Muss Kindesunterhalt auch die Kosten für Hobbys und Schulbetreuung abdecken oder nur Miete, Essen, Kleidung und den täglichen Bedarf?

5 Antworten

Vom Kindesunterhalt müssen alle "laufenden Kosten" eines Kindes bestritten werden: Verpflegung, Kleidung, Mietanteil, Stromanteil, Schul- und Spielsachen, Ausflüge, Freizeitgestaltung, Geburtstage...

Nur "außergewöhnliche, nicht planbare" Ausgaben würden als "Mehr- oder Sonderbedarf" gelten und müssten unabhängig vom laufenden Unterhalt gezahlt werden - und dann von beiden Eltern anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander...

Als "Mehrbedarf" würde z.B. eine notwendige Nachhilfe gelten.

Klassenfahrten hingegen, die ja planbar sind, können vom laufenden Unterhalt angespart werden.

Kostenintensive  Hobbys (Reiten o.ä....) müssen nur dann von beiden Eltern finanziert werden, wenn auch beide damit einverstanden sind, würde nur ein Elternteil diesen zustimmen und ggf. Verträge abschließen, müsste nur dieser allein die kosten tragen...

TommyZZZ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 11:26

OK, danke, Meine Ex verlangt, dass wir Kosten für Nachmittagsbetreuung in der Schule, Musikunterricht, Reitstunden und Sportverein teilen, und dass obwohl sie insgesamt 2.337 € bekommt (Kindes-, Ehegattenunterhalt, Kindergeld). Also ungerechtfertigt, ihre Forderung?

DFgen  15.03.2016, 11:38
@TommyZZZ

Was "rechtens" ist, könnte ggf. nur gerichtlich geklärt werden.

Die Nachmittagsbetreuung müsstest du m.E. nur anteilig mittragen, wenn die Mutter das Kind in dieser Zeit aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht selbst betreuen kann.

Da aber ein hoher Kindesunterhalt gezahlt wird - sicher weit mehr, als das was als "Mindestbedarf" für ein Kind gilt - sollten diese zusätzlichen Kosten ggf. bereits abgedeckt sein.

Wenn du der Finanzierung der Reitstunden etc. zugestimmt hast,. müsstest du sie auch mitzahlen - sonst nicht. Ansonsten bezahlt der die Musik, der sie bestellt hat.

Es gibt da ziemlcih feste Beträge, die Einkommensabhängig sind.

Ich würde Hobbys auch als täglicher Bedarf verstehen..

Grundsätzlich sind alle Kosten aus dem Unterhalt zu zahlen, mit Ausnahme von ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Sonderpositionen. Diese Sonderpositionen können "Sonderbedarf" oder "Mehrbedarf" darstellen. Was dazu gehört, darüber gibt es reichlich Rechtsprechung. Eine Übersicht gibt es z.B. hier: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/index.phphp

Der Kindesunterhalt wird entsprechend dem Gehalt des Unterhaltspflichtigen und der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Wie das Geld ausgegeben wird, bestimmt derjenige, bei dem das Kind lebt.

Die Frage muss doch lauten, was ich über den gesetzlichen Anspruch hinaus meinem Kind ermöglichen will und kann.

TommyZZZ 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 11:35

Um das "Ermöglichen" geht es in unserem Fall nicht. Ein finanzieller Engpass liegt bei meiner Ex nicht vor. Sie bekommt über 2.300 € an Kindes-, Ehegattenunterhalt und Kindergeld. Sie ist halt so gestrickt, dass sie alles an Geld herausquetschen will, was nur geht. Dieses Bedürfnis ist nicht an die Kindesbedürfnisse geknüpft.