krank geschrieben und urlaub
hallo,ich bin seit 3wochen krank geschrieben,wegen knochenhautentzündung.habe den linken arm in einer gipsschiene.bin jetzt bis 30.8.noch arbeitsunfähig und dann zwei wochen urlaub,die ich schon vor einem jahr dem betrieb melden mußte.mein arzt will mich für diese zeit gesund schreiben.er ist der meinung,das es auch gut für den arm wäre,bevor ich nach dem urlaub zur operation gehe. mein betrieb ist der meinung,so geht das nicht.entweder der arzt schreibt mich weiterhin krank und ich fahr mit seiner genehmigung in urlaub oder ich muß erst wieder arbeiten um in urlaub fahren zu können.was ist richtig?
3 Antworten
Der Arbeitgeber darf zwar entscheiden, wenn du deine Ferien zu nehmen hast, aber er darf einmal bewilligte nicht einfach streichen - schon gar nicht, weil du halt vorher einfach arbeitsunfähig warst.. Es wäre nur möglich, wenn ein Katastrophenfall eingetreten ist, welcher bei Bewilligung des Urlaubes noch nicht absehbar gewesen ist, aber das ist in deiner Situation eindeutig nicht so..
Ein Arzt kann nicht "gesund schreiben" - entweder Du bist krank, dann stellt er eine AU aus oder Du bist gesund, dann erhälst Du keine AU.
Krank sein und Urlaub schließen sich nicht generell aus - wenn der Arzt bescheinigt, daß er den Urlaub für den Genesungsprozeß sogar für förderlich hält, ist alles in Ordnung.
Da mit einer AU die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, sind die Urlaubstage, die Du beantragt hast, wieder gutzuschreiben, auch wenn Du während der AU in Urlaub fahren solltest.
Noch kleine Erläuterung zu "in Urlaub fahren"
Man muß hier zwischen der umgangssprachlichen Nutzung und des arbeitsrechtlichen Begriffs "Urlaub" unterscheiden.
Wenn Du während der AU nicht bettlägrig bist oder zwingend zu Hause bleiben mußt, dann darfst Du auch wegfahren, sofern die Genesung nicht gefährdet wird.
Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne, kann nur genommen werden, wenn du arbeitsfähig bist; da in Deutschland durch die AU die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, zählen dann auch die Tage, an denen Du wegfährst nicht als Urlaub und müssen wieder gutgeschrieben werden.
Wenn man z. B. im Ausland erkrankt, muß man unbedingt darauf achten, daß dort nicht nur eine Erkrankung bestätigt wird sondern zusätzlich auch die Arbeitsunfähigkeit (was in anderen Ländern oft nicht standardmäßig gegeben ist) - ansonsten kann der ArbG die Krankheitstage dennoch als Urlaubstage werten.
"macht der betrieb angeblich nicht mit"
Daß der ArbG davon nicht begeistert ist, dürfte nachvollziehbar sein - letzendlich mußt Du entscheiden, wie Du das regeln möchtest - die Möglichkeiten wurden aufgezeigt...
In solchen Fällen sollte man sicherlich eine einvernehmliche Lösung anstreben - es macht keinen Sinn das Arbeitsverhältnis unnötig zu belasten...
der arzt schreibt mich weiterhin krank und ich fahr mit seiner genehmigung in urlaub
So mach das man ..
danke erstmal für die hilfreiche antwort.meine chefin meinte aber heute,das ich die au während des urlaubs lassen sollte.urlaub verschieben geht nicht.es ist abzusehen,das ich nach dem urlaub weiter au bin,bis zur op.und das macht der betrieb angeblich nicht mit