Darf mein Vermieter von mir die Reinigung des Vordaches verlangen?
Wir wohnen in einem 6-Familienhaus. Wir sind die einzigen Mieter, alle anderen Bewohner sind die Eigentümer der jeweiligen Wohnung. Nach nunmehr über 3 Jahren wurde nach der letzten Eigentümerversammlung kommentarlos ein Zettel ausgehängt, nach dem wir 1x im Jahr zusammen mit dem Nachbarn diverse Kellerräume zu fegen und das gläserne Vordach zu reinigen haben. Dazu möge man sich im Nachbarhaus die Leiter vom Verwalter holen.
Ich habe Höhenangst und vor kurzem einen Bandscheibenvorfall gehabt und müßte mir allein von daher schon Hilfe suchen. Ich frage mich aber vor allem, ob der Vermieter das überhaupt verlangen kann, ist das rechtmäßig? Ich habe in einem Internet-Ratgeber nun gefunden, daß die Kosten für die Vordachreinigung nicht umgelegt werden dürfen auf die Nebenkosten. Dann ist die Umlegung der Arbeit doch sicher auch unzulässig? Falls ich Recht habe, steht das irgendwo geschrieben, damit ich ihm gegenüber den Nachweis führen kann?
2 Antworten
Das Vordach ist Sache des Vermieters. Zum einen. Zum zweiten würde ich auch einem Gesunden abraten, das Vordach zu reinigen. Wenn irgendwas ist, Dachrinne verstopft, irgendeine Beschädigung oder sonstwas, dann wird das vllt noch dir in die Schuhe geschoben.
Vielleicht findest du hier eine rechtskräftige Aussage.
Niemand kann von dir verlangen, dass du das Vordach selbst reinigst.