Darf die Bank meinenn Eltern Ausukunft über meinen Kontostand geben?
Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin einer großen Deutschen Bank (die Roten...) hat bei uns zu Hause angerufen und mit meiner Mum lang und breit meinen Kontostand diskutiert. Daraufhin hab ich sie angerufen und sie gefragt, wie sie dazu kommt, anderen Leuten Auskünfte über mein Konto zu erteilen. Sie behauptet, meine Mama sei auskunftsberechtigt. Ich habe aber niemals irgendwem eine Vollmacht erteilt.
Es ist schon ewig her, dass dieses Konto eröffnet wurde. Da war ich noch minderjährig, es läuftaber auf meinen Namen, nehme nur mal an, das meine Mutter mit unterschrieben hat.
Meine Frage: Dürfen Eltern noch Auskünfte erhalten, wenn der Kontoinhaber volljährig wird? Wie kann ich prüfen, wer über mein Konto auskunftsberechtigt ist?
Vielen Dank an Alle :-)
11 Antworten
Wenn du volljährig bist, dann darf die Bank überhaupt keine Auskünfte weiter geben, auch nicht an deine Eltern.
Die Bankmitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Eine eventuelle Möglichkeit wäre, dass deine Mutter auf deinem Konto unterschriftsberechtigt ist, d.h. dass sie Geld abheben kann oder Überweisungen für dich erledigen kann.
Das solltest du nachprüfen und gegebenenfalls ändern.
Geh zur Bank und sprich mit dieser Mitarbeiterin.
Richtig.
Aber lass die Nase bitte heil! Ein ernstes Wort und eine Beschwerde beim Geschäftsstellenleiter reichen.
Natürlich ;) Ich hab sie auch gefragt, wo ich mich beschweren kann... hehe, wollte nur sicher gehen,bevor ich da die Welle mache und sie hat im Endeffekt doch Recht. Dankeschön :-)
rechtlich gesehen hat die Sparkasse hier Mist gebaut, denn solange keine Vollmacht hinterlegt ist, dürfen auch keine anderen Personen kontaktiert bzw. gefragt werden.
Bei Eintritt der Volljährigkeit erfolgt normalerweise eine Neuzeichnung des Kontos, in denen dann der Volljährige entscheiden darf, wer Vollmacht erhalten soll. Leider wird dies oft vergessen was dann zu Problemen führt, wenn der Kontoinhaber auf Grund einer Erkrankung o.ä. nicht handlungsfähig ist, aber das nur am Rande.
Ein wichtiger Tip jedoch, löse das Konto auf und zahle die Gebühren, ansonsten hat nämlich die Sparkasse das Recht (bei einer Nichtausgleichung des Dispos) Dein Konto zu kündigen und genau das steht dann mehrere Jahre in der Schufa und ist für viele andere Dinge absolut negativ.
Das Konto habe ich heute ausgeglichen, jetzt ist sogar Haben drauf (2 Euro, um genau zu sein ;-) ). Können die mir jetzt immer noch was? Die Frau hat mir am Telefon schon mit Mahnverfahren und so gedroht und dass sie mir den Dispo jetzt gekündigt hat ... ist ja auch alles in Ordnung, aber wäre ja mal ganz nett gewesen, wenn ich da mal schriftlich informiert worden wäre, statt immer nur anzurufen und mit jedem - meiner Mama, meinem Dad, meinem Bruder zu reden, nur nicht mit mir :-D
Ich frage mich: Wenn ich doch völlig in meinem Dispo (100 €) lag - habe ja nur 20 € genutzt - und auch noch Zinsen dafür zahle, warum machen sie dann so eine Welle? Die Mitarbeiterin hat es mit "Dauerüberziehung" begründet, denn das Konto wurde von mir jetzt über Monate nicht genutzt - aber ich zahle doch dafür? Ich versteh irgendwie nicht, warum sie sich aufregen...
Zahlst Du wirklich dafür ? Ich dachte es sei ein Studentenkonto ohne Gebühr. Zum anderen ist jeder Dispo immer auf Eingänge abgestelt, kommen keine Eingänge mehr, fällt somit auch die Voraussetzung für den Dispo weg, denn der Dispo ist rechtlich gesehen ein Kredit, ob nun 100, 1000 oder 4000 €.
Ich zahle für den Dispo schon Zinsen, aber die Kontoführungsgebühren fallen wegen des Studiums nicht an.
Danke Dir :-))) Super Antwort!
Also wenn du mitlerweile Volljährig bist,dürften sie das nicht mit deiner Mutter besprechen,sondern mit dir.Du bist ja nun voll Geschäftsfähig.Du solltest auf der Bank eine entsprechende Ansage machen.Wenn deine Mutter keine Vollmacht hat,darf sie theoretisch auch keine Auskunft bekommen.
Es gibt einen Ombudsmann für Banken. Den würde ich mal kontaktieren.
Ebenso den Chef dieses Ladens.
Ich wäre auch innerhalb kürzester Zeit da weg. Mit Direkt-Banken gibt es keine Probleme. Da hast Du ohne Banking-Nummern gar keinen Zugriff.
Ich bin da auch längst weg, aber das Konto ist noch mit 20 € (Dispo) überzogen - noch!! :-D Jetzt wollen sie mich zwingen es aufzulösen. Ich weigere mich aber, weil mich das Auflösen mehr kostet, als das Konto zu führen - Kontoführungsgebühren fallen nämlich nicht an, weil ich Studentin bin... das regt sie jetzt etwas auf :-D
Ein wichtiger Tip jedoch, löse das Konto auf und zahle die Gebühren, ansonsten hat nämlich die Sparkasse das Recht (bei einer Nichtausgleichung des Dispos) Dein Konto zu kündigen und genau das steht dann mehrere Jahre in der Schufa und ist für viele andere Dinge absolut negativ.
Wenn du volljährig bist auf keinen Fall.
Auskunftsberechtigt ist immer der, dem das Konto gehört und dem der Kontoinhaber entsprechende Vollmachten ausgestellt hat. Ansonsten geht niemanden dein Kontostand etwas an.
Damit sind Privatpersonen gemeint. Bei Behörden sieht die Sache natürlich in bestimmten Fällen ggf. anders aus.
Vielen Dank für die vielen Anworten :-)
Heißt also: Wenn ich minderjährig bin, dürfen meine Eltern Auskünfte einholen. Wenn ich dann volljährig werde, sind sie raus, es sei denn, ich habe sie dazu schriftlich mit einer Vollmacht berechtigt. Richtig?
Dass sie damals zur Kontoeröffnung eine Unterschrift geleistet haben, weil ich als Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig war, ist heute mit VOlljährigkeit nicht mehr relevant?
Ich werde auf jeden Fall noch mal hingehen.... dann hat die Nase nämich a) gekrückt und b) einfach so Auskunft erteilt... dann ist erst mal Stimmung...