Darf mir Vermieter, Verwaltung oder irgendjemand fehnsterbilder verbieten?
Frage steht oben. Ich bin neu eingezogen in ein absolutes spießer Haus. Angeblich darf ich mir nichtmal meine fußmatte selber aussuchen geschweigedenn etwas an die Tür von außen hängen. Außerdem wurde sich über mein insektenschutz Netz beschwert welches ich vor die Balkon tür geklebt habe. Habe noch nie gehört das einem verboten werden kann ein solches netzt anzukleben? Nun Frage ich mich ob das ankleben von fehnsterbildern (diese Plastik ähnlichen Bilder die man an Scheiben kleben kann - ohne Kleber, die ähnlich wie ein Magnet einfach halten) mir ebenfalls verboten werden könnte? Vielleicht heißt es dann man sieht diese von außen - von der Straße aus- und es darf an dem Erscheinungsbild des Hauses von außen nichts verändert werden weder zum hausfluhr noch zur Straße hin?... Entschuldigung? Eine fußmatte, ein Tür Schild, ein insektennetzt, umen fehnsterbilder? Darf mir das verboten werden oder ist das reine Schikane?
10 Antworten
Um diesem Problem insgesamt aus dem Weg zu gehen, steht es dir natürlich jederzeit frei, irgendwo ein freistehendes Einfamilienhaus zu bauen und dort zu wohnen. Dann brauchst du dich nicht mit diesen "Spießern" herumzuschlagen.
Es kann schon gut sein, dass so manche Hausgemeinschaft nicht zu einem passt, aber im Zweifel gelten deren Regeln und nicht die eigenen.
Was du darfst und was du nicht darfst, regelt in erster Linie die Hausordnung und der Mietvertrag, wobei natürlich alle Klauseln auch wirklich rechtmäßig sein müssen. Deine Rechte als Mieter enden aber grundsätzlich an der Wohnungstüre (und bedingt auch an der Balkontüre).
Wenn also Fußmatten vertraglich geregelt sind, gilt das auch für dich. Das gleiche gilt für andere Dinge, die du eventuell im Hausflur anbringen möchtest. Hierfür kann es übrigens auch brandschutztechnische Gründe geben.
Was die Fensterbilder angeht, kann jeder keiner reinreden, solange du mit dem Inhalt dieser Bilder nicht gegen geltendes Recht verstößt.
alles von dir aufgezählte (Fußabstreifer, Insektenschutzgitter, Fensterbilder) darf dir dein Vermieter nicht vorschreiben ob und welche.
... natürlich, wenn es Deine Vetragspartner sind.
Zudem, schaue einfach in Deine mietvertraglichen Vereinbarungen, was Dein Hirn dort zu diesen Themen vereinbart hat.
Eine PH wird ja wohl vorhanden sein und die laut Frage angerichteten Schäden somit ordnen.
Solange du keine schwerwiegenden Schäden verursachst dürfen sie dir gar nichts vorschreiben. Ob es deinen Vermietern nun paßt oder nicht, aber was du in deinen Privaträumen machst hat sie nichts zu interessieren. Es ist deine Privatsphäre. Selbst die Nägel die du in deiner Wohnung in die Wand kloppst gehen die nix an. Die können sich ja bei der Polizei beschweren wenn sie ein problem damit haben.
Aber mal ganz klar: Sie sollen dir bitte schriftlich geben, in welchem Gesetz geschrieben steht das das alles verboten ist. ;-) Wenn die also zu dir sagen das die Fensterbilder weg müssen oder das Fliegengitter, dann fragst du ganz einfach in welchem Gesetz das steht.
Das ist als Antwort an die Vermieter gerichtet. Das die Polizei da nix macht ist schon klar. ;-)
Nichts ist so spießig, wie etwas außen an die Wohnungstür zu hängen ^^
Insektenschutz kann wohl kaum verwehrt werden. Es könnte aber möglicherweise verlangt werden, dass er beim Auszug rückstandslos entfernbar ist.
Statisch haftende Fensterbilder oder Fensterfolien, also solche ohne Kleber, gehören auch zur normalen Nutzung einer Mietwohnung. Genauso wie z.B. handelsübliche bzw. traditionell übliche, weihnachtliche Fensterdeko. Nur bei großflächigen Fahnen mit politischer Aussagekraft gibt es Einschränkungen.
... und bei Gartenzwergen in anstößiger Tracht oder Pose.
Die Polizei wird sich dafür nicht interessieren. Genausogut könnte man es seiner Waschmaschine erzählen.