Fahrlehrer beleidigt und geschlagen, Sperre erlaubt?
Hallo,
mein Arbeitskollege, eigentlich ein ruhiger netter Typ wurde von seinem ersten Fahrlehrer häufig angeschrien, einen Wechsel des Fahrlehrers war nicht möglich.
Dann fiel er zweimal durch, bekam einen Ersatzfahrlehrer weil der andere im Krankenhaus war. Dieser schreite ihm jetzt ebenfalls sehr laut ins Ohr weil er angeblich keinen Schulterblick gemacht hat, was mein Kollege aber doch getan hat.
Mein Kollege rastet aus beleidigt den dicken Fahrlehrer, und knallt ihm eine.
Der Fahrlehrer schmeisst ihn aus dem Auto und die Fahrschule meldet es der Polizei,
auf der Polizei wird dann aber die Anzeige zurück gezogen, aber der Anwalt von meinem Kollegen sagt er ist für eine weitere Prüfung praktisch gesperrt.
Ist dieses rechtlich richtig?
Mein Kollege will alles beenden und nie wieder Fahrschule machen. Ich war immer entsetzt wenn er erzählt hat wie die Fahrlehrer ihn anschreien. Natürlich muss man sich im Griff haben und darf niemanden schlagen oder beleidigen. Mich würde interessieren ob man ihn jetzt wirklich komplett sperren darf für weitere Prüfungen.
Der Fahrlehrer der betroffen ist, sitzt zudem auch im Prüfungsausschuss.
5 Antworten
Mit Sicherheit hat sich dein Kollege strafbar gemacht und selbst in die Ecke des aggressiven Verkehrsteilnehmers gestellt.
Wenn es alles so abgelaufen ist, wie er es wiedergab und bedenke, es ist seine subjektive geprägte Meinung!, dann hätte er sich beschweren müssen, konsequent die Fahrschule wechseln und neu beginnen.
einfach die Dinge laufen zu lassen und dann einem fremden Menschen mit Gewalt zu begegnen, das ist unter der Gürtellinie und nicht zu entschuldigen.
Es ist durchaus anzunehmen, dass ein solcher Mensch mit derart aggressivem Verhalten bei einem späteren Zusammentreffen im Verkehrsgeschehen sich genauso verhält, eine tickende Zeitbombe.
Ob das rechtens ist, weiß ich nicht, dazu fehlen mit die Informationen. Vom menschlichen her ist es die einzig richtige Entscheidung, und dein Kollege muss begreifen, dass er ein sehr großes Problem mit herumschleppt.
Nicht die anderen sind schuld, er selbst muss sich ändern.
Wenn schon während der Ausbildung für eine Fahrerlaubnisklasse gemäss FeV ein stark erhöhtes Aggressionspotenzial im Zusammenhang mit Aktivitäten im öffentlichen Strassenverkehr offensichtlich wird, reicht bereits eine Mekdung alleinig wegen dieses sachbezogenen Vorfalls an die Führerscheinstelle aus zu einem entsprechenden Aktenvermerk und der Aufforderung, beim Festhalten am Ausbildungsvorhaben zu einer FE-Erlangung ggf. erst einmal ein entsprechendes MPU-Gutachten zur Fortsetzung des FE - Erwerbsverfahrens anzufordern.
Da hat die Fahrerlaubnisbehörde nun mal gemäss Aktenlage auch ohne Urteil gewisse Handlungsspielräume, wenn sie nur alleine Kenntnis über den beschriebenen Vorfall an sich erhält.
Es ist nicht zwingend so, aber diese Möglichkeit besteht seitens der FSST, wenn sie tatsächlich Kenntnis von diesem Vorfall erlangt.
Hallo,
unabhängig von der Strafrechtlichen Seite wird die Polizei den Vorgang an die Führerscheinstelle weitergeleitet haben, weil Tätlichkeiten schon während der Führerscheinausbildung den Schluß nahelegen,das der Kandidat nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
Wenn er dabei "nur" mit einer Prüfungssperre "davon gekommen ist", so kann er sich glücklich schätzen,normalerweise verlangen die dann eine MPU.
Herzlichen Dank für alle Antworten. Ich stimme allen zu das Gewalt gar nicht geht.
Ich selbst habe 1989 den Führerschein gemacht, klar der Fahrschullehrer
wurde auch mal bissel lauter, aber eher selten.
Gewalttätige Leute gibt es ohnehin schon viel zu viele im Straßenverkehr.
Da wäre wohl erst mal eine MPU fällig, bevor der zur Prüfung zugelassen wird.