Wie lange darf man dem Vermieter die Wohnungsbesichtigung verweigern?
11 Antworten
Auf Grund des Hausrechtes entscheiden Sie, wer in die Wohnung darf und wer nicht – das gilt auch gegenüber dem Vermieter.
Eine Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, besteht nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann.
Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH vom 4.6.2014 – VIII ZR 289/13 -, WuM 14, 495).
Unter anderem in folgenden Fällen hat der Vermieter einen Anspruch auf die Besichtigung:
- um sich Wohnungsmängel anzusehen, die behoben werden sollen;
- wenn begründeter Verdacht besteht, dass Sie die Wohnung vertragswidrig nutzen, zum Beispiel unerlaubte Untervermietung oder Tierhaltung;
- wenn die Wohnung ausgemessen werden soll oder ein Handwerker, Architekt oder Sachverständiger etwas begutachten soll;
- wenn Sie das Mietverhältnis gekündigt haben und Wohnungsinteressenten die Wohnung sehen sollen
- um die Wohnung Kaufinteressenten zu zeigen.
Aber Achtung: Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).
.....kommt mit Sicherheit darauf an, warum der Vermieter die Wohnung besichtigen möchte. Möchte er sich z.B.einen Schimmelschaden ansehen, reicht mir eine kurze Terminabsprache und er kann kommen, damit möglichst zügig Abhilfe geschaffen wird. Habe ich eine neue Wohnung und er kommt mit Interessenten vorbei, dürfte er das meinetwegen nach Terminabsprache auch tun....nur mal eben so, um den Zustand der Wohnung zu checken ist nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um die Wohnungsbesichtigung nach der Kündigung des Mietverhältnisses mit Mietinteressenten handelt?
Diese dürfen Sie überhaupt nicht verweigern, da Sie sonst gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig sind!
Der Mieter hat Besichtigungen durch Mietinteressenten ein bis zweimal pro Woche für zwei bis drei Stunden zu dulden!
Der MIETERVEREIN sagt hierzu:
Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet (z. B. LG Kiel, WM 1993, 52; LG Frankfurt a. M., NZM 2002, 696).
Wenn man sich immer nur raussucht, was gerade passt ...
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/besichtigungsrecht-vermieter/
Es gibt hierzu keine durchgängige Rechtsprechung i.S.v. höchstrichterliche Urteile, ganz einfach, weil Frequenz wie Dauer immer einzelfallabhängig ist.
....Du glaubst ernsthaft, ich würde (müsste) Dich 2 mal in der Woche für 2-3 Stunden mit einer Horde neugieriger Wohnungssuchender in meine Bude lassen? Und mir dafür die entsprechende Zeit nehmen? Das ist unzumutbar, auch wenn Du es ("Woher ich das weiß: Berufserfahrung") vielleicht gerne so hättest...
Das ist das Urteil eines kleinen Gerichts einer Stadt, ein anderes Gericht kann da anders entscheiden.
Ich hab das sicher nicht zu dulden.
Laut Gesetz schon.
Hast Du.
Sollte der Sachverhalt so sein wie in der Antwort geschrieben, hast du dies zu dulden.
Wie soll der Vermieter einen Nachmieter zum Ende Ihres Mietverhältnisses finden, wenn Sie die Besichtigung durch Mietinteressenten während der Kündigungsfrist verweigern?
Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Vermieter Sie verklagt! Würde ich ebenso machen! Erkundigen Sie sich doch einfach beim Mieterverein! Die werden Ihnen das selbe erzählen!
Sollten Sie Eigentümer einer Immobilie sein, möchten Sie doch sicher auch nicht, dass Sie einige Monate keinen Mietertrag generieren, weil der Mieter keine Wohnungsbesichtigungen zulässt!
Solange, bis der Vermieter einen konkreten mietrechtlich gedackten Anlaß nennt.
Wenn du mir als Vermieter die Wohnungsbesichtigung verweigerst, kannst du 100% von ausgehen, dass du die Wohnung nicht bekommst. Es gibt genug Mieter, ich muß so ein Spiel als Vermieter sicher nicht mitmachen.
...wenn ich Dir als Mieter die Besichtigung verweigere, habe ich die Wohnung bereits! Denn ich kann Dir die Besichtigung ja kaum verweigern, wenn ich dort nicht der Mieter wäre.....
....ich glaube kaum, dass ich in diesem Umfang verpflichtet bin....
(aus https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Wohnungsbesichtigung_Was_muss_ein_Mieter_zulassen.d416.html)