Mietminderung bei blockierter Garageneinfahrt durch Nachbar rechtens?
Hallo,
ich habe eine Wohnung mit Garage vermietet. Die Garage befindet sich im Hof vom Haus.
Man muss über den schmalen Hof fahren um in die Garage reinzukommen.
Auf dem Hof gibt es aber noch Außenstellplätze für Autos die anderen Parteien im MFH gehören.
Ein Nachbar hat einen langen Kombi. Mein Nachbar sagt, er kommt deswegen nicht in seine Garage rein.
Seine Schlussfolgerung:
Er macht eine Mietminderung von 50 Euro für die Garage und ich soll den Nachbar mit dem Kombi dann verklagen, und mir die 50 Euro monatlich bei ihm zurückholen.
Ist das so richtig?
Ich bin ein Rechtslaie, aber mein Menschenverstand sagt mir, er muss das direkt mit ihm klären. Für die Einfahrt zur Garage bin ich nicht verantwortlich.
Schlussbemerkung:
Man kann dem Nachbar mit dem langen Auto auch keinen Vorwurf machen. Er fährt so dich wie er kann.
Das Problem ist: Als das Haus gebaut wurde Anfang der 80er Jahre, waren die Autos damals alle kleiner. Hätte der Nachbar also einen Golf, Polo, Lupo oder smart, dann könnte auch mein Mieter reinfahren.
Vielen Dank.
9 Antworten
Die Parkplätze müssen so markiert sein, dass gewährleistet ist, dass jeder Garagennutzer an den parkenden Autos vorbei in die Garage kommt. Hierfür ist m.E. der Vermieter zuständig.
Und es ist auch fraglich, ob man als Vermieter Geld für einen Parkplatz verlangen darf, der nur mit einem Kleinwagen nutzbar ist, nicht aber mit einem durchaus üblichen Kombi. Etwas anderes wäre es, wenn der Nachbar einen riesigen SUV-Schlitten o.ä. dort parken würde. Aber die Nutzung mit einem Kombi dürfte als übliche Gebrauchsnutzung gelten.
Auch in den 80-er Jahren gab es große Autos, ein Mercedes 200-er oder E-Klasse war schon damals auch nicht gerade klein.
Wenn man als Vermieter einen begrenzten Raum nur anbieten kann, dann muss das auch im Mietvertrag so vermerkt sein, z.B.: "Nur geeignet für Kleinwagen bis ... m Länge." Wenn man das nicht einschränkt, dann kann der Mieter des Parkplatzes reklamieren, dass seine Garage sowie der Parkplatz nicht gebrauchsüblich nutzbar ist.
Wenn ich dem Fragesteller nicht die Antwort geben kann, die er sich wünscht, dann kann ich das auch nicht ändern. So wie er sich das vorstellt, wird es höchstwahrscheinlich nicht funktionieren und Ärger geben.
Hallo, also der Boden ist nicht abmarkiert.
Mein Mieter sagt, es fehlen nur ein paar cm, um reinzufahren.
Tja, dann reicht es halt nicht. Man kann wohl kaum von ihm verlangen, dass er jeden Tag Schrammen am Fahrzeug riskiert. Entweder es passt oder es passt nicht. Dann ist die Garage halt für ihn nicht gebrauchsüblich nutzbar. Man sollte ihm einen anderen Stellplatz anbieten, den Garagenmietvertrag stornieren und die Garage an einen Kleinwagenfahrer vermieten. Man muss als Mieter schon verlangen können, dass man in eine gemietete Garage auch ohne Schrammen einfahren kann, ohne vorher Tür oder Kotflügel auszubauen.
Es ist nicht recht, das alles einfach auf die Mieter abzuwälzen. Man hätte denen diese Einschränkungen mindestens vorher mitteilen müssen.
Muss er mir das beweisen, dass er mit seinem Auto nicht reinfährt, indem er es vor meinen Augen versucht?
Du kannst es glauben oder nicht. Du kannst ihn bitten, es vor Deinen Augen zu versuchen. Ob Du einen Rechtsanspruch auf so eine "Demonstration" hast, ist schwer zu sagen. Er kann auch Zeugen anbringen, die es beobachtet haben.
als Vermieter bist Du dafür verantwortlich, dass Dein Mieter die vermietete Garage auch nutzen kann und ein Abzug von 50 Euro ist für einen versperrten Zugang zur Garage sogar noch gering. Der Mieter hat die Länge des Autos des Nachbars nicht zu vertreten und Du kannst die Garage allenfalls noch als Unterstellmöglichkeit für andere Sachen, nicht aber für ein Auto vermieten. Du kannst dem Mieter nicht zumuten Rechtsstreitigkeiten für Dich zu klären.
Wenn Du als Vermieter eine Garage vermietest, musst Du auch sicher stellen, dass sie genutzt werden kann.
Auch muss geklärt werden, ob der betreffende Nachbar nicht Auto fahren kann oder ob tatsächlich die Nutzung der Garage nicht möglich ist.
Der Mieter macht es schon richtig - DU bist als Vermieter zuständig.
Ich habe in ähnlichen Fällen erlebt, dass die beschwerdeführende Partei einfach nur zu dusselig war, mit einem Auto umzugehen - dies musst Du erst einmal prüfen.
Ist die Garage wirklich nicht nutzbar, besteht die Mietminderung zu Recht.
Habe ich dann Ansprüche gegen den Nachbar mit dem Kombi?
Wie gesagt er parkt richtig, aber der Hof ist halt eng.
Außerdem, muss der Mieter mir beweisen, dass er nicht einfahren kann?
Die Garageneinfahrt ist frei zu halten .. egal ob langes Auto oder nicht. Zahlt dieser Mieter für den Stellplatz auch etwas? Und steht der Kombi wirklich so das man die Garage nicht nutzen kann.. oder ist der Garagenmieter nur untalentiert beim einparken? ^^
Hast Du den Mietpreis für die Garage separat aufgeführt?
Ja, mit 50 Euro monatlich netto.
Diese will er jetzt abziehen.
Die komplette Miete abziehen kann er dann, wenn er die Garage überhaupt nicht nutzen kann, also im ganzen Monat nicht ein einziges Mal. Wenn er nur manchmal behindert wird, dann entsprechend weniger. Wenn also der große Wagen immer im Weg steht, dann ist der volle Abzug gerechtfertigt.
Dann kannst du nichts machen,du must zahlen,mietminderung hinnehmen
Ich verstehe nicht, dass es für eine solche Antwort (samt Kette) bereits 3x DH gibt. Sie sagt nichts aus und hilft dem Fragesteller überhaupt nicht weiter.