Darf mein Neuer Vermieter an meinem Briefkasten den Namen der alten Mietern dran lassen?

13 Antworten

Die Frage gab es schon ein paar Male hier:

Sie haben das Recht auf einen eigenen Briefkasten!

Der Vermieter muss jedem Mieter einen eigenen Briefkasten zur Verfügung stellen (LG Mannheim, WM 76, 231; AG Mainz, WM 96, 701; AG Potsdam, WM 96, 760).

Gibt es keine Briefkästen im Haus, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, diesen Missstand zu beheben.

Der Briefkasten muss geeignet sein, Post im DIN-A4-Format aufzunehmen (LG Berlin, MM 90, 261).

Der Vermieter muss im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses ausnahmsweise keine Briefkästen anbringen, wenn jede Wohnung bereits über einen eigenen Briefkasten oder einen Türeinwurf verfügt (AG Flensburg, WM 96, 2159).

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, darf der Mieter einen eigenen Briefkasten vor seiner Wohnungstür installieren, muss sich aber mit dem Vermieter über den Anbringungsort einigen

www.wohnung.net/mietrecht/topic,1440,-briefkasten.html

Fordern Sie den Vermieter auf, das Namenschild zu entfernen.

MfG

Johnny

Ich würde die Post mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" in den Postkasten stecken, so geht diese zum Absender zurück und fertig, irgendwann hast du Ruhe.

Das hört sich ja gar nicht gut an und ist strafrechtlich auch mehr als bedenklich, wie ich aus einigen Gerichtsverfahren weiß. Du solltest von Deinem Briefkasten so etwas sofort entfernen, allein um Sicherheit zu haben. Bedenke die vielen Pfändungen nach Internet-Aktionen über fingierte Adressen. Das ist alles nicht witzig.

Sobald du eingezogen bist, kannst du deinen Briefkasten allein für dich beanspruchen. Der Name des Vormieters hat dort nichts mehr zu suchen. Das kann also die Vermieteriun nicht bestimmen. Eine individuelle Absprache von dir mit dem Vormieter wäre möglich gewesen und die Zusendung dessen Post auf seine Kosten durch dich. Ist aber nicht, deshalb entferne das Schild spätestens am 15. August. Post an Vormieter adressiert übergebe der Vermieterin. Die hat sicher die Adresse des Vormieters.

@johnnymcmuff: Die Frage lautete nur, ob der Vermieter den Namen des Vormieters am Briefkasten des neuen Mieters lassen darf.

Als Antwort hätte ein NEIN genügt. Hier alle (ungestellten) Fragen zum Thema Briefkasten zu beantworten, schießt meines Erachtens über das Ziel hinaus und ist für Jura-Laien eher verwirrend.


@albatros: Warum soll der neue Mieter das (Namens-)Schild spätestens am 15. August entfernen? Gibt es für die Nennung dieses konkreten Termins irgendeinen Grund?

Die Post des Vormieters an die Vermieterin zu übergeben, ist auch kein so vernünftiger Vorschlag und entbehrt jeder rechtlichen und vernünftigen Grundlage. Schließlich ist es die Post des VORmieters und nicht des VERmieters! Im Übrigen ist es üblich, juristisch korrekt und zweckmäßig, die Post des Vormieters mit dem Vermerk "Ungekannt verzogen" in einen Postbriefkasten zu werfen.