Darf man wegen einer Katze aus der Wohnung geworfen werden?
Hallo,
mein Freund und ich haben uns zwei Katzen gekauft. Nun meinte die Vermieterin dass keine Haustiere erlaubt seien und wir die Katzen bis Ende des Monats abgeben oder ansonsten kündigen müssen. Ist das erlaubt? Unsere Nachbarin wohnt im selben Haus und hat auch eine Katze, als wir sie darauf ansprachen meinte sie nur dass sie wahrscheinlichen eine Sonderberechtigung hätte (ich glaube sie wusste wahrscheinlich gar nicht davon), aber man kann doch nicht einfach einer Person das Halten von Tieren verbieten und dem anderen nicht? Im Vertrag steht dass man eine Anfrage stellen muss, was wir nie gemacht haben da wir dachten das Katzen erlaubt sind da unsere Nachbarin ja auch eine hat. Als wir meinten dass wir sonst im Nachhinein einen Antrag stellen würden meinte sie, dass sie so oder so keine Haustiere in der Wohnung erlaubt, aber sowas ist doch mittlerweile verboten oder nicht? Sie hatte auch keinen Grund wieso sie Tiere verbietet sondern lediglich dass sie das nicht will. Kann sie jetzt wirklich verlangen dass wir ausziehen müssen? Die Katzen machen auch keinen Krach oder sonstiges.
11 Antworten
Selbstverständlich kann sie das! Wenn in eurem Mietvertrag steht, das Tierhaltung von der Erlaubnis des Vermieters abhängig ist, hättet ihr VORHER um Erlaubnis nachsuchen müssen. Nur weil eure Nachbarin eine Katze hat, gilt das nicht automatisch auch für euch. Sie hat möglicherweise einen anderen Mietvertrag mit anderen Bedingungen. Das "Nichtmehrverbietendürfen" gilt für sog. Kleintiere, die in Terrarien/Käfigen etc. gehalten werden (Hamster, Meerschweinchen). Eine Katze ist KEIN Kleintier.
das BGH-Urteil von 2013 bestimmt nicht, dass Katzen zu den Kleintieren gehören. Dazu gehören nach wie vor nur alle Tiere, die in Käfigen oder Aquarien gehalten werden. Für diese braucht man weder eine Erlaubnis noch überhaupt eine Nachfrage oder eine Information.
ABER: Ein pauschales Verbot von Hund und Katze ist nicht mehr rechtskonform. Vielmehr muss man jetzt individuell um die Erlaubnis zur Haltung nachfragen und diese kann nur mit guten Gründen verwehrt werden. Nur eine Aussage "ich will aber keine Tiere im Haus" reicht nicht mehr aus.
Nichtsdestotrotz lassen sich Gründe finden ...
Und die Tierhaltung ohne vorherige Erlaubnis ist weiterhin ein Grund für eine Kündigung ...
Fordert also von eurer Vermieterin gute Gründe ein, mit denen sie eine Katzenhaltung verbieten will - das wird ihr nicht so leicht fallen.
ja, das kann sie - aber vielleicht ist ja immer noch ein sachliches, vernünftiges Gespräch möglich??
Katzen riechen und das möchten viele Vermieter einfach nicht. Nachvollziehbar. Und da Katzen keine Kleintiere sind, muss der Vermieter euch das nicht erlauben.
Nebenbei würde ich lieber die Katze wieder zurückgeben, als eine neue Wohnung zu suchen, da es wirklich schwierig ist, einen Vermieter zu finden, der das mitmacht. Höchsten wenn ihr ein Haus statt Wohnung mietet oder direkt einen Kredit aufnehmt und euch eine Wohnung / Haus kauft...
Aber ich verstehe dann nicht warum andere im selben Haus eine Katze halten dürfen?
Vielleicht hat sie das damals erlaubt und bereut die Entscheidung mittlerweile. Oder der Mieter war noch vom vorherigen Eigentümer.... Kann ich dir nicht sagen
Weil die vielleicht mal vorher nachgefragt haben? Du hast dir einfach mal gleich zwei Katzen zugelegt, hast dafür keine Zustimmung eingeholt obwohl das eindeutig im Mietvertrag festgelegt ist und jammerst jetzt rum: "Wähh...warum dürfen andere das und ich nicht..." Tut mir leid, aber bei so einer Denkweise krieg ich Hörnchen.
Sie ist erst nach uns eingezogen nicht vor uns sonst hätten wir ja gedacht dass es bei ihr vielleicht anders ist.
