Darf mein anwalt Geld verlangen für nicht erbrachte Leistung?
Um es kurz zu fassen.
Ich war beim Anwalt und habe mich beraten lassen über einen Antrag auf Familienzusammenführung damit dieser von einem Jurist gestellt wird um es zu beschleunigen. Daraufhin hat er ein Kostenvoranschlag erstellt und uns diesen per Post zugesendet für einen lächerlichen Antrag verlangt er 700€.
Ich habe weder etwas unterschrieben noch bin ich als Mandatin mit Vollmacht bei ihm verzeichnet.
Wir haben ihm erklärt das Wir mit den hohen Kosten für solch eine Leistung nicht gerechnet haben und die Sache war eigentlich damit vom Tisch. Er hatte auch selber gesagt das er erst anfängt zu arbeiten wen er bezahlt wird. Was ja normal ist.
Jetzt Nach 6 Wochen kommt ein Brief mit der Bitte binnen 10 Tagen 700€ plus 35€ Mahnung zu zahlen.
Darf er das einfach so ? Zumindest behauptet er das am Telefon. Brauchen dringend Rat !
Danke
5 Antworten
Habt ihr ein Mandat erteilt?
Die 700 werden fällig sobald er auch nur einen Handstreich in die Richtung macht.
Dann müsst ihr auch nix zahlen.
Der Anwalt hat den Fragesteller doch beraten, also warum sollte er dafür nicht bezahlt werden?
Ob die Forderung der Höhe nach Bestand hat, wird sich zeigen, dem Grunde nach ist das aber in Ordnung.
Frei nach dem Motto: "Darf ich ihnen 3 Fragen stellen" "Ja"; "Was kostet das?" "1000 Euro und was ist ihre 3te Frage?"
Ist zwar lange her aber nur zur Info.
Die Beratung hat damals 200 Euro gekostet. Die 700 Euro für die Antragstellung wurden nicht bezahlt da damals das Mandat fehlte. Und wir damit nicht einverstanden.
Somit war die Sache vom Tisch. Beschwerde bei der Anwaltskammer und das Thema war vom Tisch.
Du warst bei ihm und hast dich beraten lassen. Diese Beratung hast du bezahlen, dazu muss auch nichts unterschrieben werden.
Ob die 700,- € statthaft sind kann aus deinem Post nicht hervorgehen, da die Gebührenpositionen nach RVG fehlen.
35,- € für eine Mahnung sind nicht statthaft.
das er erst anfängt zu arbeiten wen er bezahlt wird. Was ja normal ist.
Du hast nicht wirklich eine Vorstellung vom Beruf eines Anwalts, oder ?
Natürlich darf er das. Jeder darf jedem eine Rechnung über alles schreiben. Ob die Rechnung durchsetzbar ist das ist eine andere Frage.
Zumindest um die Gebühren für eine Erstberatung wirst du nicht herumkommen.
Anwälte...
Bevor du dir von einem Anwalt einen auch noch so lächerlichen Ratschlag holst, solltest du den Preis dieses Ratschlages erfragen.
Und Vorsicht, der genannte Betrag wird ohne Mehrwertsteuer und ohne Gebühren sein.
Die 700€ mußt du natürlich bezahlen.
No musste ich nicht :)
was meinst du warum der Beruf des Anwaltes so begehrt ist?
Hier geht es nicht mehr um Menschlichkeit,sondern die Rechnung wird oft vorher gefordert.
Sowas habe ich mal erlebt und der Anwalt wollte gleich 3000€ Bar auf die Kralle.
Ich denke das wirst du bezahlen müssen was er fordert,oder solltest dich mal bei der zuständigen Stelle für Anwälte erkundigen,worüber man sich beschweren kann.
Wofür genau soll er 700€ bezahlen müssen? Wieso denkst du das?
Nein wir hatten uns nur beraten lassen und den KVA erteilen lassen per Post.
Er wollte natürlich das Wir als Mandanten bei ihm verzeichnet sind dafür fehlten uns damals aber sämtliche Unterlagen sodass wir beschlossen hatten erst den KVA zu bekommen. Aber ein Mandat hatten wir nicht erteilt