötigung bei einem drei jährigen kind.ich hätte die 20 euro auf keinen fall gezahlt
Das wäre keine Nötigung. Nicht mit juristischen Fachbegriffen um sich werfen, wenn man sich derer Bedeutung nicht im Klaren ist.
Hallo,
hab ich gerade heute bei Galileo gesehen: Pinklen in der Öffentlichkeit ist grundätzlich verboten, und es gibt in Berlin 30 € , in München sogar 100,00 Busgeld dafür.
Dass sich die Polizei aber bei kleinen Kindern so anstellt, begreife ich allerdings nicht.
Das hängt wohl auch stark vom Wohngebiet und der Einsatzfreude der Polizei ab. Bei uns würde gar nichts passieren. Die fahren sogar an einem vorbei, der an der Bundesstraße direkt steht + pinkelt!
Einerseits, es ist verboten, irgendwo hinzupinkeln. Andererseits würde ich sagen, es ist nicht rechtens, da ein 3 jähriger Junge sich nicht wirklich so beherrschen kann wie ein Erwachsener und deshalb nicht schon eine halbe Stunde oder so vorher merkt, dass er mal muss. Von daher... ist es eher nicht rechtens.
Das kann sie natürlich tun. Erreichen wird sie damit aber nichts.
Rein rechtlich hat sich der Beamte vollkommen richtig verhalten. Rein menschlich ist er ein Arsch.