Arbeitsvertrag/Manteltarifvertrag IGZ Fälligkeit des Gehalts?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich meines Arbeitsvertrages und finde im Netz keine passende Antwort.
Wie oben zu lesen ist,handelt es sich um einen Manteltarifvertrag IGZ.Unter Paragraph 5 Vergütung und Fälligkeit etc steht: "Die Fälligkeit richtet sich nach Paragraph 11 Manteltarifvertrag IGZ".Nun ist für mich natürlich nicht ersichtlich,wann mein Gehalt auf meinem Konto sein soll bzw mein AG das Gehalt überweist!?Mündlich wurde mir gesagt,dass mein Gehalt am 15. des Folgemonats auf meinem Konto ist,eher früher,was allerdings nicht der Fall ist und da wir Samstag (den 16.) haben,ist niemand zu erreichen,
Angefangen habe ich am 02.05.18,also daran liegt es gewiss nicht.Nun aber (nochmal) konkret zu meiner Frage: Wann ist mein AG dazu verpflichtet,mir mein Gehalt zu überweisen oder wann muss es auf meinem Konto sein?
Meine Dringlichkeit erschliesst sich daher,das ich seit 1 1/2 Monaten keinerlei Einnahmen erwirtschaftet habe,ich mich eigentlich auf das Wort meines AG's verlassen habe und es mir jetzt sorgen bereitet,wie/ob ich nächste Woche meinen Arbeitsplatz antreten kann.
Ich hoffe,mir kann jemand helfen und bedanke mich schonmal im Vorraus.
lg quad
4 Antworten
§ 11 MTV IGZ
Fälligkeit von Entgeltansprüchen
Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird. Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag von bis zu 80% des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet. Sofern das Beschäftigungsverhältnis nach dem 20. des betreffenden Abrechnungsmonats beginnt sowie im Austrittsmonat besteht kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese Abschlagsregelung findet Anwendung ab dem 01.07.2014.
Wenn Du zum 15. des Folgemonats Dein Gehalt bekommen sollst, hätte es normalerweise spätestens bis gestern auf Deinem Konto sein sollen. Es kann jedoch sein, dass die Gehälter erst am Montag sichtbar auf den Konten landen. Solltest Du bis Montag kein Gehalt bekommen haben, würde ich Dir empfehlen, die nochmals in der Lohnbuchhaltung zu erfragen.
Danke für deine Antwort.Das mit dem 15. wurde mir nur mündlich mitgeteilt,ob es also vertraglich gilt,weis ich eben nicht.
Ich habe den ganzen Morgen damit verbracht,im Netz was zu finden.Kann ich das nicht irgendwo nachlesen?
Mündlich wurde mir gesagt,dass mein Gehalt am 15. des Folgemonats auf meinem Konto ist
In dem betreffenden Manteltarifvertrag steht allerdings, dass das Gehalt bis zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen ist. Das waere dann naechste Woche Donnerstag.
Liegt der Manteltarifvertrag denn nicht bei euch am Arbeitsplatz aus? Das muss er naemlich.
Aber bitte: http://www.in-time-personal.de/wp-content/uploads/2015/08/Tarifvertrag-IGZ_DGB.pdf
was steht denn in deinem AV?
Wie oben beschrieben: "Die Fälligkeit richtet sich nach Paragraph 11 Manteltarifvertrag IGZ" unter "Paragraph 5 Vergütung und Fälligkeit..."
Also es ist kein konkretes Datum angegeben.
"Die Fälligkeit richtet sich nach Paragraph 11 Manteltarifvertrag IGZ"
Und da habe ich fuer dich mal nachgesehen (haettest du aber auch selbst machen koennen): "Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird."
Der 15. Bankarbeitstag in diesem Monat wird Donnerstag, d. 21.6. sein.
ich habe heute morgen mindestens 2 std damit verbracht,im netz zu suchen,bevor ich mich an euch gewendet habe.
ich entschuldige mich für die umstände und bedanke mich selbstverständlich auch dafür...vielen dank <3
Dass man den "Bankarbeitstag" so ermitteln muss, dass man die einzelnen Kalendertage als Banktage auszählt, kann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - dann wäre dies in diesem Fall im Übrigen der 22.06.
Das ist aus meiner Sicht praxisfremd!
Das Einzige, was ich mir vorstellen kann: Wenn der Zahltermin (15. eines Monats) auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag (Bankfeiertag) fällt, verschiebt sich die Wertstellung des Zahlungseingangs auf den nächsten Bankarbeitstag. Dies ist im Juni 2018 jedoch nicht der Fall, weil der 15.06. auf einen Freitag fällt.
Meine Meinung: Das Geld hätte am 15.06. auf dem Konto (bzw. wertgestellt) sein müssen. Bei pünktlicher Absendung müsste man es - je nach Bank- entweder heute (16.06.), spätestens jedoch am Montag (18.06.) mit vorgenannter Wertstellung auf dem Kontoauszug finden.
Selbst in dem von dir gesetzen Link steht doch ziemlich klar, was "Bankarbeitstage" sind: "Bankarbeitstage sind Tage, an denen die Kreditinstitute für ihre Kunden geöffnet haben. Sie werden auch als Geschäftstage bezeichnet. Das sind die Werktage, sprich Montag bis Freitag, soweit es sich nicht um Bankfeiertage (siehe unten) handelt."
Wie kommst du darauf, dass dann der 22.6. der 15. Bankarbeitstag im Juni sein soll? Der 1. Juni war der erste, 4. bis 8. Juni weitere 5, 11. bis 15. Juni noch einmal 5 (insgesamt jetzt also 11) und dann noch einmal weitere 4 vom 18. bis einschliesslich 21. Juni. Oder gab es zwischen dem 31. Mai und dem 22. Juni bei euch in Deutschland einen Feiertag?
Sorry, mit dem 22.06. habe ich mich versehen - aber ich glaube nach wie vor nicht, dass die Frist im Tarifvertrag so ausgelegt werden kann.
Wenn da "Bankarbeitstage" genannt werden, sind auch "Bankarbeitstage" gemeint und eben nicht "Kalendertage". Eigentlich ist die Formulierung in dem betreffenden Tarifvertrag doch auch voellig eindeutig. Faelligkeit am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats. Da gibt es doch gar keinen Auslegungsspielraum. Das Gehalt ist spaetestens am 15. Bankarbeitstag (= Werktag) des Folgemonats faellig.
Natuerlich haette man die Faelligkeit auch fuer den 15. Kalendertag oder jeden anderen Tag vereinbaren koennen. Hat man aber doch nicht.
Danke für deine Antwort.
Kannst du mir bitte noch einen Link schicken oder woher hast du diese Info?