Darf ein Ladenbesitzer bestimmten Personen den Zutritt verwehren?
Darf der Ladenbesitzer beispielsweise sagen, dass keine Schwarzen und/oder Transsexuellen den Laden betreten dürfen?
13 Antworten
Ein Ladenbesitzer darf bestimmten Einzelpersonen Hausverbot erteilen. Z.B. wenn die mal beim klauen erwischt wurden oder irgendwas absichtlich kaputt gemacht haben.
Aber er darf nicht einer ganzen Gruppe von Menschen Hausverbot geben. Das wäre Diskriminierung und somit verboten.
Salue
Er hat, wie jeder Restaurantbetreiber, das Hausrecht. Er kann also beliebigen Personen ohne Begründung verbieten, sein Lokal zu betreten. Wenn er dies allerdings damit begründet, dass es ihm um die Hautfarbe, die Religionszugehörigkeit oder die Staatsagehörigkeit geht ist es eine Diskrimierung und es kann eingeklagt werden.
So oder so, spricht sich seine Praktik herum, wird er bald mal feststellen, dass auch die "erwünschten" Kunden nicht mehr kommen. Die können nämlich auch selber entscheiden, wo sie einkaufen wollen.
Tellensohn
Hi,
nein, darf er nicht, das ist diskrimierend.
Er darf natürlich bestimmten Personen, die sich daneben benommen haben Hausverbot erteilen.
Ansonsten muss der pauschale Ausschluss von Gruppen, wenn er legal sein sollte, schon sehr gut begründet werden.
Z.B. der Ausschluss von Minderjährigen bei Veranstaltungen bei denen stark sexualisierte Darbietungen erfolgen.
Hier gilt das Hausrecht. Dennoch darf das Hausrecht nicht über dem Gesetz, will sagen in diesem Fall den Grundrechten stehen. Und hier in Deutschland gilt immer noch sowas wie Gleichheit. Er darf das also nicht mit dieser Begründung ("keine Schwarzen") durchsetzen, das wäre Diskriminierung. Er kann sich aber natürlich jeden anderen einwandfreien Grund aus den Fingern saugen.