Darf mein Vermieter mich beim Strom anmelden obwohl Mietvertrag Miete inkl. aller Nebenkosten und somit auch inkl. Stromkosten?

7 Antworten

Das dürfte tatsächlich so sein, wie Du schreibst. §535 BGB verpflichtet den Vermieter alle Lasten zu tragen. Wenn in einem Mietvertrag nichts anderes steht, sind mit der Miete alle Kosten abgedeckt. Auch für Wasser und Energie, somit auch für den Strom.

Nachdem ich im November 2015 eingezogen bin, wurden die Nebenkosten auch NICHT erhöht und es wurde NICHT auf irgendwelche Stromkosten
hingewiesen. 

Steht denn überhaupt irgendwas in irgend einem Mietvertrag?

Wenn nicht, dann kann zwar der Vermieter Euch beim Stromversorger anmelden und auch wieder abmelden, aber in beiden Fällen muss der Stromversorger sich an Euch zwecks Vertragsabschluss oder Aufkündigung wenden.

Mal angenommen: Du gehst in ein benachbartes Mehrfamilienhaus und findest dort im Untergeschoss einen Zählerschrank vor. Du fotografierst einfach einen Zähler und notierst Dir die Adresse.

Dann schreibst Du an den Stromversorger und gibst Dich als Eigentümer einer der Wohnungen aus. Du teilst denen mit, dass irgend jemand, den Du  kennst, der neue Mieter ist und künftig für den Strom aufkommen wird. Du gibst die echte Postanschrift des Mieters (nicht die Anschrift des Hauses) an. Es wird über den Zähler laufend Strom verbraucht und irgendwann liest der Versorger wieder ab und stellt eine hohe Rechnung an den Herrn aus, den Du genannt hast und den Du damit ärgern wolltest. Der Herr würde natürlich nicht bezahlen.

Schon allein deshalb dürfen sich die Stromversorger nicht auf die Angaben aus An- und Abmeldungen von Vermietern verlassen. Sie wissen zwar dann, dass es z. B. einen Mieterwechsel gegeben hat, aber sie werden immer gleich am Anfang Kontakt mit dem genannten Strombezieher aufnehmen, um die vertraglichen Details abzuklären. Geht das nicht, wendet sich der Stromversorger wieder an den Eigentümer des Hauses oder der Wohneinheit.

In Eurem Fall würde ich die Rechnung mit einem höflichen Brief direkt an den Stromversorger zurück schicken. Sie mögen sich bitte an den Vermieter wenden.

Der Mietvertrag, den mein Lebensgefährte hatte, beinhaltete alle Nebenkosten und somit auch die Stromkosten.

Bestenfalls den sog. Allgemeinstrom für Treppenhaus- und Außenbeleuchtung, aber nicht den Strom für die Wohnung.

Oder ist der als Nebenkosten extra im Vertrag genannt?

redrat113 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 13:53

Es war ein Mietvertrag ohne große Details. Es wurde nur geschrieben Miete 400 Euro inkl. aller Nebenkosten. Wie gesagt, er hat in den Jahren nie Strom bezahlt oder eine NK-Abrechnung bekommen. Auch für den Allgemein Strom wurde nie etwas berechnet

anitari  08.07.2016, 14:46
@redrat113

Wenn es eine Inklusivmiete war werden auch keine Nebenkosten be- bzw. abgerechnet.

Strom für die Wohnung gehört aber nicht zu den Neben-/Betriebskosten im Sinne § 2 Betriebskostenverordnung.

redrat113 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 21:24
@anitari

Und warum hat danin mein Lebensgefährte NIE eine Abrechnung bekommen geschweige den eine NK Aufstellung. Man muss dazu sagen, dass das alte Mietverhältnis offiziell verschwiegen wurde. Die haben das schwarz kassiert. Ich vermute auch deshalb wurde kein Strom berechnet. Dies nur mal am Rande. Ich habe jetzt unseren Anwalt angeschrieben und warte mal seine Antwort ab. Ich werde berichten.

imager761  09.07.2016, 06:46
@redrat113

Wieso der VM seine Tochter oder den Schwiegersohn in spe nicht den verbrauchten Strom bezahlen lässt, nun aber von dir kassieren darf?

Weil es in das Gutdünken des Gläubigers fällt, es aber eben kein Gewohnheitsrecht gibt, diese Großzügigkeit ebengleich beanspruchen zu können :-O


Da dürftet ihr einem Irrtum unterliegen.

Der Strom ist in den seltensten Fällen in der Miete eingeschlossen. Das gibt es höchstens bei möblierten oder Ferienwohnungen.

