Anzeige wegen Anschauen von Tierpornos mit Webcam Aufnahme als Beweis mit 15 Jahren - Schwachsinn?!
E Also guuuut, ich will hier mal beschreiben was meinem 15 Jährigen Freund vor 'ner Woche passiert ist. Als er von der Schule nach Hause kam fand er Post an sich von der Polizei, welche meinte er bekäme nun eine Anzeige, weil er sich TGe zuvor Tierpornos im Internet angeschaut hat. Ich weiß nicht ob Tierpornos legal oder illegal sind oder welche Art von Tierpornos es war, jedoch war darüberhinaus noch geschrieben als Beweis dafür gelte dieses Bild, welches ihn dargestellt hatte. Anscheinend hatte die Polizei seine Webcam gehackt und ein heimlich ein Foto von ihm gemacht.
Ist das überhaupt logisch? Und darf die Polizei sowas? Ist ja wie wenn sie ins Haus einbrechen ohne Genehmigung! Ist das vielleicht sogar nur eine Falle und gar nicht die Polizei? Hab im Internet vorhin etwas über einen BKA-Trojaner gelesen der dieAktion mit der Webcam machen kann...
Also was meint ihr dazu?
Mit freundlichen grüßen, Freelight123
11 Antworten
Ich glaub, die Polizei hat besseres zu tun, als sich in irgentwelche PCs reinzuhacken um zu sehen, was sich die leute dort angucken. Und eine WebCam dürfen sie höchstens in einem Verdachtsfall und mit Genehmigung "hacken".
Aber nur weil man sich andersartige Filme anschaut, bekommt man meiner Meinung nach nicht sofort Bescheid von der Polizei.
Er sollte damit zur Polizei gehen und nachfragen, ob das wirklich von denen kommt.
Kein Ahnung, was fordern die denn? Wenn sie "nur" Geld auf ein Konto überwiesen sehen wollen, dann das auf keinen Fall machen. Stattdessen auf direktem Wege mit dem Schreiben zur Polizeidirektion (Polizeistation). Die können dann nachsehen, ob das echt ist oder nicht (wenn echt, müsste es auch bei ihnen irgendwo vermerkt sein).
Auch eine Rechtsberatung oder ein Anwalt können euch helfen - gerade wenn es darum geht, zu klären, ob die das überhaupt dürfen (falls es wirklich die echte Polizei ist).
Also: Hilfe suchen, Anwalt, Rechtsberatung, Polizei.
Selten so einen Schwachsinn gehört. Aber einfachste Lösung? Auf dem Brief muss doch die Adresse und Telefonnummer der Dienststelle stehen die ihn vorlädt! Einfach mal anrufen, ob eine Vernehmung zur Sache oder eine Anzeige vorliegt.
Das Ansehen von Tierpornographie ist nicht illegal. Nur deren Verbreitung. http://dejure.org/gesetze/StGB/184a.html Außerdem ist das Ansehen von Kinder- und Jugendpornographie strafbar (weil das kaum ohne Besitz möglich ist). Irgendwas stimmt da also nicht.