Arbeitsvertrag/Manteltarifvertrag IGZ Fälligkeit des Gehalts?

4 Antworten

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§ 11 MTV IGZ

Fälligkeit von Entgeltansprüchen

Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird. Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit rechtzeitiger Ankündigung am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats ein Abschlag von bis zu 80% des zu erwartenden Netto-Einkommens ausgezahlt. Bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet. Sofern das Beschäftigungsverhältnis nach dem 20. des betreffenden Abrechnungsmonats beginnt sowie im Austrittsmonat besteht kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese Abschlagsregelung findet Anwendung ab dem 01.07.2014. 

Wenn Du zum 15. des Folgemonats Dein Gehalt bekommen sollst, hätte es normalerweise spätestens bis gestern auf Deinem Konto sein sollen. Es kann jedoch sein, dass die Gehälter erst am Montag sichtbar auf den Konten landen. Solltest Du bis Montag kein Gehalt bekommen haben, würde ich Dir empfehlen, die nochmals in der Lohnbuchhaltung zu erfragen.

xquad83 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 09:34

Danke für deine Antwort.Das mit dem 15. wurde mir nur mündlich mitgeteilt,ob es also vertraglich gilt,weis ich eben nicht.

Ich habe den ganzen Morgen damit verbracht,im Netz was zu finden.Kann ich das nicht irgendwo nachlesen?

Mündlich wurde mir gesagt,dass mein Gehalt am 15. des Folgemonats auf meinem Konto ist

In dem betreffenden Manteltarifvertrag steht allerdings, dass das Gehalt bis zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen ist. Das waere dann naechste Woche Donnerstag.

was steht denn in deinem AV?

xquad83 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 09:27

Wie oben beschrieben: "Die Fälligkeit richtet sich nach Paragraph 11 Manteltarifvertrag IGZ" unter "Paragraph 5 Vergütung und Fälligkeit..."

Also es ist kein konkretes Datum angegeben.

DerCaveman  16.06.2018, 10:09
@xquad83

"Die Fälligkeit richtet sich nach Paragraph 11 Manteltarifvertrag IGZ" 

Und da habe ich fuer dich mal nachgesehen (haettest du aber auch selbst machen koennen): "Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird."

Der 15. Bankarbeitstag in diesem Monat wird Donnerstag, d. 21.6. sein.

xquad83 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 14:23
@DerCaveman

ich habe heute morgen mindestens 2 std damit verbracht,im netz zu suchen,bevor ich mich an euch gewendet habe.

ich entschuldige mich für die umstände und bedanke mich selbstverständlich auch dafür...vielen dank <3

verreisterNutzer  16.06.2018, 16:17
@DerCaveman

Dass man den "Bankarbeitstag" so ermitteln muss, dass man die einzelnen Kalendertage als Banktage auszählt, kann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen - dann wäre dies in diesem Fall im Übrigen der 22.06.

Das ist aus meiner Sicht praxisfremd!

Das Einzige, was ich mir vorstellen kann: Wenn der Zahltermin (15. eines Monats) auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag (Bankfeiertag) fällt, verschiebt sich die Wertstellung des Zahlungseingangs auf den nächsten Bankarbeitstag. Dies ist im Juni 2018 jedoch nicht der Fall, weil der 15.06. auf einen Freitag fällt.

Meine Meinung: Das Geld hätte am 15.06. auf dem Konto (bzw. wertgestellt) sein müssen. Bei pünktlicher Absendung müsste man es - je nach Bank- entweder heute (16.06.), spätestens jedoch am Montag (18.06.) mit vorgenannter Wertstellung auf dem Kontoauszug finden.

http://www.bankenvergleich.de/bankarbeitstag/

DerCaveman  16.06.2018, 16:26
@verreisterNutzer

Selbst in dem von dir gesetzen Link steht doch ziemlich klar, was "Bankarbeitstage" sind: "Bankarbeitstage sind Tage, an denen die Kreditinstitute für ihre Kunden geöffnet haben. Sie werden auch als Geschäftstage bezeichnet. Das sind die Werktage, sprich Montag bis Freitag, soweit es sich nicht um Bankfeiertage (siehe unten) handelt."

Wie kommst du darauf, dass dann der 22.6. der 15. Bankarbeitstag im Juni sein soll? Der 1. Juni war der erste, 4. bis 8. Juni weitere 5, 11. bis 15. Juni noch einmal 5 (insgesamt jetzt also 11) und dann noch einmal weitere 4 vom 18. bis einschliesslich 21. Juni. Oder gab es zwischen dem 31. Mai und dem 22. Juni bei euch in Deutschland einen Feiertag?

verreisterNutzer  16.06.2018, 17:11
@DerCaveman

Sorry, mit dem 22.06. habe ich mich versehen - aber ich glaube nach wie vor nicht, dass die Frist im Tarifvertrag so ausgelegt werden kann.

DerCaveman  16.06.2018, 17:19
@verreisterNutzer

Wenn da "Bankarbeitstage" genannt werden, sind auch "Bankarbeitstage" gemeint und eben nicht "Kalendertage". Eigentlich ist die Formulierung in dem betreffenden Tarifvertrag doch auch voellig eindeutig. Faelligkeit am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats. Da gibt es doch gar keinen Auslegungsspielraum. Das Gehalt ist spaetestens am 15. Bankarbeitstag (= Werktag) des Folgemonats faellig.

Natuerlich haette man die Faelligkeit auch fuer den 15. Kalendertag oder jeden anderen Tag vereinbaren koennen. Hat man aber doch nicht.