Was bedeutet dieser Absatz im Dienstzeugnis?
Und zwar würde ich gerne wissen welche Schulnote man dem 2ten Absatz der mit:"Das Aufgabengebiet...", beginnt zuordnen kann. (Siehe Anhang)
Das restliche Dienstzeugnis ist nach meiner Recherche zwischen Schulnote 3 und 5. Falls ich mich hier vertan habe sollte bessert mich bitte aus.
Leider wurde mir von meinem ehemaligen Chef dieses absichtlich verschlechterte Dienstzeugnis ausgestellt und muss dieses morgen meinem neuen Arbeitgeber überreichen.
2 Antworten
Das ist ein "vernichtendes" Zeugnis, das in jeglicher Hinsicht einem zukünftigen Arbeitgeber die Botschaften sendet: keine Leistung, kein Erfolg und vor allem: Probleme mit den Vorgesetzten / Chef.
Es fehlt die Beschreibung deiner Leistung, die Kürze bedeutet auch, dass man dir und deiner Arbeit keinerlei Wertschätzung entgegen bringt, dass du "problemlos Kundenberatungen durchführen konntest" bedeutet schlichtweg: beraten ja, führte aber zu keinerlei (Verkaufs-) Erfolg. Man bedauert auch nicht dein Ausscheiden, im Gegenteil, es wird noch betont, dass das Arbeitsverhältnis wegen der "gesetzlichen Behaltefrist" endet.
Die Bezeichnung des Ganzen als "Dienstzeugnis" und nicht einfach nur Zeugnis oder Arbeitszeugnis ist auch seltsam (üblicherweise werden Dienstzeugnisse für die Leistungen von Beamten ausgestellt).......
Du hättest dieses Zeugnis sofort bzw. zeitnah beanstanden müssen, dafür kann es jetzt schon zu spät sein, je nachdem, wann es ausgestellt wurde. Beanstandungen von Arbeitszeugnissen müssen zeitnah erfolgen und werden von den meisten Arbeitsgerichten nur innerhalb einer Frist von 5-10 Monaten akzeptiert.
Ich drück dir die Daumen für dein Gespräch und hoffe, dass du trotz dieses üblen Zeugnisses den zukünftigen AG von Dir und deinen Leistungen überzeugen kannst.
Falls es die Zeit seit Ausstellung/Zustellung des Zeugnisses erlaubt, wende dich an einen Anwalt und bestehe auf Änderung, denn sonst schleppst du dieses Zeugnis dein Leben lang mit dir rum......
Hallo hb248: ich war bei meiner Antwort jetzt von den Statuten in der BRD ausgegangen ,in Österreich sieht das sicher anders aus....und da kenne ich die Fristen nicht...vermutlich ist dort "Dienstzeugnis" auch ok bei nicht-Beamten (?).
Ich freue mich sehr für dich, dass du bereits bei dem neuen AG angefangen hast, denn dann kannst du ihn sicherlich von deiner Leistung überzeugen und im dein Zeugnis auch entsprechend erklären. Alles Gute!
Nur der Ordnung halber (ich lese diese Frage urlaubsbedingt erst heute): Aus meiner Sicht reicht es für den Fragesteller nicht aus, seinen jetzigen Arbeitgeber von dem Missmanagement des ehemaligen Vorgesetzten bzw. seiner doch guten Leistung zu überzeugen.
Wie Du im letzten Satz Deiner Antwort richtig gesagt hattest, verfolgt einen ein schlechtes Zeugnis bis zum beruflichen Ausstieg (i.d.R. bis zur Rente).
Insbesondere dadurch, dass die Überschrift (das Wort Dienstzeugnis) auch noch unterstrichen ist, ist das Zeugnis für das weitere berufliche Fortkommen absolut ungeeignet. Daher ist es (wenn nicht zwischenzeitlich schon geschehen) in geeigneter Form zu reklamieren!
@nightstick: mein comment war nur auf dieses neue Arbeitsverhältnis bezogen (kurzfristig), langfristig gilt auf jeden Fall uneingeschränkt mein letzter Satz der Antwort ;-)
ist nicht benotet, lediglich sind hier Deine Aufgaben beschrieben die Du erledigt hast. Sollten aber alle drinstehen.
Stimmt das Zeugnis ist im Durchschnitt 4-5, schlimm das mit den Kollegen, da hätte ich widerspruch eingelegt.
Danke für deine Antwort. Mein ehemaliger Chef der dieses Zeugnis verfasst hat wurde mittlerweile selbst gekündigt weil er Mitarbeiter nicht nach geltendem Recht bezahlt hat bzw. sich auch selbst für sich etwas weggesteckt hat. Habe mich mit ihm nie verstanden weil ich ihm meine Unzufriedenheit über diesen zustand oft durch die Blume mitgeteilt habe.
Meine Leistungen waren aber immer gut und ich habe mich mit all meinen Kollegen verstanden, weil es denen ja auch nicht anders ergangen ist. Meistens musste ich auch für 3 Abteilungen da sein usw.
Mit der Kündigung und dem schlechten Zeugnis wollte er Fristen umgehen, den er meinte:"Würde mich freuen wenn du dich dann wieder bewerben würdest". Klar ich hab ja meine Arbeit immer gemacht :-/
Ich hab jetzt ein bisschen gegoogelt und aut Arbeiterkammer Österreich (bin Österreicher) kann ich mein Dienstzeugnis bis zu 30 Jahre im nachhinein noch anfechten. Das werd ich jetzt machen. Angefangen zu arbeiten habe ich ja schon bei meinem neuen Dienstgeber, aber das Zeugnis muss ich ihm noch geben, und das lässt mich nicht gerade gut dastehen.