Darf mein Vermieter in mein Schlafzimmer, trotz das ich es nicht will?
Mein Vermieter möchte morgen meine Wohnung besichtigen, wegen defekte Sachen und Reperaturen und so. Ich WILL es nicht das er mein Schlafzimmer sieht bzw in mein Schlafzimmer geht, weil es mein reich ist und niemand ausser ich was da zusuchen haben. Wenn ersagt Ich möchte gerne das Schlafzimmer sehen, kann ich sagen nein hier bitte nicht??? Oder darf er da trotzdem rein?
7 Antworten
Einfach so darf er da nich rein. Wenn er jetzt aber schon längere Zeit die Wohnung nicht mehr besichtigt hat, dann könnte ihn durchaus der Gesamtzustand der Wohnung interessieren, damit er weiß, ob evtl. demnächst Reparaturen auf ihn zukommen. Wenn er also z.B. alle Fenster und Heizkörper inspizieren möchte, weil er plant diese irgendwann in naher Zukunft evtl. zu ersetzen, dann darf er natürlich auch in jedes Zimmer. Wenn es in Nachbarwohnungen z.B. zu Schimmel oder Feuchtigkeit gekommen ist, dann darf er ebenfalls in jedes Zimmer, um zu prüfen, ob auch andere Wohnungen betroffen sind.
Aber egal aus welchem Grund er das Zimmer betreten muss: Deine privaten Dinge gehen ihn nichts an. Er darf also weder in Schränke gucken noch generell in deinen Sachen "rumschnüffeln" oder sich einfach mal umschauen - das musst du definitiv nicht zulassen! Bedenke aber auch, dass der Vermieter misstrauisch werden könnte, wenn du kategorisch das Betreten eines Raumes ablehnst.
Ist denn im Schlafzimmer was kaputt? Hast du da was als Mangel angezeigt?
Also, so einfach "ich will mal in dein Schlafzimmer" geht nicht. Es muss ein triftiger Grund dasein.
Schließ das Schlafzimmer zu, zieh den Schlüssel ab. Da kann er nicht rein.Du bist Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht. Demgemäß entscheidest du, wer wann wo Zutritt hat.
Wenn ersagt Ich möchte gerne das Schlafzimmer sehen, kann ich sagen nein hier bitte nicht???
Kannst Du natürlich sagen. Nur wenn grad da was defekt oder zu reparieren ist, läßt sich das nicht vermeiden.
... das wüsste aber chrissi. wenn da nix ist, zuschließen, schlüssel abziehen. fertig.
doch, das kann dein Vermieter verlangen, wenn es eine Zeit zuvor angekündigt wurde !
er darf eh nur mit grund in die wohnung und wenn der grund das schlafzimmer betrifft, darf er auch da rein