Darf mein Chef mich dazu zwingen am Wochenende auf Dienstreise zu bleiben?
Start war 07.07. bis zum 19.07.19
Es ist jetzt die 2. Arbeitswoche im Ausland.
Abgemacht war, dass wir am Freitag den 19.07 abfahren nach Hause.
Wenn noch weitere Arbeit anstehen sollte, darf mein Chef anordnen, dass ich über das Wochenende weiterhin hier bleibe?
Außerdem hätte ich die nächsten 2 Wochen Urlaub.
5 Antworten
dass wir am Freitag den 19.07 abfahren nach Hause.
Du bist also nicht alleine bei diesem Auslandseinsatz.
Wenn noch weitere Arbeit anstehen sollte, darf mein Chef anordnen, dass ich über das Wochenende weiterhin hier bleibe?
So einfach ist das nicht. Wenn für morgen die Rückkehr nach Hause geplant ist, kann der AG diesen Plan nicht einfach "über den Haufen" werfen und einseitig neu planen.
Außerdem hätte ich die nächsten 2 Wochen Urlaub.
Einmal genehmigter Urlaub ist für beide Seiten verpflichtend. Der AN kann ihn nicht einfach absagen/verschieben, beim AG ist das genau so.
Der AG kann den Urlaub nur canceln, wenn Deine Anwesenheit am Arbeitsplatz so wichtig ist, dass ohne Dich dem Betrieb großer Schaden zugefügt würde. Das muss ein AG aber nachweisen können.
Außerdem muss er dann z.B. bei gebuchtem Urlaub für sämtliche schon entstandenen und noch zu erwartenden Kosten aufkommen.
Wenn es ausserordendlich begründbaren Notstand betrieblicher Art für bestimmte Montageeinsätze gibt, dann kann auch durchaus kurzfristig bereits genehmigter Urlaub mal zeitnah widerrufen werden vom AG , wenn sich ein Auftrag wegen unerwarteter Komplikationen oder Mehrarbeit nicht termingerecht ausführen liesse ohne mögliche Ersatzgestellungsmöglichkeit in der gebuchten Mitarbeiterzahl des Montageteams.
Etwaig nachweisbare Nachteile einer womöglich vorgebuchten Urlaubsreise hinsichtlich Nichtantritt oder Storno müsste m.W. dann der Arbeitgeber übernehmen, wenn den Arbeitnehmer an dieser Verhinderung des Urlaubsantritts keine Schuld träfe.
Siehe dazu ergänzend folgende Info in ausführlicher Form :
Nein darf er nicht. Es sei denn, es wurde bei der Einstellung schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart.Das Wochenende gehört dir!
Wenn er den genehmigten Urlaub widerruft dann muss er den gebuchten Urlaub auch bezahlen.
Sagen wir es mal so, wenn Du auf der Liste der zu entbehrenden Personen beim Chef stehen möchtest, dann muckst Du auf. Sollte der mal jemand suchen, den er entlassen kann, stehst Du gaaaaaanz vorne mit dabei.
Wenn nicht, machst Du wie geheißen und gut.
Und was solls auch, bist halt am Wochenende mal wo anders. Ist doch cool, Hotelzimmer bezahlt......
Wieso hat man Mitarbeiter entsandt , der keine Ahnung von Zusammenhängen hat ?
Ich möchte den Blick für eine andere Sichtweise der DInge öffnen.
Das Recht in allen Ehren, jedoch hat alles, was man hat, auch anderweitig Folgen, auch später.
Ich rate eher zur Vorsicht - oder nennen wir es Weitsicht an.
Ich selbst habe dies am eigenen Leib erfahren, man was jung, unerfahren und konnte die Klappe nicht halten, das Ergebnis war jedoch niederschmetternd, weil eine kleine Palastrevolte vielleicht ganz nett ist und vielleicht auch berechtigt, aber dennoch Folgen haben kann, die man so eigentlich nicht gedacht hatte.
Und es geht letztlich darum, wie verdient man seine Brötchen, von was lebt man.
Das ist bereits alles.
Ich weiss an dieser Stelle nicht genau, ob Du der fragestellenden Person helfen , oder sie ggf. wegen möglicher Bindungen zum Arbeitgeber einschüchtern möchtest .
Ich lasse das daher in möglicher Diskussion mal offen.