Scheinwerfer kaputt
Servus,
vorhin hat mir einer meinen Scheinwerfer (vorne Rechts) kaputt gefahren. Kann ich so weiter fahren oder muss ich das unverzüglich wechseln und darf so nicht mehr fahren? Es geht halt darum, dass ich das erst reparieren lassen kann wenn das Versicherungstechnisch abgewickelt ist. Was geht da?
Fahrer ist bekannt und Daten sind ausgetauscht.
Danke schon mal!
10 Antworten
Das musst du unverzüglich reparieren lassen! Fahr in die nächste Werkstatt - die reparieren das und klären den Schriftkram mit der Versicherung, war zumindest damals so als ich im Autohaus gearbeitet hab.
darfste nicht, ich würde mir einen vom schrott holen u. das geld einstecken, kommt aber drauf an ob du es willst oder wie alt dein auto is oder was für scheinwerfer verbaut sind
Mach doch ein paar Beweisfotos und fahre sofort in eine Werkstatt. Du darfst nicht fahren, wenn dein Fahrzeug keine intakten Scheinwerfer hat. Und du kannst höchstens einen Tag dein Fahrzeug in der Werkstatt lassen (eher wohl einen halben) und dir den Ausfall bezahlen lassen. Du bist auch verpflichtet, den SChaden möglichst gering zu halten.
Das Fahrzeug ist nicht Verkehrssicher und darf nicht gefahren werden!
Sonnst könnte ja jeder sagen "Och, die Bremsen lasse ich machen wenn meine Oma tot ist und das Erbe überwiesen wurde!"
Nein du darfst nicht damit rumfahren.
Also Auto fotographieren, neuen besorgen und wechseln, den kaputen aber unbedingt aufheben wegen der Versicherung.
Außerdem nachschauen lassen, was noch kaputt ist. In der Regel wird es ja nicht nur der Scheinwerfer sein sondern es wird da noch mehr kaput sein, z.B. Stoßstange so das sich der Schaden da schnell auf 1- bis 2000€ beläuft.
Bei deiner Versicherung anrufen, und einen Gutachter schicken lassen. Bei kleinen Schäden reicht z.T auch ein Kostenvoranschlag.
Man kann die Schäden übrigens auch fiktiv abrechen, d.h. sich den Schaden laut Gutachten bezahlen lassen und das Auto nicht oder billiger reparieren.