Polizei in dem Fall anrufen?

3 Antworten

Ja, man darf die Polizei anrufen - und nein, man bekommt keine Strafe.

Natürlich darfst du die Polizei rufen wenn du dich bedroht fühlst!

Du schreibst:

und man hört Geräusche von draußen, die einen nicht bekannt vorkommen. Etwas scheint komisch zu sein

Diese Beschreibung ist allerdings sehr allgemein gehalten.

Lebst du in einem Mehrfamilienhaus im 3. Stock, sollten die Geräusche schon schon vermuten lassen, dass sich jemand an deiner Wohnungstür zu schaffen macht.

Unbekannte Geräuschen regen nicht selten auch die Phantasie an. Insbesondere im Herbst, wenn es stürmt gibt es öfter mal etwas, dass verdächtige Geräusche macht, die man sich nicht erklären kann. Nachts, wenn alles ruhig ist hört sich auch eine leere Glasflasche unheimlich an, wenn sie vom Wind über die Straße getrieben wird. Rollläden klappen auch gerne und laut.

Um auf deine Frage zurückzukommen. Ja. Du kannst jeder Zeit die Polizei verständigen. Und Nein. Du machst dich nicht strafbar wenn sich der Hilferuf als Fehlalarm herausstellt.

Die Schwierigkeit sehe ich woanders. Wenn das verdächtige Geräusch nicht lokalisiert werden konnte, wird es vielleicht erneut auftauchen.

Die Angst bleibt, aber die Polizei wird nicht ewig kommen.

Die gute Nachricht. In der Regel kann man bedrohliche Geräusche von außen aber auch ganz gut wahrnehmen.

Kommt z.B. nachts jemand nach Hause und man ist noch wach, dann bekommt man meistens mit, wie die Person den Schlüssel ins Schloss schiebt um die Tür zu öffnen. Und das obwohl man sich in einem anderen Raum und nicht im Flur aufhält. Ganz anders am Tage, wenn viel Jubel und Trubel um einen herum ist. Ist dir bestimmt auch schon mal aufgefallen, oder?

Solange du die Polizei anrufst weil du wirklich Angst hast und nicht aus Spaß kommen die und gehen die wenn nichts ist, Strafe bekommst du dafür natürlich nicht.