Welche Strafe gibt es fürs Wlan hacken?
Um es einfach nur zu benutzen für Youtube, also sonst keine weiteren straftaten.
Oder wäre das hacken ohne benutzen eine straftat + Das benutzen für legale aktivitäten an sich eine weitere wenn ihr wisst was ich meine weil man doch das internet verlangsamt wofür der andere bezahlt.
Hab es nicht vor, hab natürlich mein eigenes wlan und wenn nicht frag ich nett ob ichs benutzen darf.
Und würde die Person überhaupt was mitbekommen wenn ich ganz klassisch mit kali brute force mache/ durch wörterbücher durchgehe und dann meine netflix serie schaue ? es meldet doch keiner das sich jemand einloggt, das sieht man höchstens auf der fritzbox seite. Es könnte jemand anderes dasselbe bei mir machen und ich würd es nie herausfinden weil ich mir nicht jede woche ansehe wer verbunden ist
6 Antworten
Gehst du auf ein Fremdes Grundstück, ohne dass der Besitzer es erlaubt, ist es Hausfriedensbruch - ein Antragsdelikt. Das heißt, nur wenn der Grundstückbesitzer anzeige erstattet, wird auch entsprechend ermittelt bzw. der jenige bestraft. In der Regel aber, sofern noch nicht auffällig gewesen usw. sehr milde.
Ist das Grundstück von einem Zaun umgeben, ist es Einbruch. Seit kurzem nicht nur eine Straftat, sondern sogar ein Verbrechen! das bedeutet a.) dass auch ermittelt und oder bestraft wird, wenn der Grundstücksbesitzer keine Anzeige erstattet und b.) dem Angeklagten mindestens ein Jahr freiheitstrafe droht (ggf. auch zur Bewährung)
So ähnlich verhält es sich auch mit fremden WLAN Netzwerken.
Um noch mal auf das Grundstück zurück zu kommen. es ist schlicht egal, ob Du nur eine Abkürzung nehmen wolltest, oder eine rauchen, oder vor hattest, was mitgehen zu lassen. So bald da ein Zaun war ist es Einbruch!
Es gibt übrigens durchaus Leute, die mitkriegen, wenn sich in ihrem Netzwerk was unbefugtes tummelt. Daher wäre mir das Risiko doch ein wenig hoch
lg, Anna
Das ist was anderes, der Postbote hat ein brechtigtes Intresse daran, er stellt deine briefe zu. Wenn jetzt sagen wir ein paar... wie sagt man denn heute, weil Zigeuner darf man ja nicht sagen, ihre Zelte auf deinem Grundstück aufschlagen, dann kann man schon mal anzeige erstatten.
gegen den theoretisch auch. er würde dann eben bei der Vernehmung zur Protokoll geben, dass er nur die Post zugestellt hat, und danach nicht mehr mit dir reden...
lg, Anna
In der Tat sind die dann selbst schuld, weil wenn deren WLAN Signal auf mein Grundstück geht sind sie selbst schuld, da es mein Grundstück ist
Aber wie will man nachweisen das mir der typ nicht das passwort selber gegeben hat ?
im prinzip garnicht oder ?
also solange ich ihn kenne
Wenn ich jemanden ermorde, so ist das eben ein Mord. Spricht mich das Gericht frei, weil der Staatsanwalt nicht überzeugend genug war, so bleibt es trotzdem ein Mord.
In dem Fall wird die Strafe eher am unteren Ende sein, aber auch das kann schon weh tun.
Aber lies selbst:
"§ 202a StGB Ausspähen von Daten(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden."
Und ja, das würde ein aufmerksamer Nutzer feststellen. Schon allein weil ein Gerät mehr eine IP-Adresse bekommt. Die meisten Router loggen auch die Menge des Datenverkehts und gerade Videodienste fallen dabei schnell auf.
Und welcher Straftatbestand soll das sein? Ausspähen von Daten ja schonmal nicht, denn zu welchen besonders gesicherten Daten wird hier Zugang verschafft?
Fängt schon beim Passwort an.