Sag mal - kannst du nicht verstehen oder willst du nicht? Es ist egal, ob sie vor oder nach euch eingezogen ist. Sie hat den Vermieter um Zustimmung gebeten, bevor sie sich die Katze angeschafft hat . Vielleicht ist sie auch mit Katze eingezogen - egal, sie hat den Vermieter vorher gefragt.
Das Ding ist dass sie zu uns meint so oder so keine Tiere zu erlauben. Deshalb glaube ich ja auch dass unsere Nachbarin ebenfalls nicht gefragt hat und sie auch nichts von ihrer Katze wusste und ich wollte nur erklären wieso wir so gedacht haben. Man kann übrigens auch freundlicher reden, ich erkläre lediglich wieso wir so gedacht haben und dachten dass wir nicht extra nachfragen müssen, ich sage nicht dass es die richtige Entscheidung war und würde es auch nicht noch mal machen solche patzigen Antworten sind also nicht hilfreich.
Das Ding ist dass sie zu uns meint so oder so keine Tiere zu erlauben.
Nein, das ist nicht das Ding. Das Ding ist, dass du einfach nicht gefragt hast. Du willst nicht einsehen, dass der Fehler bei DIR liegt. Mir persönlich fehlt jegliches Verständnis dafür, warum man gegen so eine deutliche Klausel im Mietvertrag (die im Übrigen wirksam ist) einfach verstößt und auch noch mit der Begründung "Ich dachte......" Weil die Nachbarin eine Katze hält, setzt das doch nicht die Klausel in DEINEM Mietvertrag außer Kraft.
Versetze dich mal in die Lage der Vermieterin: Wenn die dir nun im Nachhinein die Katzen erlaubt, schafft sich möglicherweise in ein paar Monaten ein anderer Mieter zwei Katzen an und kommt mit der gleichen Begründung: Aber die durfte auch .......warum ich nicht. Die hat auch nicht gefragt......usw. So hast du null komma nix einen ganzen Zoo im Haus.
solche patzigen Antworten sind also nicht hilfreich.
Na, du bist aber auch derart uneinsichtig, dass ich so manche Patzigkeit schon verstehen kann. In deinen Kommentaren zu den Antworten kommt immer nur: "Aber ich dachte........" , "Aber die Nachbarin hat auch......" Das macht dein Handeln doch nicht richtiger und schafft dir auch keine Zustimmung zur Katzenhaltung. Und sich nun bei der Vermieterin zu entschuldigen und dann zu glauben, damit ist alles in Butter und die Katzen dürfen bleiben, funktioniert nicht.
Das habe ich auch alles gar nicht gesagt..ich habe bereits in anderen Kommentaren und dem davor bereits gesagt dass ich weiß dass es falsch war und ich es auch nicht noch einmal machen würde und ich auch verstehe dass es für die Vermieterin doof ist und wir auch so oder so ausziehen werden wenn sie keine Tiere möchte. Ich sehe sehr wohl ein dass es mein Fehler war, das habe ich auch bereits mehrfach gesagt. Allerdings hilft mir das jetzt auch nicht weiter wenn man mir 10 mal sagt dass es falsch war das weiß ich bereits, es ändert aber jetzt nichts mehr daran dass das Problem schon existiert.
@Lotta1965: Würdest Du Dich bitte einmal im Ton mässigen?
Die Fragestellerin hat eine ganz legitime Frage gestellt, die Deinen aggressiven Ton von Dir in keiner Art und Weise nachvollziehbar macht.
Die FS hat darauf viele zutreffende rechtliche Antworten z.B. von Bitterkraut, neon123 und andie61 erhalten – im Gegensatz übrigens zu Deiner Antwort.
Die Antwort von Lotta1965 ist richtig. Natürlich hat z. B. Bitterkraut recht, dass der Vermieter begründen muss - allerdings muss er dazu auch vorher gefragt werden. Das ist nicht geschehen und darauf bezieht sich die Antwort von Lotta. Mag sein, dass sie sich etwas im Ton vergriffen hat, aber das macht ihre Antwort nicht falsch. Übrigens hat Neon123 keine zutreffende rechtliche Antwort gegeben, denn sie ist selbst die Fragestellerin. :-)
Ja, sorry, mit Neon123 habe ich mich wohl vertan.
Jetzt wird in der Tat wohl am besten so sein:
- Prüfung des Mietvertrages auf Verbot der Tierhaltung.
Dann allerdings gilt es, das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 zu beachten, nachdem Vermieter Mietern nicht mehr grundsätzlich die Haltung einer Katze in ihrer Mietwohnung verbieten dürfen. Die Richter befanden, dass eine allgemeine Vertragsklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen verbietet, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Es muss hingegen eder Einzelfall abgewogen werden.
