BAföG Nachzahlung - Erläuterung?
Guten Tag,
ich habe soeben mein BAföG Bescheid erhalten (Antrag gestellt vor paar Monaten). Von ca. 2000€ soll ich nur 700 erhalten, der Rest soll an das Jobcenter erstattet werden, weil in den vorherigen Monaten Leistungen beansprucht wurden. Das Problem ist nun, dass unter ''Bisheriger Leistungsanspruch in Euro" Summen stehen, die (in dem Falle meine Mutter) nie bekommen hat. Kann mir das jemand erläutern?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Da keiner von uns den Bescheid kennt wird das schwierig
Wenn Alg2 für Dich gezahlt wurde (an Deine Mutter), ist das Jobcenter für das zu zahlende Bafög in Vorlage getreten und lässt sich das selbstverständlich vom Bafög-Träger erstatten
das heißt es wird verrechnet und Du bekommst nur den Restbetrag
das rechtlich zulässig
Das ist wohl korrekt so. Du wirst vermutlich noch unter 25 sein - und somit eine "Bedarfsgemeinschaft" mit deiner Mutter bilden, so lange du bei ihr wohnst.
Das heißt für das Alg 2 (Jobcenter) werdet ihr beide zusammen berechnet. Da bestimmte Leistungen (hier eben BAföG) vorgehen, kann das Jobcenter z. B. auch Leute dazu "zwingen", diese zu beantragen. Entweder das Jobcenter stellt dann den Antrag. Oder es rechnet fiktiv Einkünfte an und zahlt weniger. Oder Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung.
Nun hast du selber es von dir aus schon beantragt. Aber da es zur Bearbeitung etwas Zeit dauerte, hat das Jobcenter im Vorraus volle Leistungen gezahlt (hätte eigentlich weniger zahlen müssen, wenn du schon das BAföG gehabt hättest). Das holen die sich nun zurück bzw. es wird da verrechnet.
Auch wenn das BAföG eigentlich zum Teil Darlehen ist ... wird es wohl voll (abzüglich eines Freibetrages) angerechnet (laut einer Auskunft die ich mir ergooglete ... eigentlich sind Darlehen ja anrechnungsfrei), d. h. in Zukunft wird deiner Mutter wohl auch weniger vom Jobcenter gezahlt werden für dich + sie. Da du ja zum Teil auch schon vom BAföG nun überleben kannst.
Die genauen Beträge und Freibeträge, etc. ... sind wieder ne halbe Wissenschaft für sich. Das kann nun wirklich keiner - ohne den genauen Bescheid zu kennen - hier sagen, ob da alles so korrekt ist. Im Zweifel würde ich erst mal annehmen, dass es korrekt ist ... nur aber sooo kompliziert, dass du es auf den ersten Blick nicht ganz verstehst.
Vermutlich kann es das Amt.
Lege "höchstvorsorglich" Widerspruch ein und bitte um Klärung. Nachweise am besten gleich beifügen.
Kann mir das jemand erläutern?
Derjenige, der den Bescheid erlassen hat.
Woher sollen wir die Aktenlage kennen?
Ihr solltet die Bescheide einer Beratungsstelle vor Ort zur Prüfung vorlegen.
Es ist unmöglich, hier auf der Seite genau sagen zu können, was ggf. falsch berechnet wurde.