Darf mein Nachbar eine Terasse auf der Garage bauen?
Hallo, brauche unbedingt euren Rat!
die Sache ist wie folgt. Zwischen unserem und dem Nachbershaus liegen( 10 m )3 Garagen, die ersten 2 Garagen gehören uns und die dritte dem Nachbar. Seine Garage jedoch ist an unsere Garagenwand angebaut! Jetzt möchte er eine Terasse für seine zwei Kinder auf seiner Garage ausbauen. Die Terasse würde direckt in unser Schlafzimmer gehen!
Darf er das ohne uns zu fragen machen? Was können wir dagegen tun?
Danke & Gruß Marco
16 Antworten
Zwischen unserem und dem Nachbershaus liegen( 10 m )3 Garagen, die ersten 2 Garagen gehören uns und die dritte dem Nachbar. Seine Garage jedoch ist an unsere Garagenwand angebaut!
OK, zum Verständnis: Dein Haus hat eine Doppelgarage (grenzbebaute Garage), an die wiederum sich die nachbarliche Garage unmittelbar anschließt. Nun will der Nachbar sein Garagendach um- resp. ausbauen.
Jetzt möchte er eine Terasse für seine zwei Kinder auf seiner Garage ausbauen.
Schön für ihn.
Darf er das ohne uns zu fragen machen?
Nein. Nicht nur wärt ihr ggfs. bei einer derartigen Maßnahme nach Baurecht zustimmungspflichtig, eine solche Umwandlung erfordert zwingend einen Bauantrag, und ist nach Landesbauordnung i.d.R. gar nicht genehmigungsfähig ohne Zustimmung des Nachbarn, der die Baulast eingetragen bekäme. Eine unmittelbare Grenzbebauung stellt bereits eine Ausnahmeregelung dar, da ansonsten nach Baurecht ein Grenzabstand (3m) in jedem Fall einzuhalten ist. Nur bestimmte Gebäude, insbesondere Garagen, profitieren vom sog. "Garagenprivileg", demzufolge die Errichtung einer Garage unmittelbar an der Grundstücksgrenze ohne nachbarliche Zustimmung möglich ist. Baut der Nachbar nun jedoch das Dach zur Terrasse aus, verliert die Garage dieses Privileg, mit der Folge, dass die Garage nur mit Baulasteintrag zu Lasten des Nachbarn (also Euch) an der jetzigen Position genehmigungsfähig wäre.
Ihr habt jetzt 2 Möglichkeiten:
Ihr setzt Euch mit dem Nachbarn in Verbindung und weist ihn freundlich aber bestimmt auf die Rechtslage hin, und bringt ihn davon ab, das weiter zu verfolgen. Evtl. liesse sich ja über die 3 Garagendächer hinweg eine gemeinsame Lösung finden!
Ihr nehmt Kontakt zum zuständigen Bauamt resp. Landratsamt auf und weist auf den Verstoß gegen die Bauordnung durch den Nachbarn und die Verletzung Eurer Rechte hin.
Das ist hier die einzig korrekte Antwort!
Die Terasse ginge also nicht direkt an euer Schlafzimmer, da sind noch 2 Garagen dazwischen.
Es gibt da mit Sicherheit irgenwas, wenn ich mich nicht täusche, Grenzbebauung, Brandschutzvorschriften. Ich bin gar der Meinung, dass Du das unterschrweiben müsstest (wenn der das überhaupt beantragt).
Nur mach Dich gleich damit vertraut, das wird den nicht jucken. Der baut dann einfach ein Geländer an die Garagenseiten, was niemand verhindern könnte, und keine Terrasse, die Kiddies gehen dann ohne speziellen Unterbau da raus aus den Splitbereich des Daches.
Und Du hast einen Freund fürs Leben gewonnen, wenn Du dem das versaust, der mag Dich dann in Zukunft ganz arg lieb und das ist dann genau der, der seine Gartenzwerge mit Stinkefinger dann in Deine Richtung dreht in Zukunft und wenn Du dich fragst, warum alle außen herum immer hektisch ihre Kinder wegpacken, wenn Du das Haus verlässt, der hat dann vermutlich verbreitet, dass Du kinderfeindlich bist bis dorthinaus.