Die Haltung einer Hauskatze ist im Regelfall als üblicher Gebrauch einer Mietsache anzusehen (Amtsgericht Berlin, Az. 119 C 130/14). Das Gericht begründete seine Entscheidung (auch) damit, dass von der Gegenseite keine konkreten Argumente gegen eine Katzenhaltung erfolgten. Alleine Befürchtungen, dass dadurch Schäden oder Mietmängel entstehen, reicht nicht aus, um eine Haltung zu verbieten.
Das heißt für die Fragestellerin: Die Vermieterin wird – vorbehaltlich, dass die FS überhaupt eine gültige (!) mietvertragliche Regelung in ihrem Mietvertrag zur Tierhaltung stehen hat! – nachträglich offiziell schriftlich mit Brieflein über die beiden Miezen in Kenntnis gesetzt und um Erlaubnis zur Katzenhaltung gefragt (wobei sich immer noch die Frage stellt: Sollen die Katzen ausdrücklich in der Wohnung gehalten werden?). Sie, die Vermieterin, muss, wenn sie die Katzenhaltung nicht erlauben will – schriftlich! – sachlich und nachvollziehbar begründen, warum sie die Miezenhaltung nicht genehmigen will. Nach den uns vorliegenden Informationen wird ihr dies jedoch nicht gelingen können.
- Die Fragestellerin behält die Katzen.
- Sie kündigen natürlich nicht.
- Die Vermieterin hat nun die Möglichkeit, auf klagt Verbot der Haltung der Katzen zu klagen. Dies wird sie sicherlich aus Vernunftsgründen jedoch sicher nicht tun.
Wenn im Mietvertrag, wie hier von der FS beschrieben, die Katzenhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht wird, dann ist diese Klausel wirksam, denn es handelt sich hier nicht um ein generelles Tierhaltungsverbot. Gesetzt den Fall diese Klausel sein unwirksam, heißt das nicht, dass der Mieter sich nun ohne zu fragen, Hund oder Katze anschaffen kann. Denn der BGH hat längst entschieden, dass sowohl Hund und Katze nicht zu den Kleintieren zählen und somit der Zustimmung des Vermieters bedürfen. In jedem Fall also hätte die FS die Zustimmung gebraucht. Richtig ist, dass Vermieter nicht grundlos verbieten können, wie du schon sagtest. Nur wurde hier erst gar nicht gefragt und damit ist die Ausgangslage eine andere. Wäre die FS nun erstmal vor Anschaffung der Katzen zur Vermieterin gegangen und hätte um Zustimmung gebeten, dann hätte sich die Vermieterin schon einen guten Grund einfallen lassen müssen. Jetzt aber hat hier die Vermieterin die besseren Karten. Der FS hat gegen die Vertragsbedingungen verstossen und somit muss der Vermieter die Katzen im Nachhinein nicht erlauben und auch nicht begründet ablehnen. Hier kann der Vermieter die FS schriftlich abmahnen und die Abschaffung der Katzen fordern. Kommt die FS dem nicht nach, riskiert sie die fristlose Kündigung. So wird ein Schuh draus. Warum sollte die Vermieterin denn auf ein Katzenhaltungsverbot klagen? Natürlich muss die Mieterin nicht kündigen, das hat auch niemand gesagt. Aber die Vermieterin kann es tun, wenn sie abgemahnt hat und die FS auf die Forderung die Katzen abzuschaffen nicht reagiert hat. Dann kann ja die FS klagen und die hat die denkbar schlechteren Karten.
Dass heißt, sie kann uns auch ohne Begründung warum sie keine Katzen haben will einfach rauswerfen, weil wir uns nicht daran gehalten haben vorher nachzufragen? Müsste sie nicht theoretisch vor Gericht trotzdem Begründen warum sie die Katzen nicht erlaubt? Oder reicht soein Verstoß wirklich schon zum Kündigen? Ich weiß dass es dumm war anzunhemen dass man auch keine Katze haben darf da andere sie haben aber das ist meine erste eigene Wohnung gewesen, weswegen ich bei sowas einfach zu naiv gedacht habe da ich nicht wusste, dass man Personen die im selben Haus leben unterschiedliche Sachen erlaubt vorallem wenn sie ca. gleichzeitig eingezogen sind, sondern einfach damit gerechnet dass alle das Selbe machen dürfen (wie gesagt, auch wenn wir einen Antrag gestellt hätten meinte sie, dass sie ihn abgelehnt hätte, dass sie uns die Katzen verbietet hat also nichts damit zutun dass wir nicht vorher gefragt haben, sie will allgemein keine Tiere im Haus).
