Chef ist sauer wegen Kündigung. Wie soll man reagieren?

3 Antworten

Mit mündlichen Zusagen ist das so ein Dilemma. Ich denke, dass er in diesem Fall in der Beweispflicht ist. Kann er dies nicht, kann er dich deswegen auch nicht belangen.

Es ist natürlich irgendwie ärgerlich, wenn er versucht hat "etwas besser zu machen", aber wenn du weg willst, dann lass dich nicht schon wieder belabern und zu es diesmal durch. Das ist besser für beide Parteien.

Nicht reagieren

du hast die Kündigung zurück gezogen? Dann musst du neu kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Du kannst versuchen mit deinem Chef einen früheren Termin zu bekommen, aber eben nur durch seine Kulanz

Grimler 
Beitragsersteller
 15.02.2016, 17:05

Nein, die Kündigung wurde nicht zurückgezogen. Es wurde mündlich vereinbart, dass ich ab März freiberuflich für die Agentur tätig bin. Darüber gibt es jedoch keinen Vertrag.

tapri  15.02.2016, 17:07
@Grimler

Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich sein..... wie gesagt, versuch dich freundlich mit deinem Chef zu einigen. Dass er sauer ist, musst du dir nicht reinziehen, aber bedenke, dass die Branche wahrscheinlich recht klein ist bei euch und du es nicht brauchen kannst, deinen guten Ruf zu verlieren indem du Vertragswidrig handelst.....

Grimler 
Beitragsersteller
 15.02.2016, 17:15
@tapri

Ist rechtlich wohl eine unklare Situation. Ich bin bislang als Mitarbeiter fest angestellt und dieser Vertrag ist zum 29.2. gekündigt. Damit ich flexibler agieren kann, war die Idee, dass ich ab dann als Freiberufler tätig bin. Über diese zukünftige Tätigkeit gibt es aber keine konkrete Vereinbarung, sondern es wurde alles nur theoretisch besprochen. Ich habe nur gesagt, dass ich es mir so vorstellen kann und das wurde als Zusage gewertet.

Für mich steht eigentlich nur die Kündigung zum 29.2. Alles andere war nicht endgültig fixiert.

tapri  15.02.2016, 17:37
@Grimler

ok, dann sprich auf dieser Basis mit deinem Chef

Minilexikon  15.02.2016, 17:46
@Grimler

Für mich steht eigentlich nur die Kündigung zum 29.2. Alles andere war nicht endgültig fixiert.

Wenn du dir da sicher bist, handelt es sich juristisch gesehen um eine Absichtserklärung, nicht jedoch um eine Zustimmung oder gar einen Vertragsabschluss. Allerdings müsste sich das Ganze als Missverständnis herausstellen, sonst steht Aussage gegen Aussage.