Kann meine Stiefmutter mich einfach rauswerfen?
Hallo zusammen,
meine aktuelle Situation sieht wie folgt aus:
Ich wohne seit 11 Jahren mit meiner Stiefmutter (und bis vor 5 Monaten) auch mit meinem Vater zusammen in einer Wohnung. Meine Stiefmutter, welche für mich wie eine richtige Mutter ist, da sie mein halbes Leben lang schon da ist, und mein Vater haben sich vor 5 Monaten getrennt. Mein Vater ist zurück an die Nordsee gezogen und ich bin hier geblieben da ich meine Ausbildung beenden musste und diese letzte Woche auch bestanden habe. Ich zahle seit vier oder fünf Jahren monatlich einen gewissen Betrag welcher „Kostgeld“ von meiner Stiefmutter genannt wird. Nun hat sie mir einen Untermietvertrag vorgelegt in dem sie eine Miete von 500€ verlangt. Da ist alles mit drin: Grundmiete, Strom, Wasser, Verpflegung etc. an sich absolut fair. Das einzige was mich stört, sie gibt als Wohnfläche für mich lediglich 20qm, sprich mein Zimmer an. Ich sehe es aber nicht ein die Hälfte aller kosten von Strom Wasser etc zu zahlen wenn ich offiziell nur 20qm bekomme. Wie dem auch sei: Ich habe ihr gesagt sie soll den Mietvertrag bitte umschreiben und mir die Hälfte der Wohnung zuschreiben dann wäre alles geklärt. Dagegen sträubt sie sich aber und sagt sie wirft mich die Tage raus. Aber kann sie das überhaupt? Ich bin wie gesagt seit 11 Jahren hier gemeldet und kann belegen seit 4-5 Jahren regelmäßig Geld an sie zu überweisen.
Bitte hilft mir 🤷🏽♂️
15 Antworten
Also eine Ergänzung, von wegen innerhalb von 10 Tagen räumen... No way. Auch mündliche Verträge sind Verträge, dann gilt halt BGB Mietrecht. Und die gesetzliche Kündigungsfrist sind 3 Monate. Ausnahme ist möbliertes Wohnen, aber das passt nicht auf euch. Außerdem müsste sie eine Räumungsklage einreichen... ist teuer, kostet Geld und dauert lange. Sie blufft.
Fakt ist doch deine Stiefmutter will von dir die Miete, die wahrscheinlich dein Vater vorher gezahlt hat und SIE IST AUF DICH ANGEWIESEN, vermutlich mehr als du auf sie. Sie kann sich ohne deinen Vater einfach die Wohnung nicht mehr leisten und müsste selber ausziehen oder mit einem fremden Untermieter wohnen. Klassiker bei Trennungen. 500 Euro sind außerdem recht viel, teilweise bekommst du ja 1- bis 2-Zimmer Wohnungen günstiger - es sei denn du wohnst in München oder so. Also auf jeden Fall mal Preise vergleichen und nicht mehr als die ortsübliche Miete zahlen. Und dir überlegen langfristig, auszuziehen.. allein oder in eine WG, wenn deine Stiefmutter so unehrlich ist. Sicherlich hat sie Angst und ist von der Trennung überfordert, aber.. echt nicht ok trotzdem. Redet doch noch mal offen und ehrlich.
sie ist nicht verpflichtet dich in ihrer wohnung zu dulden. du lebst dort nur weil sie dich dort duldet. wenn du also mit den konditionen nicht einverstanden bist, dann steht es dir frei auszuziehen. du kannst zu deinem vater ziehen oder in eine eigene unterkunft. 500 euro für dein zimmer, bad, küche, verpflegung, strom, wasser und mitnutzung der waschmaschine, des internet/telefon, etc ist schon extrem günstig. überleg mal was 4 wochen verpflegung alleine schon an kosten verursacht.
ich finde das ist sehr fair und sie muss dich als nicht-familienangehörige nicht weiter in ihrem haushalt mit durchziehen. auch wenn ihr euch seit 11 jahren kennt, bist du keine familie für sie - sie ist einfach die ex deines vaters - der dich zurückgelassen hat. was wäre denn also deine alternative und welche kosten könntest du dir vorstellen?
bist du ü18?
Stehst du im Mietvertrag als Mieter (nicht als Kind)?
Rauswerfen kann sie dich ab dem 18. Lj schon, wenn du nicht als Mieter eingetragen bist. Interessant wäre: darf sie untervermieten? Was sagt der Vermieter dazu?
Was soll das mit der Volljährigkeit zu tun haben? Die Stiefmutter ist nicht für Kost & Logis zuständig, sondern der Vater.
stimmt, das sollte auch eher als Schlag gegen sie gehen. Nicht rechtlich zu bewerten. Nur um sie mal etwas aufzuwecken. Man macht mit seinem Ziehkind keinen Untermietvertrag
Bin über 18. stehe nicht im Mietvertrag höchstens als Kind.
Ja sie darf untervermieten, auf der Homepage unserer Wohnungsbaugesellschaft gibt es auch einen Vordruck.
@waltermatern weist den richtigen Weg: Neben dem Mietvertrag, der sich nur auf das Zimmer bezieht, sollte eine Nutzungsvereinbarung einschließlich Putzordnung abgeschlossen werden. Dann ist alles in Ordnung und kostet auch nicht mehr.
Gratuliere zum Abschluss!
Ich denke, Papi steht noch im MV und somit haben die Kinder auch alle ein Bleiberecht. Was sagt er denn zu diesem Problem?
Das ist hier völlig uninteressant. Es ist nicht so, dass jetzt eine weitere Person einzieht, die Miete zahlt. Die FS wohnt schon ewig mit in der Wohnung. Wenn die Stiefmutter dafür jetzt Geld sehen will, dann hat der Vermieter da nicht mitzumischen. Für den ändert sich an der Wohnsituation nichts.