Anwalt will schon die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung haben, ist das rechtens?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Alleine für eine Erstberatung kann ein Anwalt schon 190 Euro + MWSt. abrechnen.

Nun soll ich 300 Euro überweisen. Ist das denn rechtens?

Ja ... ist es .....

ShatteredSoul Aber es könnte doch sein, dass der ganze Spaß letztendlich weniger als 300 Euro kostet, oder nicht?

Das steht eher nicht zu erwarten.

Ruf bei deiner Rechtsschutzversicherung an und frag dort nach. Meines Wissens bekommt die die Selbstbeteiligung und nicht der Anwalt, der wird dann ja eigentlich komplett von der Versicherung bezahlt... aber ohne Gewähr, deshalb musst du dringend dort anrufen, bevor du dem Anwalt Geld gibst

Hast du denn einen Vertrag / eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet? Ich würde da schon auf etwas Schriftlichem bestehen, bevor ich 300 Euro überweise.

Anwälte sagen immer, solche Verträge kann man auch mündlich abschließen. Klar, aber dann gibt es keine Zeugen.

Also: Lasse dir was schriftliches geben, welche Leistungen der Anwalt für dich erbringen wird bzw. soll. Danach kannst du das Geld zahlen.

Am besten noch eine Quittung geben lassen, dass du bezahlt hast. Sicher ist sicher.

obwohl von seiner Seite aus noch so gut wie keine Leistung erbracht wurde

Nun, er hat doch sicher auch ein Gespraech mit dir gefuehrt, die Rechtslage beurteilt und den Brief geschrieben. Sicher wird auch noch mindestens ein weiteres Gespraech erforderlich werden, wenn die Antwort von der Behoerde kommt. Deine 300 Euro Selbstbeteiligung werden da sicher nicht reichen.

Selbstbeteiligung hast du doch vereinbart.

Also. Zahlen. Ist doch logisch, oder?