bekomme ich eine erstausstattung trotz bafög?

6 Antworten

Bafög-Empfänger sind von allen anderen Sozialleistungen ausgeschlossen. das gilt auch für einmalige Hilfen.

Ich würde mal eine Sozialberatungsstelle aufsuchen, vll. können die Dir Stellen nennen, an denen Du kostenlos oder gegen ganz kleines Geld Möbel bekommst.

Wenn du Student bist erfüllst du meines Wissens nach nicht die Voraussetzungen für irgendwelche anderen Sozialleistungen. Dein Bedarf wurde ja ermittelt und entsprechend gedeckt. Du kriegst ja auch sonst nix, sprich Wohngeld ALG etc.

Zuständig ist das Jobcenter; die Leistungen können bzw. müssen ggf. nach Maßgabe des § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II (Abweichende Erbringung von Leistungen) erbracht werden. BAföG-Bezug bzw. eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung ist kein Ausschlussgrund für diese Leistungen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-24-SGB-II-Abweichende-LE-Erbringung.pdf

VirtualSelf  11.04.2012, 18:41

Ergänzung:
Grundsätzlich vertritt das Jobcenter (der kommunale Träger !; zumindest in Hamburg), die Auffassung, dass in Fällen mit Anspruch auf Leistungen nach § 27 SGB II bereits eigener Wohnraum besteht. Nach § 7 Abs. 5 SGB II ist ein darüber hinausgehender Leistungsbezug nicht möglich.

Allerdings:
In den Fachhinweisen zu § 27 SGB II findest du Folgendes:

Auszubildende haben nach § 7 Abs. 5 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dabei wird davon ausgegangen, dass Auszubildende stattdessen einen Anspruch auf vorrangige Ausbildungsförderung haben. In bestimmten Fällen ist es jedoch zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Ausbildung erforderlich, an Auszubildende ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erbringen. Dabei sollen Auszubildende nicht besser oder schlechter als Personen gestellt werden, die grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Deshalb werden Leistungen an Auszubildende wie beim Arbeitslosendgeld II nur erbracht, soweit die Auszubildenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen (§§ 11 bis 12) decken können.

Wenn dir nun aber Leistungen versagt werden, so wirst du nicht nur schlechter als jeder Alg2-Bezieher gestellt, sondern auch schlechter als jeder, der diese Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Das heißt: hier ist ggf. eine differenziertere Argumentaion nötig; ggf. Anwalt.

Ansprechpartner ist das Jobcenter. Die Antragstellung wird eher schwierig, ist aber nicht unmöglich.

Wovon lebst du? 300 E Bafög allein werden nicht reichen, da muss mindestesnt noch das Kindergeld hinzukommen.

fairytales  10.04.2012, 13:51

Muss nicht, das gibts ja nur bis 25, aber 300 Euro sind grad mal die Hälfte vom Höchstsatz, dh hier muss ja ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bestehen. Und solange das der Fall ist, kriegt man doch vom Jobcenter eh nur ein müdes Lächeln oder nicht?

Rheinflip  10.04.2012, 15:24
@fairytales

Ich hab grade mal in den andren Fragen gesucht. Die Altergrenze ist tatsächlich überschritten. Da bleibt die frage, welches Bafög du bekommst? In den anderen Fragen schreibst du von einem Vollzeitjob? Dann musst du davon das Geld zusammensparen, wenn du später wieder ins Studium gehst. Da wird kein Jobcenter etwas dazu tun.

Beantragen kannst Du alles... warum "musst" Du Dir jetzt ne Wohnung suchen? Die Gründe wären mit Sicherheit entscheidend dafür, ob Du was bekämest, vom Sozialamt.