Darf mein ex meine geschenkten Sachen wegnehmen?
Hallo vor ein Monat hat mein Ex meine Wohnung ausgeräumt wärend ich bei meine Mama war. Er hat viele Sachen mitgenommen Teppiche, Staubsauger,spiegeln, Kaffeemaschine 2 Stück ( eine davon hat er mir geschenkt) unter anderen hat er meine privaten geschenkte Sachen auch mitgenommen (Wintermantel, Pflegeprodukte, Schuhe, Schmuck) er wollte sogar die Babysachen mitnehmen von deinen Sohn konnte ich aber noch verhindern. Darf er das ?
Nachtrag:
Oops ich habe mich verschrieben in manche stellen ich entschuldige mich dafür, hoffentlich könnt ihr trotzdem alles gut verstehen ;)
4 Antworten
Nun, wenn er sie Dir geschenkt hat, gehören sie auch Dir, aber wenn er sie zurück fordert, spricht das schon für seinen nicht vorhandenen Charakter... Schon aus dem Grund würde ich ihm alles zurück geben, ansonsten wirst Du ja immer wieder an diesen Deppen erinnert...
Ja er Hat mir die Sachen Geschenk . Ich hätte schon gerne meine Sachen zurück habe ich das Recht die zurück zu verlangen ? Hmm
Sachen die du ihm geschenkt hast? Es ist lächerlich und kindisch diese nach einer Trennung zurück zu verlangen.
Andersrum zählt das natürlich auch! Lächerlich und kindisch.
Es ist nicht lächerlich und kindisch vorallem wenn man die Sachen braucht und man es sich nicht leisten kann neu zu kaufen. So eine dumme Antwort hätten sie sich ersparen Können.
Wieso würde man Sachen verschenken die man braucht und sich nicht leisten kann neue anzuschaffen?
ich denke eher sie meint dass seine aktion lächerlich und kindisch ist ;)
So jetzt noch mal vllt verstehen Sie mich jetzt, er hat mir die Sachen geschenkt und er hat mir die Sachen auch wieder weggenommen. Paar Sachen hätte ich gerne wieder da ich ja jetzt keine Jacken für den Winter habe und keine Schuhe für Sommer/Winter. So noch eine Sache hätte ich gerne wieder und das wäre (Staubsauger) ich habe mit ihm ein zwei Monate altes Baby und muss das Zimmer jeden Tag saugen da es mit Teppich gelgt ist. Die restlichen Sachen sind mir egal
Genau ;)
Ich finde SEINE (also nicht DEINE) Aktion lächerlich und kindisch.
Ich würde nie auf die Idee kommen Geschenke wieder zurück zu wollen...
Da würde ich drüber stehen.
baludolce:
Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht (§ 530 (1) BGB). Ehewidriges Verhalten ist grundsätzlich geeignet, erfordert aber besondere Umstände.
Empfehlung: Frag deinen Annwalt, der dich in der Ehesache vertreten hat.
Ich entschuldige mich für meine Schreibfehler ich meinte die Sachen die er mir geschenkt hat, hat er aus meiner Wohnung mitgenommen .