Darf man jemanden töten (als Notwehr)?

5 Antworten

Notwehr muss angemessen sein. Jemandem, der einem eine Ohrfeige gegeben hat, in den Kopf zu schießen wäre nicht mehr angemessen

Nein. Wie kommst du darauf?

Erst recht nicht bei Betrunkenen oder Kindern. Da gilt Notwehr nur eingeschränkt und man muss zurückweichen soweit es möglich ist.

Ziel der Notwehr muss es sein, denen gegenwärtigen und widerrechtlichen Angriff auf seine Rechtsgüter zu beenden. Nicht den Angreifer zu töten. Dann bist du wegen Todschlag oder Mord dran!

Wenn nachgewiesen wurde, dass du den Angriff mit erforderlichen Mitteln abgewehrt hast, und dabei tödliche Verletzungen bei dem Angreifer verursacht wurden, nicht um ihn zu töten, sondern um die Gefahr für dein Leib, Leben oder Eigentum abzuwenden, dann hast du eventuell Glück und wirst freigesprochen.

Darauf kannst du dich aber nie verlassen.

In dem Moment wo du den abwehrst und er zum Beispiel hin fällt ist die Notsituation beendet. Haust du dann weiter drauf oder sonstwas dann ist das Körperverletzung. Oder eben Totschlag oder Mord.

notwehr ist erlaubt, aber die verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

das heißt- nen alten, klapprigen, besoffenen opi, der die faust gegen dich schüttelt, darfst du nicht zusammenkloppen.

FloTheBrain  02.07.2017, 14:03

Mal ein Beispiel warum man bei Notwehr nicht mit "verhältnismäßig" argumentieren kann:

Ein Angreifer droht seinem Opfer es zu töten, es zu erwürgen oder zu erschlagen. Ist aber unbewaffnet.

Das Opfer hat nur eine Pistole als einziges Verteidigungsmittel und erschießt den Angreifer als er sich nähert.

Wie will man hier mit Verhältnismäßigkeit der Mittel argumentieren?

Einen ähnlichen Fall gab es in der Realität, als ein Rentner einen unbewaffneten Angreifer erschossen hatte, der dabei war seine Frau an den Haaren die Treppe herunter zu schleifen.

Wurde freigesprochen.

FloTheBrain  02.07.2017, 13:55

Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Steht nirgends wo im Gesetz und kommt so auch nicht in der Rechtsprechung vor.

Bei Notstand muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Ist aber etwas anderes als Notwehr.

Nein, darf man nicht