Volljähriger Sohn zieht ohne Absprache zur Freundin und räumt sein Zimmer während ich weg bin. Was muss ich beachten?

11 Antworten

Dein Sohn ist volljährig, er kann gehen, wohin auch immer er will. Auch wenn er eine Ausbildung macht.

Zahlt er die Versicherungsbeiträge und die Steuer?

Oder willst Du das Auto abmelden? Auf wen ist es gemeldet?

Du bist Beamtin oder warum kann er zu Deinem AG gehen um das Kindergeld zu bekommen?

Ihm steht evtl. Unterhalt von Dir zu. Sein Bedarf liegt bei 670€ inklusive Kindergeld im Monat, von seinem Gehalt dürfen nur 90€ nicht angerechnet werden. Was übrig bleibt, wird zwischen Dir und Deinem Ex aufgeteilt, der Unterhalt wird nach Gehalt gequotelt.

Du lebst jetzt alleine, was es da zu beachten oder tun gibt, das müßtest Du in Deinem Alter doch wissen, oder?

Sandly27 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 08:35

"Du bist Beamtin oder warum kann er zu Deinem AG gehen um das Kindergeld zu bekommen?"

Wie kommst Du da drauf? Bin ich nicht.

Menuett  09.10.2015, 11:16
@Sandly27

Montags darauf ging sie zu meinem Arbeitgeber um das Kindergeld zu beantragen.

Beim Arbeitgeber kann kein Kindergeld beantragt werden. Das kann nur auf der Kindergeldkasse beantragt werden und das nicht von der Freundin.

Beamte bekommen das Kindergeld häufig über den AG.

Dein Sohn ist volljährig, sicher ist es rechtens, wenn er die Entscheidung trifft, auszuziehen, er ist ein freier Mensch.

Wenn du beim öffentlichen Dienst arbeitest und daher dein AG Kindergeld direkt zahlt, dann steht deinem Sohn natürlich das Kindergeld zu, wenn er ausgezogen ist und es daher auch beantragen, wenn du keinen Unterhalt leistest. Seine Freundin kann es aber nicht beantragen.

Mit Kindergeld und Ausbildungsgehalt kann er sein Leben finanzieren und alles ist gut.

Mein Rat,gib deinen Sohn frei und lass ihn sein Leben so leben, wie er es möchte. Klar kann das schief gehen, aber er muss seine eigenen Erfahrungen machen und du solltest ihm nicht so im Weg stehen.

Schon dass er bei Nacht und Nebel ausgezogen ist, zeigt wohl, dass er sich von dir einfach eingeengt fühlt. Akzeptiere, dass er Erwachsen ist und eigene Wege gehen kann.

Dann wird euer Verhältnis auch wieder besser mit der Zeit.

 

Sandly27 
Beitragsersteller
 11.10.2015, 22:38

Danke, aber darum geht es leider nicht. Es geht nicht darum, meinen Sohn nicht freizugeben. Verstehe die Antwort jetzt nicht ganz, aber als Mutter eines Kindes wirst Du es bestimmt so verstanden wissen.

Er ist nicht bei Nacht und Nebel ausgezogen. Leider möchte ich darauf nicht weiter eingehen, aber ein offenen Gespräch wäre besser gewesen. Dies kam alles aus heiterem Himmel. Wir hatten ein gutes Verhältnis und ich habe auch vollstes Verständnis. Aber dies war eine sehr ungeplante und überstürzte Handlung, die mich als alleinerziehende Mutter sehr überrascht hat.

Ich denke nicht, dass er sich von mich eingeengt gefühlt hat. Tut mir leid. Dass kann ich nicht bestätigen.

Unser Verhältnis war bis dahin gut. Es ist sein 1. Freundin und jeder kann sich noch zurück erinnern, denke ich.

Trotzdem bedanke ich mich für Dein Kommentar.

Der Sohn ist volljährig und kann hin ziehen, wo er will. Wenn er nicht mehr bei dir wohnt, kann er beantragen, dass das Kindergeld an ihn ausgezahlt wird. Weitere Forderungen kann er nur unter Anrechnung seines eigenen Einkommens stellen. Die Versicherung für das KFZ brauchst du selbstverständlich auch nicht zu zahlen.

Beachten musst du nichts, er ist volljährig! Das mit dem Kindergeld - frag die zuständige Behörde! Der Versicherung kannst du es melden, musst du aber nicht. Behalte im Hinterkopf das er dein Sohn ist und lass ihn erstmal machen. Sieh zu das es nicht hässlich wird und versuche mit ihm auf neutralem Boden drüber zu reden. Seine Freundin kann gerne dabei sein, aber sollte sich raushalten. Wenn sie sich ständig einmischt oder das Gespräch zu dominieren versucht, weißt du wo alles herkommt...

Also du musst erstmal der Versicherung melden das dein Sohn nicht mehr bei dir wohnt. 

Dann zu dem das er so ausgezogen ist: er ist volljährig und kann "machen was er will"da kannst du eigentlich nichts machen. Ich würde an deiner stelle erstmal ein bisschen Gras über die sache wachsen lassen und dann wieder versuchen, Kontakt afzunehmen. Meist bringt es nichts überstürzt und noch mit den shlechten Gefühlen  ein Gespräch aufzubauen. Wichtig ist, das du ihn verstehst und dich in seine Lage versetzt. 

Burney90  08.10.2015, 13:35

Was ich noch vergessen habe. Da du (und dein ex )Unterhaltspflichtig bist und er unter 25 und noch in Ausbildung ist, melde das dem Jugendamt. Außerdem musst du deinen Segen dazu geben das er auszieht. Ohne triftigen Grund darf er nicht ausziehen. Du solltest aber abwägen ihn machen zu lassen. Willst du wirklich immer Stress zuhause oder ein friedliches Verhältnis zu ihm haben

Antitroll1234  08.10.2015, 13:37
@Burney90

Außerdem musst du deinen Segen dazu geben das er auszieht. Ohne triftigen Grund darf er nicht ausziehen

Wo hast Du denn das her ?

Der Sohn ist Volljährig und benötigt zum Ausziehen nicht den Segen der Mutter, ebenso benötigt der Sohn gar keinen Grund um Ausziehen zu dürfen.

Burney90  08.10.2015, 13:41
@Antitroll1234

Ich War in der selben Situation als ich ausziehen wollte. Da ich noch in der Ausbildung war und nicht genug verdiente, sollte sie mir Unterhalt zahlen. Und sie musste dem Umzug zustimmen.

Antitroll1234  08.10.2015, 13:44
@Burney90

Der Volljährige Sohn darf jeder Zeit ohne Zustimmung der Mutter ausziehen, Unterhaltsansprüche ist doch nun etwas völlig anderes.

Menuett  08.10.2015, 18:54
@Burney90

Totaler Quatsch, das Jugendamt hat mit ihm absolut nix zu tun.

Nicht ausziehen darf er nur dann nicht, wenn er Hartz 4 Leistungen beziehen will. Die würde er nicht bekommen.

Da er sich aber über Unterhalt, Kindergeld und Gehalt finanziert, kann er machen was er will.

Menuett  08.10.2015, 18:55
@Burney90

Nein, sie hätte dem Umzug nicht zustimmen müssen, da hat man Dir einen Bären aufgebunden.

Ab dem 18. Geburtstag sind beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet.

DerHans  09.10.2015, 10:09
@Burney90

Die Eltern müssen nur zustimmen, wenn der Sohn seinen Umzug nicht selbst bezahlen kann. Er ist 18 und kann tun oder lassen, was er will.