Darf Mediamarkt mir den Rucksack abnehmen?!
Ja also ich war neulich bei Mediamarkt und beim rein gehen wollte die T ussi an der Kasse meinen Rucksack haben. Ich hab dann i-eine Nummer bekommen und die solle ich dann beim Raus gehen an der Kasse abgeben damit ich meinen Rucksack zurück bekomme?!
Ich hab auch geguckt, und da war nirgends ein Schild, von wegen beim betreten des Ladesn verpflichten sie sich dazu den Rucksack an der Kasse abzugeben.
Darf Medimarkt das überhaupt???
Einmal wollte i-sonne S chlampe mir sogar IN den Rucksack gucken, woraufhin ich ihr nen Vogel gezeigt habe und einfach raus gegangen bin,...
???
21 Antworten
Also Jein. Sie haben das Hausrecht und können jedem den Einlass verweigern, der nicht so tickt, wie sie es gerne hätten.
Andererseits hätten sie kaum Kunden mehr, wenn sich mehr dagegen wehren würden. Da du schon im Laden warst, hast du absolut das Recht gehabt, den Laden zu verlassen, OHNE die Tasche vorzuzeigen. Dich darf niemand aufhalten und du kannst das hineinschauen verweigern- bei begründetem Verdacht (aber das ist ja eh nicht der Fall) könnten sie verlangen, dass du deinen Personalausweis vorzeigst. Das wäre erlaubt.
Wie gesagt- Problem ist das Hausrecht. Wenns nur einen Mediamarkt in der Nähe gibt, könnte es passieren, dass sie dich einfach nicht als Kunden mehr wollen...
Wenn dich jemand beim Klauen gesehen hat und du den Laden wieder verlassen willst, schon. Denn sie dürfen schon Vorkehrungen treffen, die eine Strafverfolgung ermöglichen. Festhalten dürfen sie einen nicht. Du hast Recht, dass sie es nicht dürfen, wenn sie nichts gesehen haben. Zum Beispiel deshalb, weil du auch nichts getan hast.
Schon wieder daneben! Wenn ich auf frischer Tat erwischt werde, darf mich das Personal nur im Rahmen der so genannten "Jedermannrechte" festhalten, bis die Polizei eintrifft. Alle weiteren Maßnahmen, dazu gehört zum Beispiel auch die Personalienfeststellung, sind Aufgabe der Polizei und nicht von Privatleuten!
LondonerNebel kommentierte bereits korrekt, Personalausweis braucht keinen einen Detektiven, Verkäuferin etc. zeigen aber vorläufig festnehmen ist schon gestattet.
Nach § 127 Abs. 1 StPO ist jedermann befugt, eine Person festzunehmen. Allerdings sind daran einige Voraussetzungen geknüpft.
Du kannst dich auch festhalten lassen. Aber wenn du den Personalausweis zeigst, darf dich niemand am Gehen hindern. Ist dann doch wohl das geringere Übel
Ach, jetzt drehst Du es so... Natürlich kann Dir niemand verbieten, jedem hergelaufenen Heiopei Deinen Ausweis unter die Nase zu halten. Es ging aber in Deiner Antwort um eine Verpflichtung (Zitat: sie können es von Dir verlangen!), und die besteht definitiv nicht! Jetzt verstanden?
Richtig: Vorläufige Festnahme bei dringendem Tatverdacht, auf frischer Tat ertappt oder Fluchtgefahr. Nur bis zum Eintreffen der Polizei. Zu etwas anderem kann niemand gezwungen werden.
Natürlich darf sie, Du bekommst ihn später unversehrt wieder. Was willst Du im Markt mit dem Rucksack? Wenn Du da etwas hineinlegst, bekommst Du an der Kasse Ärger.
Es geht mir nur darum das ich meinen Rucksack nicht i-sonnem WinzLicht an der Kasse geben will!
Dann lass ihn zu Hause, das sind die Spielregeln.
Sie können dich sicher vor den entscheid stellen Rucksack abgeben oder draussen bleiben.
Um hier noch einmal einiges klarzustellen: Der Zutritt zu einem öffenlichem Kaufhaus kann nur verweigert werden wenn ein besonderer Grund vorliegt. (Hausverbot) Die Taschen müssen nicht abgegeben werden. Auf den Hinweisschldern steht immer nur: Geben Sie bitte ihrer Tasche ab. Verkäufer und Hausdedektive dürfen nicht in die Taschen schauen. Wenn dann freiwillig oder bei hinzuziehung der Polizei. Was bleibt ist die vorläufige Festnahme bei: Auf frischer Tat ertappt, begründeter Tatverdacht, Fluchtgefahr und das nur bis zum Eintreffen der Polizei. Das ist kein Hirngespinst meinerseits. Ich habe jahrelang im Wachgewerbe gearbeitet und in jedem Lehrgang wurde uns das eingepaukt.
Einmal wollte i-sonne S chlampe mir sogar IN den Rucksack gucken, woraufhin ich ihr nen Vogel gezeigt habe und einfach raus gegangen bin,...
normal, wenn zwei Asis aufeinandertreffen...
Falsch! Ich muss mich nur berechtigten Personen gegenüber ausweisen. Das sind ganz sicher keine Verkäufer oder Ladendetektive, ebenso wenig Fahrkartenkontrolleure. Auch wenn sich diese Leute oft für berechtigt halten...