Geruchsbelästigung durch Restaurant?
Moin!
Ich und mein Partner wohnen im 3. Stock in einer 2 Zimmer Wohnung. Leider befindet sich ein Pizza Lieferservice im Erdgeschoss… es riecht Tag und Nacht nach Pizza und vor allem stark nach Zwiebeln. Wir können weder das Schlafzimmer Lüften noch im Badezimmer das Fenster offen lassen, weil sonst die ganze Wohnung nach angebranntem Käse, Pizza und Zwiebeln riecht .. und das im 3.OG, ich will gar nicht wissen wie es denen im 1. und 2. geht.. lohnt sich die Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung? Oder gibt es da rechtlich gar keine Chance ? .. der Laden kann ja nicht aufhören Pizza zu machen, leider
Vielen Dank für die Ratschläge
War die Pizzeria schon da, als ihr eingezogen seid?
Vorher war noch ein anderes Restaurant drin aber diese Pizzeria seit wenigen Jahren. Der Geruch nimmt aber meiner Meinung nach zu ..
2 Antworten
Es ist gesetzlich geregelt, dass Küchenabluft über das Dach abgeleitet werden muss. Dabei muss die Abluft so ins Freie abgeführt werden, dass die Nachbarschaft nicht durch Geruchsbelästungen gestört wird.
Auch im Bereich der Abluft aus dem Gastraum sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die gesetzlichen Grundlagen findet sich in der Gäststättenbau-Verordnung des Bundeslandes.
https://g-wie-gastro.de/unternehmensfuehrung/umweltschutz/laerm-und-geruch.html
Dein Ansprechpartner ist dein Vermieter. Eine Geruchsbelästigung durch ein Restaurant stellt einen Mangel in der Mietsache dar. Zunächst musst du deinen Vermieter über diese Belästigung informieren. Unter Umständen wird dein Vermieter direkt eine Forderung nach einer Mietminderung akzeptieren.
Einfach die Miete mindern, würde ich nicht.
Denn gegebenenfalls klagt er dagegen - nicht selten kommt dabei ein Prozess heraus, der sich über Monate hinweg zieht und Nerven kostet. Egal, ob du am Ende vom Gericht Recht bekommst oder nicht, ist das Verhältnis zwischen euch wahrscheinlich ziemlich getrübt.
Alles Gute für dich!
Klasse! Vielen Dank dass du dir so viel Zeit genommen hast, das Hilft sehr!
Unverzüglich dem Vermieter melden und eine Mietminderung geltend machen.