Andersrum, meine Tocher hat einen Balkon, einen Großen gar und geht da so gut wie nie raus. Wo sie nie rausgeht entsteht auch kein Krach.
Es fragt sich also rein taktisch, was klüger wäre.
Freisitze und Terrassen müssen auch auf Gebäuden die Mindestgrenz- und Mindestgebäudeabstände nach Landesbauordnung einhalten, auch wenn sie auf baulichen Anlagen errichtet werden, die ein "Grenzprivileg" haben. Wenn diese Mindestabstände unterschritten werden geht das nur mit Abweichungsgenehmigung, die der Zustimmung des betroffenen Nachbarn bedarf.
Ansonsten ist die Einrichtung eines Freisitzes auf eine Garage baugenehmigungspflichtig.
Durch einen ebenfalls in der Abstandsfläche (teil)privilegierten Freisitz auf einer privilegierten Grenzgarage verliert diese aber nicht ihre Privilegierung. Nur der Freisitz wird illegal, wenn er die vorgeschriebene Abstandsfläche nicht einhält. Und die ist (leider) in jedem Bundesland unterschiedlich wie auch die Baugenehmigungspflicht für Terrassen, Freisitze und Balkone.
Konkrete Antworten auf die konkrete Rechtsfrage sind also nur in Kenntnis der örtlichen Rechtslage möglich; alle anderen Sprüche, Vermutungen, Glaubensfragen etc. sind nicht nur falsch, sondern auch geeignet, dem Fragesteller Schaden zuzufügen. Das i8st genau so wie die Empfehlung, ruhig bei Rot über die Strasse zu gehen und sich dann daran zu freuen, wenn es kracht.
Durch einen ebenfalls in der Abstandsfläche (teil)privilegierten Freisitz auf einer privilegierten Grenzgarage verliert diese aber nicht ihre Privilegierung
Nein, natürlich nicht. Das wollte ich aber auch gar nicht zum Ausdruck bringen, wenngleich ich zugeben muss, dass man das missverstehen könnte. Umgekehrt aber gilt sehr wohl, dass die Privilegierung der Garage eben gerade nicht auf zusätzliche Ein- oder Anbauten ausgedehnt werden kann. Die Privilegierung "färbt" hier nicht ab; dies war ja der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, um einer Aushöhlung der Pflicht zur Einhaltung der Abstandsflächen nicht Vorschub zu leisten.
NB.: Nach BayBO sind Terrassen nur dann genehmigungs- und abstandsflächenfrei zulässig, wenn sie ebenerdig angeordnet sind. Eine Anordnung wie im vorliegenden Fall würde auch hier unmittelbar die Einhaltung der 3m Abstand erzwingen. Meiner Kenntins nach finden sich vergleichbare (wenn auch nicht unbedingt wortgleiche) Auflagen in faktisch jeder LBO.
Nur wenn er eine Baugenehmigung hat. Ein Einspruchrecht hast du nur wenn es Grenzbebauung (also der Mindestabstand vom 3 Metern unterschritten wird) ist, nicht weil die in euer Schlafzimmer schauen können.
Ich verstehe deine Frage nicht wirklich. Also nur zum Verständnis. Zwischen euren Häusern liegen 3 Garagen. Haus - Garage - Garage - Garage - Haus. Und dein Nachbar baut nun auf der 1.Garage, die direkt an seinem Haus liegt eine Terrasse drauf? Wenn dies so ist, warum geht die Terrasse dann in euer Schlafzimmer. Da folgen doch noch zwei Garagen oder will er über eure Garagen auch bauen? Verstehe das nicht wirklich. Oder meinst du nur, dass sie dann in eure Schlafzimmer schauen können?
Ja, es liegen noch zwei Garagen dazwischen .Und ja sie würden in unser Schlafzimmer schauen können und es würde auch laut werden .
Richtig. Nichts anderes habe ich in diesem Thread mehrfach geschrieben. Das Grenzprivileg der Garage ist auf die reine Nutzung als Garage bzw. Abstellraum begrenzt (siehe z.B. Art. 7 Abs. 4 BayBO).