Briefe von Vermieter. ..

8 Antworten

1.Frage wäre: darf der Vermieter uns eine Mahnungsbrief einfach so im Briefkasten schmeißen

Ja

oder muss das per Post geschickt werden oder sogar noch mit unsere Unterschrift dass wir das gekriegt haben?

Nein

die Fliesen von die Terrasse ist wegen kalte winter kaputt gegangen(wir sind da seit 8 Monaten) der Vermieter will das nicht reparieren. .. wer soll das machen???

Kalter Winter? Der 2012/13 aber nicht der 2013/14

Ihm den Mangel nachweisber schriftlich mitteilen und die Behebung fordern. Sofern Ihr den Schaden nicht selbst zu verschulden habt.

wir vermieten eine Wohnung in eine 2 Wohnungshaus. Die Haustür ist kaputt der Vermieter will dass ICH repariere auf eigene Kosten obwohl ich das nicht war... was tun???

Das selbe wie bei den Fliesen.

darf der Vermieter uns eine Mahnungsbrief einfach so im Briefkasten schmeißen

Natürlich. Die Mahnung ist doch bei Euch angekommen. Auf welchem Wege Euch der Vermieter eine Mahnung zukommen läßt, ist vollkommen egal. Sie muß lediglich in Euren Verfügungsbereich gelangen. Das kann durch Einwurf in den Briefkasten oder auch persönliche Übergabe erfolgen. Es ist dabei unerheblich, wer diese Übergabe oder den Einwurf vornimmt - der Vermieter selbst, einer seiner Angestellten oder ein Familienmitglied, ein Briefbote, ein Gerichtsvollzieher...

  1. Nein, der Einwurf in Euren Briefkasten ist rechtlich gesehen korrekt und gilt als angenommen.
  2. Wenn die Fliesen tatsächlich nicht durch euer Verschulden kaputt gegangen sind, trägt das der Vermieter und bezahlt das auch.
  3. Die Frage ist, wie kaputt ist die Türe und wer ist dafür verantwortlich.

Nach den Schilderungen ist wohl strittig, wer die Schäden verursacht hat. Habt ihr das kaputt gemacht, dann müsst ihr es auch bezahlen?

Die Mahnung in euren Briefkasten werfen ist absolut legitim. Im Zweifelsfall hat er dadurch einen Nachteil, da er keine Bestätigung hat, dass er diesen Brief verschickt bzw. tatsächlich in euren Briefkasten geworfen hat.

Die Reperatur eurer Terrasse muss er nicht unbedingt übernehmen. Das sollte aber alles in eurem Mietvertrag geregelt sein.

Die Haustür musst wohl du reparieren lassen, da du auch nicht nachweisen kannst, wer sie kaputt gemacht hat.

Selbstverständlich darf der Vermieter einen Brief in den Briefkasten werfen. Das darf jeder. Stimme anitari hier zu, der letzte Winter war durchgehend mild. Im letzten Winter können die Fliesen also nicht kaputt gegangen sein. Wann das passiert ist, sollten Sie wissen. Die Haustür müssen Sie nicht reparieren, wenn Sie sie nicht kaputt gemacht haben. Wenn Sie das beweisen können, schreiben Sie ihm das.