Darf mein Vermieter die Eltern meines Freundes kontaktieren wegen fehlender Miete?
Ich kann in Moment keine Miete zahlen. Mein Vermieter hat sich per SMS bei mir beschwert warum die Miete noch nicht da sei. Das war sein einziges mal das er sich bei mir gemeldet hat. Danach hat er sich bei den Eltern meines Freundes gemeldet (er hatte die Nummer weil, die Eltern meines Freundes mir mal bei einem Streit mit meinem Vermieter geholfen haben). Es ging sogar so weit das mein Vermieter unangekündigt bei den Eltern vor der Tür standen. Und gestern bekam ich das einen Brief mit einer Kündigung wenn ich das Geld nicht bis ende das Monats habe. Darf mein Vermieter das einfach alles so machen?
23 Antworten
Darf mein Vermieter das einfach alles so machen?
In diesem Fall ja.
Da der Fälligkeitstermin der Miete entweder mietvertraglich oder auch gesetzlich geregelt (§ 556b) ist muß er den Mietrückstand nicht einmal anmahnen. Ab dem 4. Werktag d. Monats bist Du also automatisch im Zahlungsverzug.
Dein Vermieter war so nett und hat Dir eine SMS geschickt - auf die Du "wie" reagiert hast? (Wahrscheinlich hast Du dies Mahnung ignoriert und den "Kopf in den Sand gesteckt", nachdem die Mietzahlungen, wie aus Deinen anderen Fragen ersichtlich, bereits seit Dezember offen sind.) Der Vermieter hoffte wahrscheinlich, daß die Eltern Deines Freundes einen guten Einfluß auf Dich ausüben würden, nachdem Du diese selbst wegen einer Unstimmigkeiten mit Deinem Vermieter ins Boot geholt hast. Dein Vermieter hat mMn eine "Engelsgeduld".
Eine "üble Nachrede" kann ich nicht erkennen, weil der Vermieter ja bezüglich der Mietrückstände die Wahrheit gegenüber den Eltern Deines Freundes erzählt hat. Ein Vermieter unterliegt auch in der Regel nicht einer "Schweigepflicht" gegenüber Dritten.
Bei einer Mietrückstand von 2 Monatsmieten oder auch bei einem nicht unerheblichen Teil der Miete (1 Monatsmiete und 1 Ct.) darf der Vermieter Dir fristlos kündigen. Dann müßtest Du die Wohnung innerhalb von max. 1-2 Wochen räumen und übergeben. Die fristlose Kündigung kann durch Zahlung des gesamten Mietrückstandes "geheilt" werden. Eine ordentliche Kündigung dagegen nicht.
Allerdings darf der Vermieter bei einem 30 tägigen Zahlungsverzug das Mietverhältnis ordentlich unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 573 c BGB kündigen.
Wenn die Miete nicht pünktlich bezahlt werden kann, ist der MIETER in der Pflicht, den Vermieter zu kontaktieren ......
nachdem Du es nicht für nötig hältst, den Vermieter zu informieren .......
nachdem der Vermieter Dir die Kündigung androht, gehe ich davon aus, dass auch der März noch nicht bezahlt ist ....
und das wäre ein Grund für eine fristlose Wohnungskündigung ...
Du zahlst, so wie man den anderen Fragen entehmen kann, schon seit Dezember keine Miete. Also kannst Du froh sein, überhaupt noch in der Wohnung zu sein und der Vermieter noch nach Alternativen sucht, anstatt Dich auf die Straße zu setzen.
Schwing Dich auf und kläre Deine Sachen mit dem Amt, dann wird das auch.
Ich kann in Moment keine Miete zahlen.
Tja, 2 Mieten nicht gezahlt kann er Dich fristlos kündigen. So einfach ist das. Die Mietschulden sind damit aber nicht weg.
Du hast Deinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, wenn Du die Miete nicht bezahlst. Warum kannst Du die Miete nicht bezahlen? Bedürftige bekommen die Miete vom Amt bezahlt. Offenbar bist Du also nicht bedürftig, sondern kannst nur nicht mit Deinem Geld umgehen.
gestern bekam ich das einen Brief mit einer Kündigung wenn ich das Geld nicht bis ende das Monats habe. Darf mein Vermieter das einfach alles so machen?
Selbstverständlich. Er hat Dir ja die Wohnung VERMIETET und ist nicht die Wohlfahrt Dich da kostenlos wohnen zu lassen! Die meisten Menschen, die vermieten, tun dies weil sie MietEINNAHMEN haben möchten, nicht weil sie die Wohnung selbst nicht brauchen.......
Der Vermieter darf das. Ist nicht verboten und ist sogar als sehr entgegen kommend zu betrachten, wenn er sich alle Mühe gibt, Dich irgendwie doch noch zum Zahlen zu bewegen, um das Mietverhältnis zu retten.
Das war sein einziges mal das er sich bei mir gemeldet hat.
Er müßte sich gar nicht bei Dir melden. Nicht per SMS, nicht telefonisch, nicht per Brief. Ein Einschreiben mit der fristlosen Kündigung genügt normalerweise voll und ganz, wenn mehr als eine Monatsmiete in Rückstand ist.
Hilft Dir Dein Freund wenigstens?