Darf man Wahlplakate überhängen / abdecken?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo VagantZuFranken,

es gibt da den § 303 StGB (Sachbeschädigung). Der lautet wie folgt:

1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn du jetzt ein Wahlplakat derart manipulierst, dass es nicht mehr sichtbar ist, z.B. eine Plastiktüte darüber ziehst, sehe ich keinen Punkt dieses Paragrafen berührt. Es ist zwar eine erhebliche, aber nur vorübergehende Veränderung.

Auch verstößt eine solche Maßnahme nicht gegen das Urheberrecht und sie ist nicht beleidigend. Ich sehe keinen Gesetzesverstoß in einem solchen Handeln.

Wenn ein Wahlplakat an einer Laterne befestigt ist und du dein Auto davor parkst, verdeckst du es auch, völlig legal.

Ob das Verhängen von Wahlplakaten sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage.

EF2

VagantZuFranken 
Beitragsersteller
 06.03.2014, 12:54

Das ist eine sehr hübsche Antwort, vielen Dank dafür! ^^

Sinnvoll hin oder her, es wäre quasi eher ein Statement :)

Wenn die Plakate den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) erfüllen, kannst du Anzeige erstatten - das ist den Reps und ihren Gesinnungsbrüdern wohl auch schon passiert.

Selbst Hand anlegen würde ich aus rechtlichen Gründen nicht.

Wenn diese Plakate nicht gegen irgendwas verstoßen, darf man sie nicht abnehmen und nicht verdecken.

Sie sind Eigentum der Partei und somit geschützt. Leider!

VagantZuFranken 
Beitragsersteller
 06.03.2014, 08:21

In Ordnung^^

Vielen Dank für die rasche Antwort! :)

Nein. Die Republikaner haben diesen Platz ordnungsgemäß gebucht und ihre Texte im Rahmen der Meinungsfreiheit gestaltet.

Eine Entfernung, Beschädigung oder Abdeckung dieser Plakate müsstest du also auf deine eigene Kappe nehmen. Wie immer gilt, wenn du dich nicht erwischen lässt oder dich in deinem beschaulichen Dörfchen eh keiner dafür anzeigen wird, verstehst schon...

VagantZuFranken 
Beitragsersteller
 06.03.2014, 08:28

Dann kann man leider nichts ändern^^

Auch vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Was spricht rechtlich gegen eine Abdeckung? Ich kann bisher juristisch kein Indiz finden, welches dagegen spricht.