Kann man einen kunden die bedienung / eine dienstleistung verweigern?
Kann zum beispiel eine friesörin ohne trifftingen grund oder bedienung in einem laden die bedienung oder dienstleistung verweigern?
Klar wenn die betroffene besoffen ist oder es ihr total unzumutbar ist verständlich aber muss den grund angeben? Oder darf der ladenbesitzer zB einfach grundlos nein sagen ohne offentsichtlichen grund und man bekommt auch keinen genannt
4 Antworten
Prinzipiell hat derjenige dem das Geschäft gehört oder es mietet das Hausrecht und kann bestimmen, wer sich im Laden aufhalten darf. Er kann auch jeden ohne die Nennung von Gründen des Geschäftes verweisen auch wenn es nicht sehr höflich ist.
Ein/e Angestellte/r kann sich für die Aussprache eines "Hausverbotes" entweder an seinen/ihren Vorgesetzten wenden, wenn er nicht so wie so dazu berechtigt ist, Leute des Geschäftes zu verweisen.
Trotzdem sollte man nur Kunden oder andere Personen aus einem Geschäftslokal mit triftigen Grund verweisen, da es sonst zu einem negativen Echo über das Geschäft kommt.
"Kann zum beispiel eine friesörin ohne trifftingen grund oder bedienung in einem laden die bedienung oder dienstleistung verweigern?"
Ja. Man darf sich seine Kunden immer noch selbst aussuchen. Und wenn einem nur die Nase des Gegenüber nicht passt.
man hat das recht selber zu bestimmen wen man bedienen möchte . ich habe auch schon eine kundin aus dem laden °°gebeten°° weil sie sehr unfreundlich war
Ja kann er
Begründung wäre, dass er das Hausrecht (weiß jetzt nicht ob es genau so heißt, aber ungefähr) hat. Du musst ja auch niemanden in dein Haus lassen - ohne Durchsuchungsbefehl 😜