Darf man als Notwehr den Angreifer ins Bein stechen?
Hallo,
nehmen wir mal an ihr lauft Abends so draußen rum, und dann werdet ihr von einem Jungen auf den Boden geschlagen und er schlägt auf dich ein. Darf man dann wenn man ein taschenmesser hat, den Angreifer ins Bein stechen in der Hoffnung das er hinfliegt und ihr wegrennen könnt
6 Antworten
Das ist ziemlich gefährlich in Deutschland, als kleine zierliche Frau vielleicht, wenn es ein kräftiger Gegner ist, aber ansonsten sehr gefährlich.
Kann auch schnell mal für den Angreifer tödlich enden, da am Bein habt man die z.B. die A. femoralis und die A. tibialis
Ja, sobald er Anzeichen macht dich zu verletzen oder gerade dabei ist darfst du dich mit allen (legalen) Mitteln wehren.
ja, auch ein Butterfly wäre ok
Ja, auch mit einem 3 Meter Schwert, wenn du eins zufällig dabei hast.
Dabei, weiß ich das man es nicht darf, denn man darf kein Messer in der öffentlichkeit mitschleppen wenn es läger als 12 cm ist
Ja, war auch nicht ernst gemeint...
Oh 😂😂😅😅 sry
Das muss wohl auf die Situation drauf ankommen. Generell gilt, dass man auch bei Notwehr eine Verhältnismäßigkeit wahren muss. Man darf das relativ mildestes Mittel (so nennt man das glaub ich) nutzen, um einen Angriff abzuwehren. In deinem Szenario könnte ich mir also vorstellen, dass wenn du dich irgendwie zu verteidigen versuchst und das Messer krallst, dass so ein Stich ins Bein gerechtfertigt wäre, wenn ersichtlich wird, dass du einfach nur versucht hast von dem Typen wgezukommen.
Was beispw. jetzt nicht ginge wäre, wenn du den Typen halb tot stichst oder merkst, dass er dich nach einem Schuppser gar nicht mehr angreifen könnte, weil er so besoffen ist, dass er oben von unten nicht mehr unterscheiden kann.
"Generell gilt, dass man auch bei Notwehr eine Verhältnismäßigkeit wahren muss." Bereits an diesem Punkt weiß ich dass ich deinen 0ost nicht Mal zuende lesen muss. es gibt in der Notwehr keine Verhältnismäßigkeigkeit. In der Notwehr muss nur auf Notwendigkeit/Erforderlich geprüft werden. wieso kommt immer jemand mit diesem Unsinn der Verhältnismäßigkeigkeit in der Notwehr?
"Man darf das relativ mildestes Mittel (so nennt man das glaub ich) nutzen, um einen Angriff abzuwehren." Das was du beschreibst ist nicht Verhältnismäßigkeigkeit. Du verwechseltst Erforderlichkeit mit Verhältnismäßigkeigkeit. verhältnismäßig ist etwas ganz anderes.
Bitte die Fehler durch die Autokorrektur ignorieren. Tippe am Handy.
In vom dir beschriebener Situation - JA.
Zur Notwehr kannst du alles einsetzen, was machbar ist. Wenn es das einzige Mittel ist, dem Angreifer zu entkommen, auch Stech- und Schußwaffen.
Also auch mit einem normal taschenmesser?