Nein, man muss Zugang zu Daten verschaffen, sonst ist es kein Ausspähen von Daten. Steht da doch.
Du musst dir Zugriff zu Daten verschaffen und dabei eine Zugangssicherung umgehen. Eine Zugangssicherung gibt es, aber auf was für besonders gesicherte Daten verschafft er sich hier Zugriff?
Auch ein Passwort sind gespeicherte Daten und dadurch dass es verschlüsselt wird, ist es auch gesichert.
Daher doch, er tut genau das, was im Gesetzestext verboten ist.
Er verschafft sich aber nicht Zugriff auf ein Passwort, er errät das Passwort ja einfach.
Im Gesetzestext steht Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft , wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zu was für besonders geschützten Daten verschafft er sich Zugriff? Er greift mit dem Router nur auf das Internet zu, YouTube usw., die daten dort sind alle öffentlich.
Es gibt bei der Aktion keine besonders geschützten Daten auf die zugegriffen wird, also kein Ausspähen von Daten. Ganz einfach.
Gott wie ich es hasse, wenn man sich wiederholen muss. Es fängt schon beim Passwort an, denn Du bist unbefugt Zugriff auf dieses zu haben, das Passwort ist nicht für Dich bestimmt, der Zugriff ist durch die Verschlüsselung vor Deinem Zugriff gesichert und diese Verschlüsselung, also die Zugangssicherung, überwindest Du. Das ist einfach wie Einbrechen, das ist verboten, auch wenn Du nichts klaust.
Daher doch, Du tust da schon genau das. Und wenn Du das nicht verstehst, ist das nicht mein Problem. Dass man mit dem WLAN-Passwort den gesamten Netzwerkverkehr in diesem mitlesen kann, lassen wir dabei mal außen vor...
Der Fragesteller bekommt keinen Zugriff auf das Passwort, er errät das Passwort einfach. Dabei wird wie üblich ein Hash an den Router gesendet der gegen den gespeicherten Hash geprüft wird.
Auf das gespeicherte Passwort bekommt er bei der ganzen Aktion keinen Zugriff. Er errät es vielleicht, aber das ist kaum ein Zugriff auf fremde Daten.
Damit zweifle ich jetzt nicht nur an Ihrem Verstand von Gesetzen, sondern auch an Ihrem technischen.
Nein, ich glaube du verstehst es nur nicht.
Wenn du ein Passwort erraten hast, wie es der Fragesteller vor hat, dann verschaffst du dir damit nicht Zugriff auf ein Passwort, sondern du kennst das Passwort halt einfach.
Wenn er nun eine Sicherheitslücke im Router ausnutzt oder so um das Passwort zu erhalten, könnte man so argumentieren.
Ganz kurz, nope das mag in Deinem Kopf so sein, das entspricht aber nicht der deutschen Rechtsprechung.
Keine Ahnung ob wir das gleiche lesen.
Aber in dem Gesetz was ich sehe, steht ganz klar das man sich Zugang zu besonders gesicherten Daten verschaffen muss. Und das passiert hier schlicht nicht.
Schwierig.
Wenn es ein öffentliches WLAN wäre für das man normalerweise zahlen muss, wäre es erschleichen von Leistungen. Aber da es privat ist fällt das weg.
es meldet doch keiner das sich jemand einloggt,
Doch, das passiert überall. Wurscht, ob eMail, Netflix oder Prime, sobald ein neues, bislang unbekanntes Gerät zugreift, bekommt der Account-Besitzer die Nachricht „Ein unbekanntes Gerät hat gerade zugegriffen“, oder so ähnlich.
Aber ich hab doch garnicht den Netflix account vom Wlan besitzer ?
Habe im beispiel nur das wlan passwort gehackt.
Ich sage doch nur, dass verschiedene Accounts ihrem Besitzer melden, wenn sich ein neuer Nutzer anmeldet.
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Viele haben ihren Briefkasten am Hauseingang und im Vorgarten einen Zaun heißt das jetzt irgendein Rentner der Langeweile hat kann jetzt den Postboten Anzeigen?