Darf man morgens um 7Uhr die Waschmaschine starten? Mehrfamilienhaus
Ich bin neu eingezogen und hatte gestern ärger mit ner älteren Dame, die Nachbarin die meinte ich dürfte um 1 Uhr nachts nicht duschen. Nun möchte ich gerne JETZT die Waschmaschine starten, da ich gerade von der Nachtschicht komme. Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Darf ich das tun?
15 Antworten
Du hast eine Nachtruhe einzuhalten von 22-6 Uhr. diese Zeit ist vorbei und du kannst die Wama laufen lassen. Ehe sie schleudert und damit Lärm macht vergeht nochmal mindestens eine Stunde und dann hat sicher auch deine Nachbarin ausgeschlafen. Duschen darfst du wann immer du willst. Da gibt es genügend Gerichtsurteile. Google mal auf den Seiten des Mieterbundes, da wirst du einiges finden.
Die Ruhezeiten sind in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Wenn ein Mieter Nachtschicht hat und sich um halb 6 duschen will, weil er verschwitzt von der Arbeit kommt, so ist das im Allgemeinen auch zu tolerieren. Ist ja schließlich kein Dauerzustand.
Aber mitten in der Nacht sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und keinen unnötigen Lärm verursachen.
Du darfst um 1.00 Uhr nachts duschen, wenn es Deine Arbeitszeiten so verlangen.
Du darfst um 07.00 Uhr früh Deine WaMa verwenden.
Du darfst um 1.00 Uhr nachts duschen, wenn es Deine Arbeitszeiten so verlangen.
D. h. wer nicht arbeitet, darf nicht zu diesen zeiten Duschen? Ich stehe auch im Urlaub sehr früh auf und fange an zu Duschen, Kaffe kochen etc. was den Nachbarn unter mir extrem stört.
Du dafst jetzt die Waschmaschine anstellen. Und du darfst auch nachts Duschen. Nur Dauerduschen ist nachts verboten.
Selbstverständlich. 7 Uhr ist eine normale Uhrzeit.