Darf ein Vermieter verlangen, dass das grundstückstor sofort nach dem befahren geschlossen wird?
7 Antworten
Es steht nicht in der Hausordnung und auch nicht im Mietvertrag?
Und der Vermieter wohnt auch nicht in dem Haus? Dann ist das Tor nur Deko!
Im Übrigen: Wenn es nicht gerade ein Tor ist, dass das Eindringen von Personen absolut sicher verhindern soll, um das Haus ganz besonders abzusichern, ist so ein Tor wirklich nur ein angedeuteter Schutz. Kein Einbrecher und auch kein sonstiger ungebetener Besucher wird sich von einem normalen Tor aufhalten lassen.
Von daher ist es völlig egal, ob das Tor offen steht oder zu ist.
Einen Grund, es ständig zu verschließen, gäbe es doch nur dann, wenn in einem Grundstück Kinder oder Haustiere daran gehindert werden sollen, nach Belieben auszubüchsen.
Wenn Eurem Vermieter also so viel daran liegt, dass das Tor möglichst immer geschlossen ist, sollte er es entsprechend ausrüsten:
Hier könnte er sich für 420 € jede Menge Ärger ersparen und Ihr könnt nie mehr wieder "vergessen" das Tor gleich wieder zu schließen.
Es ist immer wieder interessant, über was sich manche Leute aufregen können. (Ich meine den Vermieter.)
Ich habe doch richtig gelesen, dass vor allem er sich ärgert, wenn das Tor wieder mal offen steht? Euch kann er doch damit gar nicht, oder? Nicht einmal kündigen oder damit drohen.
Übrigens kann ich mich an so einen Fall auch erinnern, wo eine Familie in einem Zweifamilienhaus gelebt hat und eine Wohnung vermietet hatte. Ständig ärgerten sie sich darüber, wenn der Mieter mal wieder das Tor offen stehen ließ.
Als dann der Mieter ausgezogen war und sie ab da allein in dem Haus wohnten, stand das Tor ständig offen und niemand störte sich daran. Am wenigsten sie selbst.
Natürlich darf er das.
Er darf auch verlangen, daß die Haustüre jedes Mal geschlossen wird, wenn man durchgegangen ist.
Klar. Aber was will er machen, wenn du dich nicht dran hältst? ;)
Die Kündigung aussprechen?
Ständig zum Anwalt laufen, böse Briefe schreiben und drohen...
Ja, kann er. Hausordnung.
In der Hausordnung steht nichts davon. Bisher stand das Tor fast immer offen. Nur nachts wird es geschlossen. Der Vermieter wohnt in einer anderen Stadt und kommt alle 14 Tage vorbei und guckt nach dem Rechten. Wir wohnen allein in seinem Haus. Oben hat er eine kleine Ferienwohnung. Die nutzt er sehr selten. Er ist dort auch nicht gemeldet.
Trotzdem sein Grundstück - seine Regeln
Wenn davon nichts in der Hausordnung steht, kann er das auch nicht verlangen. Nachträgliche Änderung der Hausordnung geht nicht.
Also wenn ich eine Wohnung in einem Haus habe, dann ist das doch auch in meinem Interesse, wenn da nicht Hinz und Kunz ein und ausgehen können.
Außerdem könnte die Versicherung solche Dinge vom Vermieter verlangt haben. Das wäre jetzt nichts unübliches.
Keine Versicherung verlangt ein geschlossenes Gartentor.
Ja das kann er verlangen und es ist ja auch nicht zuviel verlangt, dass man das blöde Tor wieder schließt.
Ist zu viel verlangt, weil riesengrundstück, dementsprechend das Tor. Jedes mal aus Auto raus etc
Und? Ich habe auch einen gemieteten Parkplatz wo es etwas umständlich mit dem Tor ist und trotzdem schafft es jeder es zuzumachen.
Wenn was passiert und eingebrochen wird, jammert auch wieder jeder rum.
Macht er nur, um uns zu ärgern...