Kontrolle und Abnahme von Taschen/Rucksäcken bei Rewe, wer ist im Recht?
Hey ich war heute im Rewe mit meinem Rucksack, an der Kasse wurde ich von der Kassiererin gebeten mein Rucksack zu öffnen, was ich dann auch aus höflichkeit getan habe. Und sie sagte dann dies "Lass den Rucksack hie wenn du hier rein gehst" ohne eine genaue Beschreibung wo, darauf hin habe ich mich darüber beschwert das es nicht sein kann dass ich der Einzigste bin der kontrolliert wird und auch der Einzigste bin der sein Rucksack "da" lassen soll, sie hat dann den Leiter/Chef gerufen auf meine Bitte. Ich habe ihm erklärt das es eine Frechheit ist das ich der Einzigste bin der kontrolliert wird und das hier ständig Frauen mit Handtaschen und Großen Taschen ein und ausgehen dürfen ohne Kontrolle oder Bitte die Tasche "hier" zu lassen, seine antwort " Ja die dürfen mit ihren HANDTASCHEN hier rein weil wir keine Rechte haben diese zu kontrollieren" Das ganze wurde mir das ganze zu doof und bin einfach gegangen. ps: weder am eingang noch im rewe selbst ist ausgeschildert das man seine Rucksäcke da lassen soll.
Sooo, meine Fragen ... gibt es da tatsächlich unterschiede im elementaren zweck und recht zwischen Handtaschen und Rucksäcken(eine Handtasche kann genauso gut verschließbar sein wie ein Rucksack). Darf ich mit meinem Rucksack trotzdem rein auch wenn er es mir untersagt aber es nicht ausgeschildert ist. Und sollte es tatsächlich so sein das ich meine Tasche "dort" lassen soll, bin ich dann versichert wenn sie gestohlen werden sollte ?( in diesem Rewe existieren keine Spinte, sie meinen warscheinlich mit "hier" vor der Kasse oder am Eingang)
9 Antworten
Der Betreiber hat das Hausrecht.
Wenn der Betreiber also sagt, dass du mit dem Rucksack nicht rein darfst, dann ist das so. Du kannst dagegen gar nichts machen. Der Betreiber des Ladens ist dir über diese Maßnahme und deren Umsetzung oder auch über Ausnahmen dazu nicht zur Rechenschaft verpflichtet.
Wo du dann deinen Rucksack lässt, ist letztlich dein Problem.
Betrittst du entgegen der ausdrücklichen Zurückweisung den Laden, ist das Hausfriedensbruch.
Die ersten 2 Absätze sind seit 24 Jahren pauschaler, juristischer Unsinn!
http://www.refrago.de/Darf_ein_Supermarkt_Hausverbot_erteilen.frage563.html
Also
- Taschen dürfen nicht durchsucht werden ohne dein Einverständnis. Das sind hoheitliche Aufgaben die nur die Polizei und manche anderen Behörden unter gewissen Bedingungen haben.
- Der Inhaber des Ladens hat das Hausrecht. Gefällt ihm deine Nase nicht, kann er dir den Zutritt verwehren. Er muss dir auch nichts verkaufen. Das musst du akzeptieren.
- Grundlage für rechtliches verwertbares wäre nur bei einer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe etc. gegeben. Lässt sich schwerlich konstruieren.
2.) ist zu pauschal und somit falsch.
http://www.refrago.de/Darf_ein_Supermarkt_Hausverbot_erteilen.frage563.html
Der Bundesgerichtshof hat 1993 dazu Stellung bezogen (VIII ZR 106/93):
Zusammengefaßt:
Eine Tasche darf generell nicht ohne Einwilligung des Kunden durchsucht werden - auch die Polizei darf das nur, wenn ein dringender Tatverdacht vorgetragen wird - sollte eine Durchsuchung der Polizei ohne dringenden Tatverdacht veranlaßt werden, dann macht sich der Supermarkt mind. der Nötigung strafbar.
Hinweisschild
Das reicht dann aus, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, daß der Supermarkt dem Kunden den Zutritt nur ohne Taschen gestattet wird; bei Zuwiderhandeln muß der Kunde mit einer Taschenkontrolle rechnen, auch wenn kein dringender Tatverdacht vorliegt.
Das Schild muß klar und deutlich sein (eine bindende Auslegung); schon das Wort "bitte" oder eine ähnlich freundlich schwammige Formulierung reicht aus, damit das Schild bedeutungslos wird.
Das Schild muß den strengen Maßstäben der AGB-Kontrolle genügen.
Wenn nun der Kunde die Taschenkontrolle verweigert, handelt er gegen Treu und Glauben; das rechtfertigt immer noch keine Durchsuchung gegen den Willen des Kunden, sondern kann höchstens mit einem Hausverbot geandet werden.
Alles nicht rechtens! Wenn überhaupt darf nur die Polizei und nur wenn ein dringender Tatverdacht besteht in den Rucksack schauen. Es wird auf manchen Parkplätzen, meistens bei den Einkaufswagen ausgeschildert. Aber daran hält sich keiner. Weder Kunde noch Ladenbetreiber.
- die Taschen/Rucksäcke zu kontrollieren ist eine Sache, als "Hausherr" bestimmte Regeln zu haben, nämlich Taschen u.ä. vor dem Betreten der Verkaufsfläche abgeben zu lassen, eine andere.
- Geh nach Lidl & Co., da kannst Du alles mit reinnehmen.
Supermärkte dürfen nicht ganz so pauschale Hausverbote erteilen, wie es Inhaber privater Läden dürfen!
http://www.refrago.de/Darf\_ein\_Supermarkt\_Hausverbot\_erteilen.frage563.html
REWE hat in seinen Märkten das Hausrecht.
Wenn gefordert wird, dass Jugendliche ihren Rucksack deponieren müssen, ist das über das Hausrecht abgedeckt.
Wenn dir das nicht passt, kannst du nur deinen Rucksack zu Hause lassen oder musst anderswo einkaufen.
so schaut's aus.
Mal wieder eine juristisch schwachsinnige Antwort vom ""Experten"" , die - wie so oft - mit Moral vermischt wurde!
http://www.refrago.de/Darf_ein_Supermarkt_Hausverbot_erteilen.frage563.html
Der Betreiber kann dem FS jederzeit den Zutritt zum Laden verweigern. Die Gründe dafür kann der Betreiber selbst festlegen.
Und wenn der FS mitspielt, darf der Betreiber des Ladens selbstverständlich auch in den Rucksack schauen.