Die Vermieterin wird – vorbehaltlich, dass die FS überhaupteine gültige (!)mietvertragliche Regelung in ihrem Mietvertrag zur Tierhaltung stehen hat! – nachträglich offiziell schriftlich mit Brieflein über die beiden Miezen in Kenntnis gesetzt und um Erlaubnis zur Katzenhaltung gefragt (wobei sich immer noch die Frage stellt: Sollen die Katzen ausdrücklich in der Wohnung gehalten werden?).
Das hatten wir ihr bereits angeboten, sie meinte nachträglich wäre das nicht mehr möglich und dass sie eh ablehnen würde und auch nicht drüber diskutieren will :/
Und die Katzen sind reine Hauskatzen sie würden nicht raus kommen.
Da hast du was falsch verstanden. Der Verstoß selbst reicht nicht für eine Kündigung aus. Aber wenn die Vermieterin dich abmahnt, die Abschaffung der Katzen verlangt und du dem nicht nachkommst, riskierst du die fristlose Kündigung. Sie braucht nicht mehr zu begründen, warum sie keine Katzen in der Wohnung will. Und sie kündigt dir dann auch nicht, weil du Katzen hältst, sondern weil du 1. gegen den Vertrag verstoßen hast und du 2. die Katzen nach Abmahnung nicht abgeschafft hast. Du hast dann zweimal Bockmist gemacht. Klar kannst du die Zustimmung gerichtlich einklagen, aber du hast schlechte Karten.
wie gesagt, auch wenn wir einen Antrag gestellt hätten meinte sie, dass sie ihn abgelehnt hätte, dass sie uns die Katzen verbietet hat also nichts damit zutun dass wir nicht vorher gefragt haben, sie will allgemein keine Tiere im Haus
Dann hätte sie sich aber eine verdammt gute Begründung einfallen lassen müssen. Nun braucht sie die nicht mehr. Du hast ihr praktisch mit der eigenmächtigen Katzenhaltung in die Karten gespielt.
Okay danke für die Aufklärung, wir werden uns auch noch mal mit ihr treffen, ich hoffe einfach dass sie so nett ist und uns wenigstens bleiben lässt bis wir eine andere Wohnung gefunden haben da wir ihr ja bereits gesagt haben dass wir ausziehen werden wenn sie keine Tiere will :/
Dann drück ich dir mal die Daumen.
@TrudiMeier: Ich kann deine Argumentation nachvollziehen, bin aber dennoch der festen Ansicht, dass eine Kündigung der Mietwohnung wegen unerlaubter Katzenhaltung – die vor allem auch noch ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, wie die FS schreibt, – vor keinem Gericht hätte.
Grund: Für eine Kündigung müssen erhebliche Gründe vorliegen. Als berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung wird anerkannt, wenn der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt, §573 Abs.2 S.1 BGB. Entscheidend ist, ob die Vertragsverletzung durch den Mieter den Vermieter in seinen Belangen so beeinträchtigt, daß die Kündigung als angemessene Reaktion erscheint. Und dies ist hier auf keinen Fall zu erkennen.
@fragnet2010 ich werde denke ich notfalls auch noch mal mit einem Anwalt reden aber ich hoffe dass wir das beim Treffen einfach vernünftig klären können uns sie uns etwas entgegen kommt, sodass wir wenigsten bleiben dürfen bis wir eine neue Wohnung haben, die Katzen stören hier ja auch niemanden bis auf sie weil sie anscheinend keine Tiere mag :/
Ja, miteinander sprechen ist immer gut. Alles Gute.
Was der Vermieter wem erlaubt ist seine Sache. Da kann er entscheiden wie er will, so die Rechtsprechung. Auch wenn der Vermieter tlw. seine Zustimmung für Kleintiere geben "muss", gefragt und informiert werden muss er schon, wie es auch in eurem Vertrag steht. Denn der Vermieter muss zumindest die Chance haben, abzuwägen, ob er die Zustimmung aus besonderen Gründen nicht doch verweigern kann oder muss. Diesen Vertragspunkt zu ignorieren kann euch tatsächlich um die Wohnung bringen. Auf jeden Fall habt ihr ab sofort ein "tolles" Mietverhältnis und der Vermieter wird euch bei der nächsten Mieterhöhung sicher nicht vergessen.
Wenn ihr gegen die Inhalte des Mietvertrages verstoßt, kann eine Kündigung erfolgen, ja natürlich.
Aber wenn die Tierhaltung ohne Erlaubnis ein Kündigungsgrund ist kann sie doch einfach sagen, dass sie keine Gründe braucht da wir so oder so gegen den Mietvertrag verstoßen haben oder nicht?