Mutter vor zwei Jahren gestorben, halbwaisenrente?
Hallo leute,
meine frage mag zwar komisch rüber kommen ich möchte mich aber gern informieren.
Meine Mutter hatte mit mir insgesamt drei Kinder und war eine Hausfrau. Sie hat insgesamt 8 Monate gearbeitet. Mein Vater hat anscheinend mit einer Person geredet der gemeint hat dass Mütter mit drei Kindern als „Arbeiter‘‘ gelten und deswegen auch anspruch auf eine Rente haben. Da ich noch 21 bin und nebenbei nur Fernstudiere habe ich anscheinend auch einen recht auf Halbweisenrente.
Das Problem , ich arbeite vollzeit ab anfang Februar in einer Firma. Ausbildung habe ich letztes jahr november fertig und gleich daraufhin habe ich mit Fernstudium angefangen. Weiß jemand ob ich den betrag von zwei Jahren bekomme? Oder ob ich überhaupt wirklich recht dazu habe?
Danke voraus!
9 Antworten
Seit Einführung der "Mütterrente" im Jahr 2014 erfüllt man allein schon mit den Kindererziehungszeiten für drei vor 1992 geborene Kinder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine eigene Rente.
Demnach hast du auch Anspruch auf eine Halbwaisenrente, solange du dich noch in einer Ausbildung befindest und nicht wirtschaftlich selbständig bist.
Stelle ganz schnell den Antrag, dann kannst du 12 Monate rückwirkend die Rente bekommen - auch wenn es nicht viel ist. Der Rentenartfaktor ist 0,1, das heißt, du würdest 10% der von der deiner Mutter zustehenden Rente bekommen.
Drei Kinder machen nach heutigem Stand ca. 186 € Rente (WEST) bzw. 178 € (OST) aus, dazu kommen noch die erwähnten 8 Monate. Du kannst also mit knapp 20 € Halbwaisenrente rechnen.
Hallo Plumpy,
wie schon geschrieben wurde, kann die Waisenrente maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt werden. Um nicht einen weiteren Monat zu verlieren, solltest du also noch im Januar die Rente beantragen (bei deiner Gemeindeverwaltung oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, vorher Termin vereinbaren).
Dann kannst du auch prüfen lassen, ob dir weiterhin Halbwaisenrente zusteht aufgrund des Fernstudiums. Maßgebend hierfür ist unter anderem, wie viele Wochenstunden du für das Studium aufwendest.
Wenn deine Mutter in der Rentenversicherung 60 Beitragsmonate hat, was bei drei Kindern in der Regel der Fall ist, besteht grundsätzlich ein Rentenanspruch. Auch wenn die Rente nicht sonderlich hoch sein wird.
Wenn dein Fernstudium als Ausbildung anerkannt wird, dann könntest du bei Antragstellung im Januar 2018 für die Zeit ab 01/2017 Halbwaisenrente erhalten, da diese nur 12 Monate rückwirkend gezahlt wird
Für die Zeit bis November 2016 kannst du jetzt jedoch die Rente mehr beantrage, da diese außerhalb der 12 Monate liegt.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurde hätte die Mutter einen Rentenanspruch von je 24 Monaten Beitragszahlung gehabt. Zusammen mit den 8 Monaten die sie gearbeitet hat, wäre sie also rentenberechtigt. In Folge dessen sind auch Kinder berechtigt, Hinterbliebenenrente zu beantragen.
Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung kann sich also durchaus lohnen.
Vorgelegt werden müssen die Versicherungsnummer der Mutter (diese kann auch im Nachhinein festgestellt werden, da sie ja gearbeitet hat), und die Geburtsurkunden der Kinder.
Voraussetzung für die Halbwaisenrente ist natürlich, dass die Kinder sich in der Ausbildung befinden oder ausbildungssuchend gemeldet sind.
Das Fernstudium berechtigt NICHT zu einer Halbwaisenrente, da dieses genau so gut berufsbegleitend absolviert werden kann.
Warum habt ihr denn nach dem Tod der Mutter keinen Antrag auf Waisenrente gestellt? Mehr als abgelehnt hätte er ja nicht werden können. Ich habe das für meinen Sohn gleich gemacht, ich wusste auch nicht, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Rückwirkend geht das leider nur für ein Jahr und du hattest nur einen Anspruch bis zum Ende deiner Ausbildung, mit Vollzeitarbeit nicht mehr.
Mit 3 Kindern hat man mindestens 6 Jahre Erziehungszeit, je nach Alter 2 oder 3 Jahre pro Kind, für dich gab es schon mal 3 Jahre. Und ab 5 Jahren hat man einen Rentenanspruch, auch wenn es nicht gerade viel sein wird.
Du solltest auf alle Fälle so schnell wie möglich bei der Rentenversicherung einen Antrag stellen, noch diesen Monat.