Wenn der Vermieter vom Versorger mit laufenden Mahnungen behelligt wird, könnte er darin sogar einen Grund sehen. den Mietvertrag zu kündigen.

redrat113 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 13:51

Wie bereits erwähnt, sind wir bereits am 11. April 2016 aus dieser Wohnung ausgezogen.

Und es war tatsächlich Stromkosten inklusive. Klingt kurios ist aber tatsächlich so gewesen. Mein Lebensgefährte wohnte zunächst mit seiner letzten Partnerin in der Wohnung. Diese war die Tochter des Vermieters und daher auch diese Sonderregelung. Diese verstarb jedoch 2011 und die Miete inkl. aller Nebenkosten aber blieb!

Hab ich das richtig verstanden dass dein Lebensgefährte da schon vorher 10 Jahre wohnte und du erst im November eingezogen bist?

Wie sehen denn die Nebenkostenabrechnungen aus? Wird da ein Betrag für Strom eingerechnet?

Es ist total untypisch dass die kompletten Stromkosten in den Nebenkosten bezahlt werden... Meistens wird nur ein Betrag für Flutlicht oder Heizungsraum oder ggf Fahrstuhl Stromkosten damit abgerechnet...

Also grundsätzlich könnt ihr froh sein dass nur ab November berechnet wird. Wenn ein Übergabeprotokoll zum Einzug vorliegt dann hätte man euch weitaus früher auch rückwirkend anmelden können wenns dann nicht in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde...

Ich vermute dass der Vermieter als du eingezogen bist festgestellt hat das er immer noch Strom bezahlt oder das zufälliger weise da auch gerade eine Abrechnung mit Ablesung des Zählerstandes lief. Viele Anbieter sagen maximale rückwirkende Anmeldung geht nur bis zur letzten Abrechnung...
Dann hat er natürlich das Recht euch für diesen Zeitraum noch anzumelden. Und der Anbieter das Recht euch diesen Zeitraum in Rechnung zu stellen und den Betrag von euch zu verlangen...

Ob ihr ne Chance habt das Geld zurück zu bekommen liegt daran ob ihr nachweisen könnt dass in den Nebenkostenabrechnungen was an euerm Haushaltsstrom verbraucht wurde berechnet und von euch somit bezahlt wurde... wenn nicht... dann eher nicht. Ob man da irgendwas mit Gewohnheitsrecht gemacht werden kann... keine Ahnung

Mein Tipp... Ruft beim Anbieter an und fragt um Ratenzahlung...

maggylein  08.07.2016, 15:27

ok wie geschrieben da kenn ich nich nicht aus... aber wenn es 10 jahre lang keine Abrechnung und keinen Strom zu zahlen gab dann auf einmal doch... wäre halt mein Gedanke dass man durch die 10 Jahre praktisch eine mündliche Abmachung vorhanden war...

imager761  09.07.2016, 06:49
@maggylein

Ja, mit der verstorbenen Tochter und deren Partner. Und was hat diese väterliche Großzügigkeit mit dem "Witwer" und dessen neuer Lebensabschnittsgefährin zu tun? Eben :-)

maggylein  08.07.2016, 14:09

ok nachdem ich nun deine Kommentare zu den anderen Antworten gelesen habe wird es echt schwer das alles für euch nachzuweisen... Ich sehe aber tendenziell eventuell nu mehr Chancen auf sowas wie einem Gewohnheitsrecht zu gehen... Lasst euch vom Anwalt beraten... so nen Beratungsgespräch kostet meist nicht die Welt. Ob es Prozesskostenhilfe gibt hängt von euern persönlichen Verhältnissen ab..

DarthMario72  08.07.2016, 14:15
@maggylein

Ich sehe aber tendenziell eventuell nu mehr Chancen auf sowas wie einem Gewohnheitsrecht zu gehen

Das Mietrecht kennt kein Gewohnheitsrecht

beinhaltete alle Nebenkosten und somit auch die Stromkosten.

Falsch: Nebenkosten, genauer Betriebskosten sind Aufwendungen, die dem VM "durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen", § 1 BetrKV.  Bei Strom etwa Treppenhaus- und Eingangsbeleuchtung, SAT-Schüssel-Verteiler, Heizungsanlage oder elektr. Türöffner.

Es mag ja sein, dass er den Stromverbrauch von seiner Tochter nie verlangte, was er von dir aber rückwirkend für 3 Jahre darf :-O

Im Ergebnis kann man zwar - ohne eigenen Vertrag - Bezahlung der Rechnung dem Stromversorger  gegenüber verweigern, der sich damit dann an den Verbrauchstelleninhaber, den VM wendet, wird dann aber kostenpflichtig vom VM darauf verklagt.

Jedenfalls dann, wenn man eingetragene Mieterin und damit Gesamtschuldner dieser berechtigten Mietforderung wäre.

G imager761