Wieviele Wohnungsbesichtigungen sind zumutbar?
Guten Abend, ich brauche mal Euren Rat. In den letzten vier Tagen habe ich sieben Interessenten meine Wohnung zeigen müssen. Ich hatte meinen Vermieter gebeten die Termine mit mir abzusprechen. Da er wusste , dass ich am Freitag Abend zu Hause bin, hat er im 30 Min. Takt die Leute einbestellt. Kann/ darf es wirklich sein, dass ich zwei Stunden lang meine Wohnung zeigen muss?? Heute Abend hat er angerufen, während die Interessenten schon bei mir oben an die Tür klopften. Ich komme hier gar nicht mehr zur Ruhe. Bin ja bereit Besichtigungstermine möglich zu machen, doch nach einem langen Arbeitstag nicht gewillt sovielen Menschen meine Wohnung zu zeigen. Anmerken möchte ich noch, dass ich vor Ende des Mietverhältnisses hier ausziehe. In ca. 3 Wochen bin ich hier raus. Kann ich mich jetzt weigern die Wohnung zu zeigen und ihm beim Auzug die Schlüssel geben? Dann hätte er immer noch 1,5 Monate Zeit sich einen Nachmieter zu suchen.
Vielen Dank für Eure Antworten...
6 Antworten
Nein, Du musst natürlich nicht ununterbrochen zur Verfügung stehen.
Auf der anderen Seite kannst Du auch nicht mauern und ihn nicht mehr besichtigen lassen.
Das Zauberwort ist ZUMUTBARKEIT !!!
Es gilt die Praxis (eine feste Regelung gibt es nicht), daß der Vermieter zwei (bis höchstens drei) Besichtigungen pro Woche machen kann. Und nur zu Zeiten, an denen Du das kannst.
Allerdings sollten diese Besichtigungen am späten Nachmittag sein, damit die Interessenten Zeit für eine Besichtigung haben.
Das Einfachste für alle ist EINE Besichtigung pro Woche mit z.B. 6,7 oder 8 Interessenten. Dann haben es alle Beteiligten schnell hinter sich.
Hi, bis 3x pro Monat sind zulässig, aber gebündelt. Gruß osmond http://www.berliner-mieterverein.de/index.htm Zitat: Ganz wichtig: keine Besichtigung ohne schriftliche Anmeldung! Einzige Ausnahme: Es ist Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Feuer. In allen anderen Fällen muss der Besuch mindestens zwei Tage vorher schriftlich angekündigt werden, bei berufstätigen Mietern drei Tage vorher (LG Frankfurt vom 24. Mai 2002 - 2/17 194/ 01 -, NZM 02, 696). Der Vermieter muss den Zweck der Besichtigung angeben und bei der Terminabsprache auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen. So darf die Besichtigung nur zu üblichen Zeiten angesetzt werden: an Wochentagen zwischen 10 und 13 Uhr sowie 16 und 18 Uhr. Sonn- und Feiertage sind in der Regel tabu. Der Mieter muss sich auch nicht gefallen lassen, dass fast täglich Kauflustige seine Wohnung bevölkern. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.
Kommt der vom Vermieter vorgeschlagene Termin ungelegen, kann man ihn absagen und zwei oder drei Ausweichtermine benennen. Der Vermieter darf sein Recht zum Betreten der Wohnung nicht gewaltsam erzwingen. Verweigert der Mieter die Besichtigung, ist das auch kein Kündigungsgrund. Vielmehr muss der Vermieter dann den Rechtsweg beschreiten
ich weiß von drei und davon muss oder sollte er 1 nachmieter nehmen bei und ist es so gewesen
ich sagte auch ich weiß das von uns da hat man uns gesagt von drei sollte er einen nehmen
er könnte dann aber auch verärgert sein und auf die Kündigungsfrist pochen...z.B. von 3 Monaten, die du dann an Miete zahlen müsstest
ich weiß und das nehme ich in Kauf, ich will hier einfach nur noch weg. Er hat mich schon angeschrieen, dass er sowieso keinen Mietaufhebungsvertrag mit mir macht.
"Kann/ darf es wirklich sein, dass ich zwei Stunden lang meine Wohnung zeigen muss??"
Nein, das kann und darf es nicht.
Der Vermieter und die Mietinteressenten haben sich nach Dir zu richten.
Am besten Du gibst 1 - 2 Termine pro Woche vor.
"Kann ich mich jetzt weigern die Wohnung zu zeigen und ihm beim Auzug die Schlüssel geben?"
Eine totale Verweigerung von Besichtigungen durch Mietinteressenten nicht ratsam.
Hier könnte Dich der Vermieter wegen evtl. verspäteter Weitervermietung schadenersatzpflichtig machen.
Mehr zum Thema hier http://www.mieterschutzbund-berlin.de/812.html
Das gibt es nicht. Der Vermieter kann 100 Nachmieter ablehnen.