Darf der Freund meiner Mutter mich rausschmeißen?
Hallo, mein name ist Kristina und ich bin 18 Jahre alt, seit ca. 2 Jahren hat meine Mutter, nach dem Tot meines Vaters,einen Lebensgefährten. Als wir vor einem Jahr zu Ihm Gezogen sind, meinte er, dass er meine Mutter in den Mietvertrag eintragen lässt. Er verlangte von Ihr, das sie unser altes Haus verkaufen soll, da es für 3 Personen zu groß sei. Am 06.06.2014 ließ er mir einen Brief zukommen, dass ich das Haus am 15.07.2014 verlassen soll und mein Zimmer räumen soll, Darf er das ?
5 Antworten
Rausschmeißen, wo? Aus seiner Whg. oder deinem Elternhaus ?
In seiner Whg. braucht er dich nicht wohnen lassen.
Dein Vater ist gestorben. Wer ist den überhaupt Erbe/Eigentümer des Elternhauses? Hast evtl. du auch einen Anteil des Hauses geerbt?
Ich nehme mal an, du bist noch Schülerin oder in Ausbildung? Deine Mutter ist dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wahrscheinlich steht dir auch Halbwaisenrente zu.
Du solltest dir unbedingt Unterstützung (Anwalt oder auch jemanden aus der Familie) holen, damit du nicht übervorteilt wirst.
Aua - ist das schlimm! Und was sagt deine Mutter dazu? Nichts...? Sie scheinen deine Anwesenheit als störend zu empfinden und wollen dich abhängen, das ist klar. Ich fürchte, da du volljährig bist, kann er das machen. Ich rate dir, dich dringend an einen Rechtsdienst zu wenden. Es gibt in jeder größeren Stadt eine sogenannte "Öffentliche Rechtsauskunft", die kostenlos für Bedürftige ist. Die könnten sich auch um einen Aufschub einsetzen, da der Termin ja äussest knapp ist und du von Obdachlosigkeit gefährdet bist. Du brauchst jemanden, der sich um das Weitere kümmert, auch finanziell. Da deine Mutter Vermögen hat, hast du einen Anspruch auf Unterstützung. Warte nicht und mach' das sofort, bevor du auf der Strasse landest!
PS: Die Partnerin dazu bringen, Hab und Gut zu verflüßigen, um sich ein Wohlleben leisten zu können - und deren 18-jährige Tochter per Brief rausschmeißen. Das ist diese traurige Geschichte in Kurzform. Mein weiß ja hier ja nie, was alles stimmt und was nicht...es gibt user, die erfinden interessante Sachen und "studieren" dann die Reaktionen - aber du glaube ich nicht, Kristina?
Wenn du in seiner Wohnung wohnst dann kann er dich raus werfen/vor die Tür setzen. Wenn du, oder deine Mutter für dich, einen Anteil der Wohnkosten bezahlt hast dann erst 3 Monate nach der Kündigung. Was hat das mit dem alten Haus zu tun? Wenn das Haus deinem Vater und deiner Mutter gehörte dann steht dir nach dem Tod deines Vaters ein Erb-Anteil zu.
Hmmm ich bin mir nicht sicher aber wenn es ihr zu ihm gezogen seit hat er ja das sagen weils ja seine wohnung ist man könnte versuchen darüber zu reden aber aus rechtlicher sicht kp
Nein, das darf er nicht! Wenn er allerdings die Wohnung aufgibt, und Du und Deine Mutter nichts findet, habt ihr Pech und werdet ins Obdachlosen-Asyl eingewiesen!