Darf man Kunden verweigern im Laden einzukaufen?
Kann man theoretisch jedem Kunden verweigern im Laden einzukaufen, wenn man das Hausrecht hat? Oder ist dafür immer ein Grund nötig? Beispielsweise weil der Kunde unfreundlich ist.
11 Antworten
Grundsätzlich ist das mit dem Hausrecht eine sehr weitgehende Angelegenheit und ein Ladenbesitzer oder eine Friseurmeisterin muss niemanden bedienen, der sich als unhöflich, ruppig, unverschämt oder betrunken erweist.
Das Hausrecht hat aber auch seine Grenzen, gerade wenn ich in meinem Laden bestimmte Güter oder Dienstleistungen öffentlich anbiete. Da wird es dann sehr grenzwertig, wenn ich jemandem den Zutritt verweigere, weil er eine schwarze Hautfarbe oder einen russischen Akzent hat.
Solange also der Hinauswurf objektiv begründet ist, ist er bedenkenlos.
Es gibt eben Menschen, die nicht so gut damit klar kommen, wenn man aufzeigt dass sie daneben liegen.
Tja...
jain. Das Hausrecht wird eingeschränkt wenn man seine Fläche der Öffentlichkeit zugänglich macht, es muss einen objektiven Grund dafür geben. Ob einfache Unfreundlichkeit ausreicht würde ich anzweifeln... beleidigungen könnten aber als Grund angeführt werden.
Das Thema war ja aktuell jetzt wärend Corona wenn Händler leuten mit Attest den Zugang verweigert haben.... bei einem legitimen Attest durften sie das auch nicht.
Es gab in den 70er Jahren mal ein Gerichtsurteil, dass der Händler sich seine Kunden tatsächlich aussuchen kann und auch grundlos ein Hausverbot aussprechen kann. Eingeschränkt wurde dies nur, wenn der Händler ein Monopol auf bestimmte Waren hat.
Hat er beispielsweise die einzige Tankstelle in der Region, kann er den Kunden nicht grundlos ablehnen.
Dieses Urteil wurde aber durch ein anderes Urteil vom BGH (Urteil vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93) aufgehoben. In dem Urteil ging es um die Verweigerung einer unbegründeten Handtaschenkontrolle und dem folglich ausgesprochenen Hausverbot.
Der BGH hat das Hausverbot als unwirksam erklärt.
Demnach braucht ein Supermarkt einen Grund (Störung des Betriebsablaufes), um ein Hausverbot auszusprechen. Willkürlich funktioniert das nicht und ich vermute mal, dass wir dann auch im Bereich des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegen würden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Nein, der Händler kann keine willkürlichen Hausverbote aussprechen.
Der Betreiber kann einlassen wen er will und ausschließen wen er will.
Nein, darf er nicht.
https://www.juraforum.de/lexikon/hausverbot#ausnahmen-vom-hausverbot
Ich kenn da nur meine Erfahrungen aus dem Restaurant (das ist ja ähnlich). Mein damaliger Chef hat da Besuch von einem Bekannten bekommen, den er nicht leiden kann.
Er hat ihm dann gesagt, dass er ihn nicht haben will und gehen soll. Er hat sich geweigert (er hat selbst kein Problem mich dem Chef) worauf hin mein Chef die Polizei gerufen hat.
Die Polizei hat die Situation mit den beteiligten Personen besprochen und dann meinem Chef klargemacht, dass das Hausverbot nicht geht, da es keinen Grund gibt. Es wurde dem Gast aber empfohlen woanders essen zu gehen.
Also kann man nicht grundlos irgendjemanden aussperren.
Erstaunlich. Stand hier nicht eben noch ein Lob vom Oponn?