Müssen wir unseren Hund den ehem. Besitzern zurück geben?

3 Antworten

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Kurz: Nein kann er nicht, er soll ruhig die Polizei holen. Sucht Euch Fotos raus die bestätigen wie lange ihr den Hund schon habt, oder Rechnungen vom Tierarzt etc.

boldtjan 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 21:54

Können wir etwas tun um unser Recht zu stützen falls es soweit kommt, dass er ihn unbedingt zurück will ? Denken Sie, dass allein Fotos reichen werden den Hund bei uns zu behalten ? Es muss doch bestimmt eine Rechtslage geben die anordnet, wie mit Geschenkten Sachen umzugehen ist ? Ich versuche mich selbst noch im Internet schlau zu machen... Über Ratschläge wäre ich froh !

briin  08.10.2018, 22:43
@staycrunchy

Das ist aber eine andere Ausgangslage: der beschenkte hat Papiere/Pass

Hier in dem Fall gibt es keine Papiere/Pass und die "Sache" wurde über Dritte verschenkt

Ich wäre ja dafür ihm eine in die Schnauze zu hauen. Das hilft aber nicht.
Was sagt denn der Typ der den Hund zuerst bekommen hat? Geh zum Anwalt und kläre das bevor es ungemütlich wird.

boldtjan 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 22:34

@micha2 , er sagte er würde den Hund wieder holen wenn er wollte. Er sei sich da ziemlich sicher da er ja die Papiere hätte und sowas. Das er Geld dafür verlagen will, völliger Schwachsinn, weil er sich ständig selbst wiederspricht.

emily2001  09.10.2018, 11:42
@boldtjan

Also nur Gequatsche! Laß es darauf ankommen, ich vermute, er sieht, daß der Hund voll sozialisiert worden ist, wenn es ein Rassehund ist, will er womöglich Kapital daraus schlagen... Du könntest dich evtl. beim Tierschutzverein erkundigen, die könnten dir einen Rat geben oder dir einen passenden Anwalt empfehlen, aber so lange er nur "rumredet" und nichts passiert, würde ich noch nichts tun, das ist ein Nervenkrieg. Wie wäre es mit umziehen? besorge dir neue Papiere, vergiß aber nicht, daß du die Impfpässe hast, du kannst dir auch einen Heimtierausweis von TA aushändigen lassen...den benötigt man, wenn man ins Ausland reisen will, ist aber trotzdem ein Beleg dafür, daß du der rechtmäßige Besitzer bist...

boldtjan 
Beitragsersteller
 09.10.2018, 15:43
@emily2001

Danke für deine Hilfe. Wir haben bereits einen Termin beim Anwalt vereinbart und der Umzug ist auch schon länger geplant. Mal schauen wie das ausgeht. :-)

boldtjan 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 22:29

Ja, wir werden auch so schnell wie möglich zum Anwalt gehen. Danke für eure Rückmeldungen. :-)

emily2001  08.10.2018, 22:33
@boldtjan

Er sollte sich aber im Tierrecht auskennen... Ich glaube nicht, daß sie den Hund anfordern können. auf jeden Fall ist die Person, die euch bei den ehemaligen Besitzern "angeschwärzt" hat, auch im Unrecht, weil das was sie sagt ist eigentlich Verleumdung, oder hat sich der ehemalige Besitzer alles alleine ausgedacht?

boldtjan 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 22:37
@emily2001

Wir gehen stark davon aus das er sich das ausgedacht hat. Vorallem wohnen sie locker 100m weiter und beobachten alles aus dem Fenster. Die können nichts wissen. Dem Hund geht es wunderbar und wird mit Liebe überhäuft !

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Das konnte ich auch noch im Internet finden. Und zwischen beiden Parteien wurde nichts weiteres vereinbart.

 - (Recht, Tierrechte, Besitzrecht)