Kleiner Wildschaden... Unfallwagen?
Hallo zusammen,
ich hatte letztes Jahr mit ca. 75km/h einen Zusammenstoß mit einem Dachs - meine erste Begegnung mit einem Dachs in freier Wildbahn...! Der Schaden war erst beim genauen hinsehen ersichtlich. Ein kleiner Riss in der Frontschürze und das Gitter vor dem Ladeluftkühler war eingedrückt. Bei der Versicherung gemeldet, Selbstbeteiligung bezahlt und reparieren lassen. Dabei wurde großzügig die Frontschürze, der Ladeluftlühler und ein weiterer Kühler getauscht, da dort Lamellen verbogen waren. Laut dem Werkstattleiter (Vertragswerkstatt) ist das Auto durch diesen Wildschaden nicht zum Unfallwagen geworden, da kein Rahmenschaden vorlag. Wie ich jetzt aber gelesen habe, ist der Begriff Unfallwagen sehr dehnbar und ich bin verunsichert. Ich hatte vor die Schäden beim Verkauf anzugeben, das Auto jedoch als Unfallfrei zu deklarieren. Habt ihr da eine andere Meinung? Habe ich die Möglichkeit mir eine offizielle Bescheinigung o.Ä. zu holen, dass es sich um keinen Unfallwagen handelt?
Vielen Dank für die Antworten!
5 Antworten
Es ist ein Unfallwagen. Ein Unfallwagen wird er nicht erst durch einen erheblichen Schaden, sondern ab dem Moment, ab dem ein Schaden vorliegt.
Sage offen und ehrlich, dass sich hierbei um einen Bagatellschaden handelt und dass dieser Schaden ( Rechnung hast Du ja von der Vertragswerkstatt) fachmännisch beseitigt wurde.
Die Wertminderung kann durch die Teilkasko erstattet werden - vorausgesetzt natürlich, man weist sie ihr nach, üblicherweise in Form eines Gutachtens. Wenn ein solches erstellt wird, steht darin in der Regel auch etwas zum Thema Wertverlust.
Was den Verkauf betrifft: du kannst einen Kaufinteressenten ja mal fragen, warum ein Auto mit einigen Neuteilen weniger wert sein soll als eins, an dem alles gleich alt ist. Könnte eine spannende Diskussion geben :-)
Schau dir deine Reparaturrechnung an. Was steht da? Wurden neue Teile eingebaut oder gebrauchte Teile? Gibt es eine Wertminderung? In Gutachten wird sie extra ausgewiesen.
Wurden neue Teile eingebaut, dann hat dein Auto eine Wertsteigerung erhalten. Denn die alten Teile waren gebraucht und wurden durch neue Teile ersetzt.
Also Unfallwagen bedeutet nicht unbedingt einen Nachteil bei Verkauf.
objektiv ist der Schaden kein Nachteil für das Fahrzeug, da nur Teile getauscht und nichts instandgesetzt wurde. Insofern ist sogar eine Wertverbesserung eingetreten. Als ehrlicher Verkäufer solltest Du den Schadenfall bekanntgeben und genauso argumentieren, dass Du dafür keinen Preisnachlass anbieten willst. Wenn Du es verschweigst, machst Du Dich immer angreifbar. Da wird der Käufer auch bei evtl. weiteren Mängeln vermuten, dass sie Dir bekannt waren und Du sie verschwiegen hast.
"Unfallfrei" dagegen steht für Makellosigkeit, es bedeutet das Fehlen
jeglicher durch Fremdkontakt im Straßenverkehr entstandenen Blessur.
Nein - wie du selbst schreibst hast du einen Unfall gehabt!
Danke für deine Antwort. Ich befürchte, dass ich dadurch Schwierigkeiten beim Verkauf bekommen könnte. Wird ein solcher Wertverlust ebenfalls durch die Teilkasko gedeckt, oder hätte ich da schon früher tätig werden sollen? Meiner Meinung hat das Auto durch diese Reparatur eher eine Aufwertung in Form von nagelneuen Komponenten erhalten, aber wie soll ich diese Ansicht einem Käufer deutlich machen, der sich vermutlich darauf aufhängen wird den Preis deshalb zu drücken.