Darf ich 5 Minuten vor Feierabend die Leergutannahme verweigern?

21 Antworten

 Wenn der Kunde in der Öffnungszeit sein Geld für einen Einkauf  da lassen darf, dann muss das auch für Leergut gelten. Wenn Du damit Probleme hast, solltest Du das mit Deinem Chef besprechen.

Da helfen Dir Gesetzestexte auch nix. 

Hallo,

nein, das darfst du natürlich nicht verweigern.

Eine Sekretärin im Büro kann auch nicht bei Arbeitsschluss, z. B. um 17 Uhr oder 5 Minuten zuvor, einfach am Telefon auflegen,

die Verkäuferin an der Wursttheke im Supermarkt muss in einem solchen Fall auch noch die Kunden vor der Theke fertig bedienen,

am Bankschalter muss das Geld an die Kunden am Schalter ausgezahlt werden,

usw.

Warum wohl sollte das bei dir anders sein?

AstridDerPu

Gesetzlich gibt es dazu keine Regelung, das entscheidet dein Chef - der ist weisungsbefugt.

Falls er "Annehmen" sagt, dann muss aber auch geklärt sein, wie die anfallenden Überstunden abgegolten werden.

Immer daran denken:

Nicht der Arbeitgeber zahlt Deinen Lohn, dass sind Deine/eure Kunden, die Dich bezahlen!

Und diese Frage solltest Du im Übrigen auch nicht hier stellen, diese stellst Du Deinen Chef!

Mache doch den Vorschlag, dass ihr ein Schild befestigt! Dort wird dann darauf hingewiesen, dass ab 5 Minuten vor Schließung kein Leergut mehr angenommen wird!

Aber gönnt den Kunden eine Übergangsfrist von z. B. 4 Wochen!

Ich glaub das entscheidet dein Arbeitgeber