Darf mein Vater meine Halbwaisenrente behalten, nur weil ich (19) noch zu Hause wohne?
Hallo zusammen, erst vor ein paar Tagen habe ich erfahren, dass ich monatlich ca. 150 € Halbwaisenrente bekomme bzw. bekommen sollte. Da ich zuvor nie etwas davon gehört und leider auch noch nie etwas von dem Geld gesehen habe würde ich gerne wissen, ob mein Vater nicht dazu verpflichtet ist, mir diesen Betrag auch jeden Monat zu geben? Falls es wichtig sein könnte, hier ein paar Informationen: Ich bin jetzt 19 Jahre alt und meine Mutter starb vor fast 11 Jahren. Mittlerweile ist mein Vater jedoch seit einigen Jahren wieder verheiratet und ich lebe zusammen mit meiner Stiefmutter, ihrem Sohn und meinem Vater zusammen in einem Haus. Ich bin zur Zeit noch Schülerin und mache dieses Jahr mein Abitur. Wenn ich bald studieren gehe, dann bekomme ich die Halbwaisenrente auf jeden Fall, aber steht sie mir nicht eigentlich schon immer zu?! Wenn ich den Betrag auf die 11 Jahre hochrechne, dann wären das ziemlich genau 20.000 €, die mein Vater und meine Stiefmutter bekommen haben, wovon ich gar nichts wusste. Ich hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten. Vielen Dank schonmal!
10 Antworten
Die Halbwaisenrente ist nicht für Dich persönlich zum Ausgeben, sondern ist für Deinen Lebensunterhalt gedacht, da Deine Mutti dafür leider nicht mehr aufkommen kann. Es ist richtig, dass Dein Vati das Geld bekommt, denn Du wohnst und lebst noch zu Hause und hast kein eigenes Einkommen. Wenn Du mal eine eigene Wohnung beziehst, noch nicht wirtschaftlich selbstständig bist, dann steht Dir das Geld zu.
Liebe Simone, stimmt nicht! Ab 18 geht das Geld direkt an die Waise, da sie volljährig ist. Mfg
Wenn du Miete, Kleidung und Nahrung selbst bezahlst, steht dir die Rente komplett zu und auch das Kindergeld.
Sobald du 18 bist, gibst du für kindergeld und Waisenrente dein eigenes Konto an. Also mach es sofort. Wenn du noch zuhause wohnst, kann dein Vater mit dir vereinbaren, dass du für deine Kosten zuhause was abgibst. aber es läuft nicht umgekehrt. Vor 18 bekommt diese Gelder der erziehungsberechtigte oder Vormund. Mfg
eine genaue auskunft kann dir nur ein anwalt geben.aber ich glaube doch das es für deinen lebensunterhalt gedacht ist und den bestreitet ja dein vater bezw. deine stiefmutter noch.
Meine Güte, wie kannst Du nur so eine Rechnung aufmachen? Das ist kein Taschengeld, sondern dient Deinem Unterhalt. Überleg mal, was Du wohl so kostet. Selbst wenn Dir das Geld nun als 19-jährige zustehen sollte, würde ich an Deiner Stelle nicht auf Auszahlung bestehen.